Diskussion:Wehrbeitrag

Letzter Kommentar: vor 23 Tagen von Karsten11 in Abschnitt Bis wann?

Carl Schmitt: Staatsgefüge und Zusammenbruch des zweiten Reiches. Der Sieg des Bürgers über den Soldaten, 2011, ISBN 978-3428523627, Seite 82 schreibt, dass nur Immobilienvermögen belastet wurden. Die genauen Regelungen müssten wohl noch ergänzt werden.--Karsten11 (Diskussion) 12:25, 15. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Heeresstärke

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Wortlaut des Artikels: "Die Friedensstärke des Deutschen Heeres sollte gemäß Beschluss des Reichstags vom 3. Juli 1913 bis zum Juli 1913 gegenüber dem Stand von 1912 um 117.000 Mann steigen. Vorgesehen war eine Sollstärke von 32.000 Offizieren, 110.000 Unteroffizieren und 661.500 Mannschaften." Das erscheint mir in der Zusammenschau beider Sätze unrichtig oder ungenau. M.W. betrug die Friedensstärke vor der Erhöhung ca. 180.000 Mann. Das ergibt zusammen mit der Erhöhung nicht die Zahlen des zweiten Satzes. Andererseits entsprechen die Zahlen des zweiten Satzes ungefähr dem, was ich anderswo als Planstärke für das Jahr 1915 genannt gefunden habe. Evtl. bezieht sich die Erhöhung lt. dem ersten Satz auf eine erste Stufe? Es wäre schön, wenn jemand das klarstellen könnte, ich habe keine genaueren Daten. --Mottenkiste (Diskussion) 21:06, 23. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Bis wann?

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Im Artikel steht nicht, bis wann es den Wehrbeitrag gab. Ich nehme an, bis 1945? Eine Ergänzung (mit Quelle) wäre wünschenswert.

--KAOSkonfused (Diskussion) 13:22, 4. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Das war eine Einmalabgabe. Nach den drei Jahresraten (1913 bis 1915) war das erledigt.--Karsten11 (Diskussion) 13:56, 4. Dez. 2024 (CET)Beantworten