Diskussion:Weinherstellung

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 217.61.205.92 in Abschnitt Traubendicksaft vs. rektifiziertes Traubenmostkonzentrat

Redundanz

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Da haben wir den Salat - (oder besser Wein?). Jetzt gibt es zwei Artikel zur Weinherstellung. Der andere steht bei "Wein (Getränk)".

Im übrigen @Verfasser: Wenn du an den Anfang des Artikels "Wein (Getränk)" deinen Artikel als link setzt, wäre es mehr als fair, wenn du umgekehrt bei deinem Artikel ebenfalls eine solche Verlinkung auf "Wein (Getränk)" vornehmen würdest.

@alle: Ich halte mich aus dem Text raus, da ich nichts davon verstehe. Gleichwohl wäre zu erwägen, ob nicht eine Zusammenführung sinnvoll wäre.

Ich habe den Artikel überarbeitet und mit dem anderen Teil zusammengeführt. ICh habe die Herstellung aus dem Teil Wein komplett ausgelagert. Es fehlen noch einige Details und vorallem ein paar Fotos. Vielleicht gibts einen Winzer mit etwas Zeit da draussen?? 217.84.39.104 02:06, 11. Dez 2004 (CET) Das war ich SeballaOne 17:47, 11. Dez 2004 (CET) :)

Weinherstellung

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1) In meiner Jugend ('60-er Jahre) konnte man einen trockenen österreichischen Wein erst am Morgen danach beurteilen: hatte man keinen Brummschädel, war er gut, ansonsten - und in der Regel - war er schlecht. Angeblich sollen sich die UN-Diplomaten auf ihren zahllosen Empfängen um ihn gerissen haben. 2) Ein Bekannter arbeitet in einer Firma, die Essenzen und Geschmackskorrigentien herstellt, wobei das Geschäft boomt und boomt: 95% der Produktion gehen in die Weinwirtschaft (Von dem Glycol-Skandal ganz zu schweigen). 3) Vor wenigen Jahren war eine ungarische Önologin zu Gast in Dänemark, um auch dort (!) der Weinherstellung auf die Sprünge zu helfen.(Von den italienischen Kunstweinen, in deren Nachbarschaft in einem 500-km-Radius keine Weintraube anzutreffen ist, ganz zu schweigen). 4) Es ist ein Spruch von Mark Twain überliefert, anläßlich einer Deutschlandreise: "Es wurde mir ein Getränk vorgesetzt, das ich - hätte auf dem Etikett nicht "Wein" gestanden - glatt als Essig bezeichnet hätte." (genauer:"Die Deutschen lieben Rheinwein. Er wird in schlanke Flaschen gefüllt und für ein gutes Getränk gehalten. Von Essig unterscheidet er sich durch das Etikett." Mark Twain: Bummel durch Europa (1878) Sag' mir, was du trinkst und ich sage dir, wer du bist.

Rebschnitt

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Der Artikel mag ja auf Deutschland bezogen richtig sein, aber es gibt unüberschaubar viele Erziehungsformen für vitis vinifera, und jede erfordert einen anderen Schnitt. Es seien hier nur genannt : Minimalschnitt, Pergola, Pfahlerziehung etc. Ziel ist jedoch immer, das Menge-Güte-Verhältnis der Früchte in einen bestimmten Rahmen zu lenken.

Fruchtwein

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"Hierzulande haben sich vor allem in den Regionen jenseits des Mains auch andere Fruchtsorten zur Vergärung etabliert." Was "jenseits des Mains" bedeutet, kommt darauf an, auf welcher Seite des Mains man selbst lebt. Für mich ist Bayern jenseits des Mains. "Hierzulande" ist auch ein subjektives Wort in einer nicht deutschen, sondern deutschsprachigen Enzyklopädie: Für einen Österreicher wäre Österreich "hierzulande". Beides sollte man klarer formulieren.

