Diskussion:Weidezaun

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 141.22.86.26 in Abschnitt Tierschutzrecht

Tierschutzrecht

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Zu diesem Aspekt sollte unbedingt noch etwas geschrieben werden, allerdings liegt mir da keine Fachliteratur vor. Es wäre schön, wenn jemand vom Fach da noch einen Abschnitt ergänzen könnte. --Alnilam (Diskussion) Heute schon gelobt? 17:40, 6. Dez. 2015

Was hat das bitte mit unserem Thema zu tun? Verfassen Sie bitte selber etwas, da nur Sie es Ihnen selbst recht machen können und wir nicht weiter Werbung betreiben wollen... (nicht signierter Beitrag von Janina Ga (Diskussion | Beiträge) 22:44, 8. Dez. 2015 (CET))Beantworten

Den Tierschutzaspekt habt ihr selbst in den Artikel eingebracht, also denke ich, dass er wichtig ist. --Alnilam (Diskussion) Heute schon gelobt? 23:48, 8. Dez. 2015 (CET)Beantworten

hätten Sie ihn nicht raus genommen wäre das gar kein Problem... Wie gesagt, bei der Art und Weise wie unser Artikel verfasst war haben wir uns etwas dabei gedacht. (nicht signierter Beitrag von Janina Ga (Diskussion | Beiträge) 21:55, 9. Dez. 2015 (CET))Beantworten

Hallo Janina Ga, was du dir gedacht hast, kann niemand wissen und spielt eigentlich auch keine große Rolle. Es gilt, was in WP:WSIGA und den dort verlinkten Seiten steht, und wenn das, was du dir gedacht hast, damit konform ist, ist alles in Ordnung, sonst halt nicht. Das was Alnilam in diesen Bearbeitungsschritten zum Thema Tierschutz gelöscht hat, das betrifft WP:Was Wikipedia nicht ist Punkt 9 (keine Ratgeber, Anleitungen etc.) Natürlich darfst du das Thema gerne behandeln, aber bitte nach enzyklopädischen Grundsätzen. --H7 (Diskussion) 10:41, 10. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Warum wurde die Bezeichnung des Knotengitterzauns bei Pferden von "tierschutzwidrig" auf "bedingt geeignet" geändert? Das Umweltministerium Schleswig-Holstein schreibt: "tierschutzwidrig und unzulässig". https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/Service/Broschueren/Broschueren_V/Landwirtschaft/pdf/flyer_einzaeunung.pdf?__blob=publicationFile&v=5 shelog (Diskussion) 10:59, 21. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Keine Ahnung, aber die jetzige Formulierung entspricht der im Artikel verwendeten Quelle. Wenn etwas unzulässig ist, kann es ja trotzdem "bedingt geeignet" sein; das eine ist ein fachlicher Aspekt, das andere ein juristischer. Wenn es nicht nur "bedingt geeignet" ist, sondern außerdem auch noch tierschutzwidrig, dann kann man es mit eben diesem geeigneten Beleg sicherlich noch ergänzen, einen Widerspruch erkenne ich darin nicht. Viel schlimmer ist, dass der Artikel, der weltweit verfügbar ist, ausschließlich die deutsche Situation beschreibt, als sei Deutschland der Nabel der Welt. Der Artikel heißt nicht Weidezaun in Deutschland, sondern er behandelt das Thema nicht-national. Naturgemäß ist das bei Themen mit juristischem Bezug immer schwierig, deshalb sollte entweder ein Ländervergleich dargestellt werden oder es sollten nationalitätsspezifische Informationen entfernt werden (ersteres ist immer die bessere Lösung). --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 22:52, 21. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Danke, dann ergänze ich das mal nach der anderen Quelle. shelog (Diskussion) 15:23, 22. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Die Einzelnachweise 1 und 6 existieren nicht mehr. (nicht signierter Beitrag von 141.22.86.26 (Diskussion) 10:05, 27. Jun. 2022 (CEST))Beantworten