Diskussion:Weihnachtsgeld

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Ólafsvík in Abschnitt Überarbeiten

Status in Österreich

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Laut Artikel entspricht das Weihnachtsgeld meist einem 14. Monatsgehalt. Gibt es in Österreich 13 Monate pro Jahr oder wie kommt man auf die 14 ? --Heringsfilet 14:04, 4. Dec 2008 (CEST)

Klar, in Österreich gehen die Uhren anders ... :-) Ernsthaft: Du musst genauer lesen, denn im Artikel steht, dass es „in der Höhe meist einem 14. Monatsgehalt“ entspricht. Erstens heißt es einschränkend meist, also nicht immer. Zweitens deutet es auf die Betragshöhe hin, nicht auf eine getrennte Zahlung. Drittens fällt es nach dieser Beschreibung eben oft so hoch aus, als bekäme man zwei Monatsgehälter als Weihnachtsgeld.
Hier sind vor allem mal die Österreicher aufgerufen zu bestätigen, ob dort das Weihnachtsgeld noch immer in dieser Höhe gezahlt wird, anderenfalls wären die österreichischen Spezifika grundlegend aufzuarbeiten.
Kleiner Schlenker am Rande: Es gab in Deutschland auch mal Tarifverträge, die Sonderzahlungen vorsahen und in denen das Weihnachtsgeld oft als 14. oder gar 15. Monatsgehalt bezeichnet wurde. Der sprachliche Gebrauch ist diesbezüglich nicht immer korrekt, wozu auch in der WP der offenkundig bestehende Redirect vom dreizehnten Monatsgehalt hierher beiträgt. --Hmwpriv 13:09, 5. Dez. 2008 (CET)Beantworten
In Österreich bekommen die meisten Arbeiter und Angestellten nach Kollektivvertrag zwei Sonderzahlungen im Jahr, das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld. Diese entsprechen meist der Höhe nach einem Monatsgehalt und werden nur mit sehr geringer Lohnsteuer belegt (meist 6%, siehe aber Jahressechstel). Die Kollektivverträge sind mit den Tarifverträgen in Deutschland nicht wirklich zu vergleichen, da die Kollektivverträge für "fast alle" gelten (näheres in dem Artikel). -- Lx 16:18, 6. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Dann ist das in meinen Augen sehr irreführend. Ein 14. Monatsgehalt ist für mich EIN Gehalt und nicht gemeinsam mit dem 13. zusammengelegt. Mein 4. Monatsgehalt beinhaltet ja auch nich noch das vom März :) Aber danke für die Aufklärung. --Heringsfilet 11:38, 10. Dec 2008 (CEST)
Die Bezeichnung ist definitiv so wie angegeben, lässt sich denke ich anhand der angegebenen Einzelnachweise auch gut nachvollziehen. Aus der Formulierung im Artikel wird m.E. auch klar, dass es sich um eine Bezeichnung handelt. Wenn Du eine bessere Formulierung hast: WP:sei mutig. -- Lx 14:51, 14. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Erfolgsabhängig

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Der Begriffsbestimmung nach ist das Weihnachtsgeld eine Zusatzgratifikation, dass ausschließlich anlässlich des Weihnachtsfestes gezahlt wird. Hier steht IMHO hinter, dass der Arbeitnehmer seiner Familie ein schönes Weihnachtsfest (z.B. durch Geschenke) bereiten kann. Eine erfolgsabhängige Vergütung, auch wenn diese zum Jahresende (Weihnachten) gezahlt wird, ist kein Weihnachtsgeld, sondern eben eine Zusatzvergütung oder Tantieme, die gezahlt wird wenn ein bestimmter "Erfolg" eingetreten ist. Erlaube mir aus diesem Grund eine entsprechende Änderung des Textes. --Pelz 00:41, 2. Sep 2005 (CEST)