Schwefeln / Sulfit(e)

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Wurden damals nicht die Barriquefässer mit so einer Schwefelfackel entkeimt und das wars dann auch schon im Bezug auf Schwefel?! Höchstens noch zur Schädlingsbekämpfung wurden sie noch am Weinberg verwendet... --Jackcwtr 20:51, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Traubenproduktion

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Diese (Außenbetrieb) sollte von der Weinherstellung (Kelterei+Kellerei) getrennt werden.--Symposiarch 09:28, 1. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Urheberrechtsverletzung nach GFDL

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Der Abschnitt http://de.wikipedia.org/wiki/Weinherstellung#Agroindustrielle_Herstellung wurde von Skriptor aus Wein importiert ohne den/die Hauptautoren zu nennen. Bitte Rollback und URV-freie Version herstellen. 217.231.118.204 15:06, 25. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Wichtig zu wissen ist: Nachtrag: Die GFDL gestattet die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung des Textes, sei es zu kommerziellen Zwecken oder in einem Projekt wie der Wikipedia. Der Ersteller des Textes stellt ihn der Wikipedia zu Verfügung und natürlich jedem anderen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Lizenznehmer, in diesem Fall also die Wikipedia, zur Einhaltung der Lizenzbedingungen. Die Bedingungen sehen unter auch die Pflicht zur Nennung des Autors bzw. der Autoren zwingend vor vor. Wer sich nicht an die Lizenzbedingungen hält, verliert damit automatisch die durch die Lizenz eingeräumten Rechte. Es gibt hunderte, eher tausende solcher Fälle, wo wir alle Rechte verloren haben. PatrickB

Heißt also konkret: Wer sich einen meiner Weintexte oder den Weintext eines anderen Autoren "klaut" und anderswo einfügt, der muss den entnommen Text korrekt in ein neues Lemma überführen. Das geht nur, wenn er den Namen des ürsprrünglichen Autors bzw der Autoren des Abschnitt nennt. Geeignet ist hier das Feld "Zusammenfassung und Quellen". PatrickB

 

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--LKD 09:51, 27. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Hallo LKD, kann ich bestätigen, dass ich von einem Proxy aus schreibe. In Belgien sind die Arbeitgeber recht rigide mit der Kontrolle. Wenn ich den Proxy nutze, sieht die EDV-Abteilung nicht, was ich hier tue. Warum glaubst du an Trollerei, wenn ich einen Proxy nutze? Gruß, PatrickB


8 Agroindustrielle Herstellung

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Gibt es dafür Quellen, dass im industrialisierten Weinbau hergestellter Wein mehr (oder überhaupt relevante Mengen) Mykotoxine vorhanden sind? Ich bin da eher skeptisch, weil gerade beim Weinbau im großen Stil oft präventiv Fungizide eingesetzt werden und somit eine Schimmelpilzbildung verhindert wird (was auch nicht toll ist, btw). Ausserdem ist der mit abstand häufigste Schimmelpilz auf Weintbeeren, Botrytis cinerea, weder toxisch noch immer unerwünscht - einige Weinqualitäten (z.B. Beerenauslesen) sind ohne Botrytisbefall (Edelfäule) gar nicht machbar. Lange Rede, kurzer Sinn - woher hast du diese Info? LG, --Bacchus81 17:12, 27. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Die Passage Agroindustrielle Herstellung muss ohnehin in der aktuellen und allen bereitgestellten Versionen weg, da es eine GFDL-Verletzung ist

