Diskussion:Wegzeichen

Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von 92.200.142.61 in Abschnitt Rechtsgrundlage

Duplizierter Artikel

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Wo ist der inhaltliche Unterschied zu Wegmarkierung? Andreas Tille 10:40, 7. Jul 2006 (CEST)

erledigtErledigt wurde bereits zusammengeführt, jedenfalls ist Wegmarkierung jetzt eine Weiterleitung auf Wegzeichen. --Herzi Pinki 22:36, 15. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Mittel- und osteuropäisches Farbschema

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In Ostdeutschland, Tschechien und der Slowakei habe ich das Schema gesehen, dass Wegzeichen rot, gelb, blau oder grün auf weißem Hintergrund sind. Das korrespondiert hervorragend mit der Eintragung der Wege in Wanderkarten als Linie in der entsprechenden Farbe. Diese daneben gedruckten Symbole sind doch eher ein Notbehelf. Sollte dieses Schema nicht gesondert erwähnt werden? Johannes Hüsing 22:39, 16. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Ich habe die Ursprünge dieses amtlichen und in einigen Bundesländern bis heute gebräuchlichen Schemas eingearbeitet. --Dk0704 (Diskussion) 13:21, 24. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

In Italien gibt es auf Wanderwegen blaue Wegzeichen, die eine Kombination von Strichen, z.B. in Form eines "T" und Punkten darstellen. Vielleicht kann man jemand erläutern, was damit ausgedrückt wird.

Visuren

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Hier fehlt der kulturhistorische Aspekt von Visuren noch komplett. Das Konzept der Visurlinien (Sichtachsen) wurde nicht nur in den Alpen mit Steinmännern realisiert. Steinmänner sind viel zu weit sichtbar um nur als Wegmarken zu dienen. Häufig führt auch der Weg nicht unmittelbar an solchen groben Richtungsweisern vorbei. Ebenfalls zu diesem Konzept gehören Baumpflanzungen auf Passhöhen, Baumtore usw. -- visi-on 16:24, 15. Dez. 2007 (CET)Beantworten

ein Beispiel: Peilstein (Wienerwald) --Herzi Pinki 22:36, 15. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Durchsicht

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  1. Was sind bitte die oberen und unteren Landschaftsbehörden?
  2. nur für die Schweiz wird hier eine Markierungssystematik nach Wegtypen beschrieben, für DE ist das nur noch eine lose Aufzählung hauptsächlich von Farben, für AT fehlt sie komplett. Wie schaut ev. eine Systematik in anderen Ländern aus?
  3. Im Schnee werden oft Stangenmarkierungen (etwa am Schneeberg) eingesetzt, manche Nebelhörner haben Markierungsfunktion (z.B. auf der Casatihütte in den Ortler-Alpen). Diese Erweiterungen des Konzepts fehlen.
  4. siehe auch Steinmännchen
  5. Kletterrouten werden oft durch Bohrhaken, Seilschlingen, oder speckige Griffe markiert.
  6. vermutlich gibt es eine Geschichte der Wegmarkierungen, früher wurde einfach mit verschiedenen Farben angepinselt, dann sind Nummern dazugekommen, dann hat es überregionale Übereinkünfte gegeben, europaweite vielleicht gar.

--Herzi Pinki 22:36, 15. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Rechtsgrundlage

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Hat jemand eine Quelle für "Die von den höheren Landschaftsbehörden erteilte Genehmigung zur Anbringung von Wegzeichen besitzen nach deutschem Recht nur regional oder überregional wirkende, große Wandervereine mit abgegrenztem Wirkungsbereich."?

Ich konnte eine derartige Vorschrift weder im Bundeswaldgesetz (BWaldG) noch in den Landesgesetzen (in dem Fall: Sachsen-Anhalt, weitere Landesgesetze habe ich nicht durchsucht): Waldgesetz (WaldG LSA), Feld- und Forstordnungsgesetz (FFOG) Naturschutzgesetz (NatSchG LSA) finden. Im WaldG LSA ist zwar z. B. die Anlage/Unterhaltung von Wegen geregelt, nicht aber deren Markierung. Ich vermute ähnliches für weitere Länder.

Sollte für die o.g. Aussage keine Quelle existieren, so würde ich sie entfernen. Vermutlich ist diese Regelung heute gar nicht mehr existent.Radionaut 12:08, 30. Jan. 2009 (CET)Beantworten

@Radionaut In Nordrhein-Westfalen ist die Wegemarkierarbeit sehr klar im Landesnaturschutzgesetz sowie dessen Durchführungsverordnung geregelt. Es darf für die einzelnen Regionen nur jeweils einer Organisation die Markierungsbefugnis durch den Regierungspräsidenten erteilt werden, die dann für sämtliche Wegeangelegenheiten in ihrem Gebiet allein zuständig ist und gleichsam als Oberaufsicht fungiert. Dass dies meist Wandervereine sind, ergibt sich aus der Natur der Sache, muss aber nicht sein. So hat in den münsterländischen Baumbergen nicht der Baumbergeverein (Wanderverein), sondern der WHB (Westfälischer Heimatbund) die vom RP verliehene Markierbefignis. Die Markierungsbefugnis z.B. des SGV (Sauerländischer Gebirgsverein, ca. 40.000 km markierte Wege) erstreckt sich über Sauerland, Bergisches Land, Ruhrgebiet, Emscher-Lippe-Raum, Siegerland, Wittgensteiner Land. Auch Wegeinitiativen z.B. von Städten (Urbane Steige der Stadt Essen), Tourismusregionen (Rothaarsteig, Waldroute, Westfalenwanderweg, Neanderlandsteig, Bergischer Weg), Vereinen (Geopfad, St.-Josef-Trail, Deilbachsteig) müssen vom SGV betreut werden. --92.200.142.61 07:20, 21. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Nachtrag, für Bayern gefunden: BayNatSchG § 23 (2): "Markierungen und Wegetafeln müssen ohne Beeinträchtigung des Landschaftsbilds deutlich, aussagekräftig und unter Beachtung örtlicher und überörtlicher Wanderwegenetze einheitlich gestaltet sein." Also auch z. B. für Bayern gilt hinsichtlich des Anbringens von Markierungen keine Beschränkung auf große Wandervereine. (Die Gesetze weiterer Bundesländer zu durchsuchen habe ich jetzt keine Zeit...) Radionaut 14:28, 30. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Es gibt keine Pauschalgenehmigungen, wohl aber in jedem Bundesland landesgesetzliche Regelungen zur Genehmigung der Ausweisung von Wanderwegen als auch jeweils Gestaltungsrichtlinien für Wanderwegmarkierungen. --Dk0704 (Diskussion) 15:39, 24. Apr. 2021 (CEST)Beantworten