Weihnachtsgeld vs. dreizehntes Monatsgehalt

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Ich bin bei der Eingabe von "dreizehntes Monatsgehalt auf diese Seite weitergeleitet worden. IMHO besteht ein Unterschied zwischen dem Weihnachtsgeld (soll die Betriebstreue des Arbeitnehmers belohnen) und dem dreizehnten Monatsgehalt (zusätzliche Leistungsvergütung). So wurde es uns zumindest in Arbeitsrecht I beigebracht. Wenn ich weitere Zustimmung erhalten sollte, könnte man das ja mal ändern. --84.176.14.24 19:57, 5. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Welches Land sprichst Du an? Bin mir ziemlich sicher, dass in Österreich das 13. Monatsgehalt ident ist mit dem Weihnachtsgeld, und habe Belege eingefügt. -- Lx 16:27, 6. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Das Internet liefert in Bezug auf Deutschland mittlerweile eine große Menge an Ergebnissen, wenn man nach "Unterschied Dreizehntes Monatsgehalt Weihnachtsgeld" sucht, die den Unterschied erklären (Beispielquelle 1, Beispielquelle 2). Der Hauptunterschied soll dabei insbesondere die Grundlage sein, wofür die Zahlung erfolgt. Und dadurch sollen dann weitere Unterschiede insbesondere bei Kürzungen und vorzeitigem Ausscheiden entstehen. Ich denke man kann beides durchaus im selben Artikel behandeln, da es zu großen Teilen schon weitgehend identisch gehandhabt wird. Aber ein Absatz über die Abgrenzung der beiden Begriffe "Weihnachtsgeld" und "dreizehntes Monatsgehalts", zumindest in bezug auf Deutschland wäre wohl schon sinnvoll. --78.42.71.127 16:12, 21. Feb. 2015 (CET)Beantworten

anteilig oder voll ?

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Ein Arbeitnehmer wechselt zum 01.07.2009 seinen Arbeitgeber. Hat er dann im November 2009 bei seinem neuen Arbeitgeber einen vollen Anspruch auf sein - im Tarifvertrag genanntes Weihnachtsgeld - oder nur Anspruch auf die Hälfte davon, da er ja auch nur die Hälfte des Jahres bei seinem neuen Arbeitgeber gearbeitet hat ? Gibt es hierzu eine einheitliche Regelung ? Gruß Rainer E. 23:00, 1. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Klar gibt es hierzu eine einheitliche Regelung: Nämlich genau die des Tarifvertrages, der für die jeweilige Branche gilt. Üblicherweise gibt es im genannten Fall zwar ein halbes Weihnachtsgeld, aber die denkbare Spannweite reicht von 0 (weil nicht das ganze Jahr zum Betrieb gehörend) bis 100 - und hier hilft wirklich nur ein Blick in den Tarifvertrag, der solche Fälle mit Sicherheit regelt. Wenn es ganz "dick" kommt, könnte es auch noch Betriebsvereinbarungen zum Thema geben. --Hmwpriv 10:08, 2. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Wie sieht es bei oben angenommen Fall bezüglich dem alten Arbeitgeber aus ? Hat der Arbeitnehmer wenn er denn zum 01.07.2009 den Betrieb wechselt einen Anspruch auf vorzeitiger Auszahlung des halben Weihnachtsgeldes gemeinsam mit dem Juni-Gehalt ( schließlich hat der Arbeitnehmer ja ein halbes Jahr im alten Betrieb gearbeitet ) ? Oder ist soetwas gänzlich unüblich ? Rainer E. 17:20, 2. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Absolut unüblich, das Weihnachtsgeld ist gewissermaßen ein "Geschenk" für treue Betriebszugehörigkeit des abgelaufenen Jahres, weshalb es des Öfteren auch tarifvertragliche Regelungen gibt, dass das Weihnachtsgeld bei einem Ausscheiden vor Ablauf des 31.3. des Folgejahres zurück zu zahlen ist. --Hmwpriv 07:34, 3. Mär. 2009 (CET)Beantworten

interessanter Artikel (2010)

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http://www.rp-online.de/beruf/arbeitswelt/Das-Weihnachtsgeld-steigt-wieder_aid_933250.html --Neun-x 13:19, 22. Jan. 2011 (CET)Beantworten


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Der Stand des Artikels ist meist von vor 2010, ist rein Deutsch- und Österreichlastig, Großteil ist nicht belegt, Punkt Statistik wird im Text von 2018 gesprochen die Tabelle ist scheinbar von 2006. --Ólafsvík (Diskussion) 16:27, 27. Nov. 2019 (CET)Beantworten