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Es ist völlig unerheblich, ob es zutrifft oder nicht. Die Passage muss entfernt werden, sowohl in der Aktuellen Version, als auch in den Versionen davor, da durch die Urheberrechtsverltzung bzw GFDL-Verletzung durch denjenigen dier die Passage improtiert hat der Wikipedia alle Rechte an dem Textblock verloren gingen. Es sind daher sowohl der Artikel Weinherstellung als auch leider der Artikel Wein in einen Zustand zurückzuversetzen, der vor der GFDL-Verletzung lag. Zudem ist die Datenbank beider Artikel um alle Versionen seit der GFDL-Verletzung zu bereinigen; es dürfen keinerlei ältere Versionen die diese URV beinhalten bereit gestellt werden. Die Lage beim Mutterartikel "Wein" ist sogar noch schlimmer. Da die Wikipedia alle Rechte an dem Text verloren hat, ist sogar die Version vor Erstellung des "geklauten" Textblockes wieder herzustellen. Ich weiß, dass das eine entsetliche Konsequenz ist und unglaublich viel liebevolle Arbeit der Autoren nach der GFDL-Verletzung schlicht verloren geht. Doch: Dies ist leider kein Scherz, sondern bittere Konsequenz die aus einer GFDL-Verletzung zwingend resultiert. Gruß GFDL-Fan 11:29, 30. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Über die rechtlichen Folgen für den Artikel Weinherstellung mag man unterschiedlicher Meinung sein, bezüglich des Artikels Wein trifft deine Position jedoch nachweislich nicht zu: Nur der aus einer Urheberrechtsverletzung resultierende Erfolg - hier der Artikel Weinherstellung bzw. Teile davon - sind allenfalls nicht lizenzkonform. Der Artikel, an dem die URV begangen wurde, an dem bestehen jedoch weiterhin alle Urheberrechte. Nicht er verletzt, sondern mithilfe von ihm wurde zu seinem Schaden eine URV begangen. Die GFDL gewährt KEIN RECHT darauf, dass ein eingestellter Text auch bleibt. Vielmehr darf jeder aus jedem Artikel Stellen herauslöschen (das mag nicht im Sinn der Wikipedia sein, nach GFDL ist das aber ein absolut zulässiger Vorgang). Im Artikel Wein wurde lediglich eine Passage herausgelöscht. Was man mit der nachher gemacht hat, ist für den Artikel Wein komplett irrelevant. --Der Umschattige talk to me 13:05, 30. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Ich muss dir leider widersprechen. Da die Wikipedia mit dem GFDL-Verstoß alle Rechte an dem Textblock verloren hat, gilt das auch in Artikeln, wo der Textblock vor dem Lizenzvertoß rechtsunbedenklich stand. Der zwingende Verlust der Rechte an dem Textblock erstreckt sich aber auf jede Stelle, die wir im Artikelraum oder anderswo zur Verfügung stellen. Falls du mir das nicht glaubst, frage einen Juristen (wir haben ja viele unter uns) und ggf. unbedingt auch Historiograf. Gruß GFDL-Fan 13:20, 30. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
1. Wo in der GFDL steht, dass wenn eine Person (Wikipedia) eine URV begeht, sie sämtliche Rechte an allem anderen auch verliert? Das macht keinen Sinn, jeder Artikel ist einzeln lizenziert, es gibt lediglich ein gemeinsames "Dach".
2. Durch eine URV verliert man die Rechte am durch URV belasteten Werk, nicht aber am die URV hervorrufenden Textbaustein. Weil die URV entsteht ja erst dadurch, dass man einen GFDL-geschützten Baustein aus seiner geschützten Umgebung herausreisst und GFDL-widrig an einen anderen Ort einpflanzt. Der Textbaustein selbst und auch der Ursprungsartikel werden durch die URV nicht tangiert, weil durch den Bearbeitungsvorgang im Originalartikel keine URV begangen wurde. Diese ist alleine im Zielartikel. Du kannst ja auch nicht das Vergewaltigungsopfer bestrafen, weil es vergewaltigt worden ist.
3. und in Widerspruch zu 1. sowie in Modifikation zu 2.: "Wikipedia" gibt es gar nicht als Person. Wikipedia tut gar nix. Die Wikimedia Foundation "publiziert", wenn man so will, das Werk aller Wikipedianer. Ein einzelner Wikipedianer, nicht die Wikipedia, hat die URV begangen. Ergo verliert die Wikimedia Foundation als Veröffentlicher die Rechte am durch URV belasteten Artikel, nicht aber an den anderen. Gemäss deiner Logik würde Wikimedia alle Rechte an allen Inhalten verlieren, sobald irgendwo irgendeine URV besteht. Das ist nicht richtig. Nur alle Arbeiten und Artikel, die auf der URV basieren, diese also in irgendeiner Form als Grundlage haben, nur an denen werden die Rechte verloren. Im Übrigen wäre es nützlich, wenn du konkrete Vorschläge bringen würdest, wie man denn lizenzkonform ausgliedert, verschiebt, zusammenführt etc. Bislang gibt es nämlich noch kein System, das der GFDL sklavisch gehorcht. Und übrigens: Ich kenne Historiografs GFDL-FAQ und kann als promovierter Jurist auch die Bedeutung durchaus abschätzen ;)--Der Umschattige talk to me 14:54, 30. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Ich würde vorschlagen, du liest zum Einstieg den Artikel GFDL wo es expressis verbis so drinnen steht. Danach liest du die dort verlinkte deutschsprachige Version oder auch das englische Orginal. Die Sachlage ist leider eindeutig. Gruß GFDL-Fan 15:24, 30. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Das sollte die Wikipedia so behandeln wie alle anderen URVen auch: Versionshistorie löschen, jetzigen Text neu einstellen und Autorenliste in die Diskussion als Nachweis. --Symposiarch 14:09, 30. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Auf den ersten Blick full ack. Auf den zweiten Blick: das geht auch nicht. Weil dann nämlich alle auf der GFDL-URV-aufbauenden Folge-Versionen keine Dokumentation der Autoren mehr hätte und wir somit wieder einen GFDL-Verstoß provozieren würden; vmtl. sogar einen noch gravierenderen, da mehr Autoren betroffen wären, die nach dem ersten GFDL-Verstoß, unwissend das es eine URV-Version ist, zum jetzigen Text beigetragen haben und dann nach der Bereinigung im Finaltext nicht genannt würden. Auf den zweiten Blick frage ich mich, ob Diskussionsseite als Nennung genügt. Könnte gut sein. Wenn es möglich ist, könnte das helfen. Aber ob der Verlust aller Rechte damit aufgehoben ist, bezweifle ich. Hm ... Weiß gerade selbst nicht weiter. Gruß GFDL-Fan 14:12, 30. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
IANAL--Symposiarch 14:27, 30. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Nore am I :-( GFDL-Fan 14:28, 30. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Symposiarch, genau dieses Vorgehen genügt eben keinesfalls, verschlimmert die URV sogar nur noch. Die URV bestand darin, einen fremden Text einzubinden. Daraufhin wurde dieser fremde Text umgestaltet, weiterverarbeitet. Das war aber nicht zulässig. Streng genommen müssten sämtliche Versionen bis unmittelbar vor der URV gelöscht werden und dann auf dieser jene Versionen wiederhergestellt, die nachweislich nicht den URV-belasteten Text modifizierten. Alle belasteten gelöschten Versionen müssten dann noch nicht nur Admin-gelöscht, sondern ganz gelöscht werden, also weg von den Servern, vgl. dazu Histos FAQ. Alles in allem in der Praxis ein ungangbares Szenario. --Der Umschattige talk to me 14:59, 30. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Die Alternative wäre Contentanarchie. Die GFDL verletzt sehen und sich nicht darum scheren kann auf gar keinen Fall ein gangbarer Weg sein. Wir müssen wohl oder übel den Rollback samt Datenbankbereinigung machen. Sonst machen wir uns allesamt strafbar, wenn ein Böswilliger klagen sollte. Und diese Böswilligen werden kommen; seien es Anbieter proprietärer Enzyklopädien oder, Fimren wie Grünenthal, die sich hier lieber nicht beschrieben wollen sehen oder Geheimdienste, denen das genaue Hingucken der Wikipedia unangenehm ist. Und all diese Institutionen haben die Backen voller Geld, wenn es darum geht, abzumahnen und Musterprozesse zu führen. Datenbankbereinigter Rollback ist der einzige Ausweg, wenn Umschattiger recht hat. Leider. GFDL-Fan 15:22, 30. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Was soll das denn? Klagen kann nur der, der in seinem Urheberrecht verletzt wird (z.B. § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz: "Wer das Urheberrecht ... verletzt, kann vom Verletzten ...in Anspruch genommen werden.") Der einzige, der hier also klagen kann, ist der Urheber der betreffenden Textpassage (wer ist das eigentlich?), und mit dem wird sich sicher eine vernünftige Lösung finden lassen. --NeoUrfahraner 09:21, 31. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Wer das Klagerecht hat, wurde bislang nicht thematisiert. Thematisiert wurde lediglich, dass die GFDL einzuhalten ist. Ein möglicherweise relativ geringes Klagerisiko (ist dem so?) sollte uns keineswegs dazu verführen, die für uns gültige Lizenz zu missachten. Gruß GFDL-Fan 14:34, 31. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Klar hast Du das thematisiert: "Anbieter proprietärer Enzyklopädien oder, Fimren wie Grünenthal, die sich hier lieber nicht beschrieben wollen sehen oder Geheimdienste". Was haben die hier in diesem Zusammenhang verloren? --NeoUrfahraner 15:08, 31. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Ich nehme hiermit offiziell meinen Vorschlag zurück! Bitte nicht mehr über meinen Vorschlag diskutieren ! IANAL --Symposiarch 16:22, 30. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Lösungsvorschlag

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Also ein Vorschlag zur Lösung des Problems: Es stimmt ja nicht dass die betreffende Passage entfernt werden muss, der Text war ja vorher GFDL und darf unter der GFDL weiterverwendet werdenm, sofern die Auflagen (4, Punkt A-O wenn ich es richtig verstehe) eingehalten werden. GFDL-Fan, der ja der Fachmann auf diesem Gebiet ist, soll ganz einfach hier auf der Diskussionsseite die entsprechenden Nachträge machen, damit die Auflagen der GFDL erfüllt sind, und die Sache ist damit erledigt. --NeoUrfahraner 08:18, 31. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Das ist, wie aus den obigen Ausführungen ersichtlich, leider kein Lösung. Nachträgliche Nennung heilt übrigens nicht. GFDL-Fan 14:20, 31. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Warum heilt nachträgliche Nennung nicht? --NeoUrfahraner 15:04, 31. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Lies die Ausführungen Auf meiner Benutzerseite. Lies dann die Ausführungen Historiografs, die dort verlinkt sind. Lies dann die GFDL selbst. Dann verstehst du, wie man alle Rechte durch Nichteinhaltung der GFDL verwirkt. Gruß GFDL-Fan 16:17, 31. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Verstehe. Das ist Deine Privatmeinung. --NeoUrfahraner 16:54, 31. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Lösungsvorschlag 1.1

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Ich würde gern die betreffende Passage aus inhaltlichen Gründen _doch_ herausnehmen. Ich habe ein bisschen recherchiert (u.a. in einem Gutachten zur Lebensmittelsicherheit Punkt 4.3.) und über das häufigste Schimmelpilzgift im Wein, OCHRATOXIN A, läßt sich zusammenfassend sagen:

  • es gibt ein Nord-Süd-Gefälle (Weine aus dem Mittelmeerraum haben höhere Werte)
  • Roter Traubensaft und Wein ist viel stärker betroffen
  • Weinessig ist stärker belastet als Wein
  • das meiste OCHRATOXIN A wird durch Getreideprodukte aufgenommen

Daraus schließe ich, dass erstens die Erntemethode (letzendlich geht es ja um den Vergleich maschineller gegen Handlese) keinen direkten Einfluss auf den Schimmelpilzgiftgehalt im Wein hat und zweitens dieses Gift keinen Einfluss auf die Bekömmlichkeit des Weines hat (von Brot bekomme ich auch keinen Kater). spricht was dagegen, den Abschnitt 8 - Agroindustrielle Herstellung - ersatzlos zu streichen? PS: Viel Erfolg bei der Lösung des GFDL-Problems... --Bacchus81 14:32, 31. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Es ist völlig unerheblich ob du ihn streichst. Das Streichen ist sinnlose Arbeit, da ein Rollback samt Datenbankbereinigung unvermeidlich ist.
(Wenn du meine Privatmeinung hören willst: Schimmel durch Feuchtigkeit und schlechtes Wetter ist nicht gleichzusetzen mit Edelschimmel wie Botrytis. Jeder Winzer wird dir bestätigen, dass Nicht-Edelschimmel im Gegensatz zu Edelschimmel ein großes Problem ist und so weiter und so fort. Der Abschnitt ist inhaltlich so weit ich das beurteilen kann korrekt; habe ähnliches auch schon gehört von Winzern. Aber wie gesagt: es ist scheißegal, ob der Abschnitt o.k ist oder nicht.) Gruß GFDL-Fan 14:37, 31. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Wenn ein Rollback unvermeidlich ist, wie lange wird es bis dahin dauern?
Und: klar will ich deine Privatmeinung hören - sonst hätt ich ja nicht gefragt! ;-)
Dazu ein kurzer Kommentar: Botrytis bewirkt nur die "Edelfäule", wenn er reife Trauben befällt, bei unreifen ::nennt man es Grauschimmel. Aber darum geht es im Absatz ja nicht, der sagt nähmlich: a) Wein, der mechanisch ::gelesen wurde, ist die Mykotoxinbelastung höher und b) das ist relevant für die Bekömmlichkeit des Weines.--Bacchus81 17:11, 31. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
zum Wein: es hat schon seinen guten Grund, warum die deutschen Prädikatsstufen Handverlesung zwingend vorschreiben, auch wenn es häufig nicht eingehalten wird und die Winzer mit schwerem Gerät durch den Wingert fahren. Aber, wie gesagt, Handlese ist eigentlich Pflicht.
zum Rollback: Ein Rollback mit Datenbankbereinigung ist das schlimmste, was einem Lemma passieren kann. Je nachdem wie schnell sich ein freiwilliger Admin findet, kann es sehr lange dauern. Das Problem ist mir bewusst (siehe meine Benutzerseite) und es ist wirklich kein Sadismus von mir, es zu fordern. Nur ist es eben unumgänglich, wenn man die GFDL, die für Wikipedia eine Scheißlizenz ist, einhalten will. Gruß GFDL-Fan 17:20, 31. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
zu Prädikatsstufen: das mit der Handlese gilt nicht für alle Prädikate, sondern nur für Beerenauslese und Trockenbeerenauslese (s.Weingesetz). Der Grund ist soweit ich weiß, dass man davon aussgeht, dass das Lesegut bei diesen Prädikatsstufen sehr empfindlich ist und ein Traubenvollernter es beschädigen würde. Hat aber nix mit unserem Absatz zu tun.
zum Rollback: Kenn mich da nicht aus, aber das klingt alles wie "besser ein Ende mit Schrecken..." na, hoffentlich findet sich bald jemand. --Bacchus81 18:26, 31. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Für mich klingt's eher nach Viel Lärm um nichts --NeoUrfahraner 20:13, 31. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Neuer Lösungsvorschlag

  1. Der Abschnitt Weinherstellung wird aus [1] nochmals in den Artikel Weinherstellung kopiert.
  2. Folgende Benutzer werden in Zusammenfassung und Quellen als Hauptautoren genannt: Sansculotte, Fedi, Zick-less, Togo, Tf, Peter Büttner
  3. Der Abschnitt wird wieder gelöscht, da schon längst eingearbeitet
  4. Der Lizenzhinweis wird entfernt

Somit würde der Artikel nach WP:URV#Artikel_verschieben.2C_Artikel_zusammenf.C3.BChren.2C_Artikel_aufteilen.2C_Arbeitskopien nicht mehr zu beanstanden sein. --Avron 13:03, 4. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Doch, ist zu beanstanden. Der Hauptautor, der 95 Prozent des Abschnitts schrieb, ist ein anderer. Kleiner Tipp zum "Hauptautor": der Abschnitt hieß ursprünglich "Quasi-industrielle Weinherstellung" oder so ähnlich und wurde von Skriptor in "Agroindustrielle W... ". Das ganze Dilemma zeigt, wie sorgfälltig man arbeiten muss, um die 5 Hauptautoren zu ermitteln. Meines erachtens, ist das kein Gentlemen-Agreement sondern eine Fahrlässigkeit. Laut GFDL wären ohnenhin alle am Textblock beteiligten Autoren zu nennen. Und nun heißt es: Rollback mit Datenbankbereinigung oder "Such's Mauserl" Sorry, aber das ist Fakt. GFDL-Fan 19:59, 9. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Einstreuung von Falschinformationen. Das meiste wurde hier [2] von Sansculotte angelegt. Soviel zu 95% schrieb ein anderer. Ansonstens nur Rumgeheule. --Avron 10:00, 15. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

So ist es geschehen. Artikel ist nach der jetzigen Auslegung der GFDL-Lizenz sauber. Wer einer anderen Ansicht, dem steht immer noch der Rechtsweg offen. --Avron 22:23, 15. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Zwei Hinweise

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Also zum einen sind hier einige Bearbeitungskommentare nicht mehr schön:

  • Unerträglichen Unsinn entfernt
  • Unsinn entfernt
  • Unsinn entfernt

Wenn was falsch ist, kann man es auch mit einem sachlichen Vermerk entfernen. Siehe auch Killerphrase, oder auch WP:KPA.

Zum GFDL-Problem, wenn man Passagen überträgt, hier kurz ein Hinweis:

  • Wenn es um eine kleine Liste von Autoren geht, kann man sie in der Zeile Zusammenfassung vermerken.
  • Wenn es um eine große Anzahl von Autoren gibt, kann man auch die Versionshistorie in den Artikel Weinherstellung hineinkopieren, mit einem kleinen Hinweis in der Zusammenfassungszeile. Im nächsten Edit wirft man die Liste dann wieder raus.

Letzterer Weg bietet sich an, weil in dem Artikel schon viele barfuß herumgestampft sind, es sind weit mehr als 1.000 edits im Artikel Wein. -- Simplicius 16:41, 31. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Löschung: Agroindustrielle Herstellung

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der Abschnitt ist sachlich falsch. Er spielt auf Grund nicht belegter Behauptung traditionelle Hersteller gegen Großproduzenten aus, wohlwissend, dass Begriffe wie "Gifte" oder "schimmeliges Lesegut" bei Verbrauchern Reizworte sind. Es entsteht der fachlich nicht belegte Eindruck, dass Massenweine gesundheitsschädlicher bzw. weniger bekömmlicher wären, als solche, die handwerklich traditionell erzeugt werden (aus "erstklassigem Lesegut"). Dies dient dem Marketing, bzw. PR von traditionell handwerklich wirtschaftenden Weinherstellern.

Das ist tendenziös, weswegen die enzyklopädische Neutralität in diesem Abschnitt nicht gewährleistet ist.

Zudem fehlen wiss. Quellen und Belege, was bei der Tragweite des Behaupteten schwer ins Gewicht fällt.

Fachliche Begründung:

1. Schimmelpilze bilden sich auch bei traditionell handwerklich erzeugten Weinen.

2. Schimmelpilze (Botrytis cinerea) sind bei zahlreichen (besonders bei traditionell handwerklich)erzeugten edelsüßen Weinspezialitäten erwünscht (z.B. Tokajer, Auslesen, Beerenauslesen, Trockenbeerenauslesen, Ausbruch etc.)

3. die intendierte Behauptung Weine von Großproduzenten enthielten mehr "Gifte" als die von traditionell handwerklichen Erzeugern ist Marketing und PR im Sinne letzterer und lässt sich wiss. nicht belegen.-- Verita 14:14, 14. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Einmaischen bei Weißwein

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Das habe ich ja noch nie gehört. In Deutschland ist das doch nicht Standard? Ich beobachte hier bei den gängigen Rebsorten immer nur das sofortige Abkeltern nach der Weinlese. Mit Ausnahme vielleicht von Grauburgunder, damit der etwas Farbe aus der Schale mitnehmen kannn. --Brühl 23:59, 9. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Es handelt sich um eine Maischestandzeit, die in der Regel von 1 bis 6 Stunden dauert (oft über Nacht), also eine Art Extraktion, um dem Wein mehr Struktur zugeben. Die Dauer der Maischestandzeit richtet sich nach dem Zustand und der Qualität des Leseguts und hängt davon ab, was für ein Wein daraus entstehen soll. Bei Basisweinen ist die Maischestandzeit eher kurz. Es geht dabei nicht um das Herauslösen von Farbstoffen. Besonders lange Maischestandzeiten waren z.B. im heißen Jahrgang 2003 teilweise üblich, auch beim Riesling im Topbereich, da man die (durch Stoffwechselprozesse der Reben entstandene) (zu) niedrige Säure durch einen gewissen (freilich relativ niedrigen) strukturgebenden Phenolgehalt ausgleichen wollte. Gruß--Verita 09:56, 10. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Im Rheingau kenne ich keinen Winzer, der Rieslingmaische über Nacht vor dem Abpressen stehen ließe. Jeder hat doch Angst vor einem Essigstich. --Brühl 13:56, 10. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Lies doch bitte noch mal aufmerksamer, was ich geschrieben habe.--Verita 17:17, 10. Jan. 2010 (CET)Beantworten

"Alkoholerhöhung"

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Verschiedene Methoden, einen höheren Alkoholgehalt zu erhalten stehen hier in diesem Vortrag: http://www.weinakademie.at/Alkoholerhoehung.pdf - das ist m.E. noch gar nicht hier behandelt. Cholo Aleman 14:33, 30. Jul. 2011 (CEST) Der Link ist nicht mehr existent. DM 5.5.20Beantworten

filterung

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gudn tach!
wenn ich das richtig sehe, fehlt noch die information ueber die filterung und welche stoffe dort eingesetzt werden. beispielsweise trinken veganer viele weine nicht, weil gelatine, fischblasen oder huehnereiweis bei der herstellung verwendet worden sein koennen.[3] ich kenne mich jedoch zuwenig damit aus, um den artikel selbst zu ergaenzen. -- seth 22:53, 11. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Trester

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"Der Trester wird aber in geringem Umfang zu Treber ,,, weiterverarbeitet". Bitte wie? Treber ist der Rest aus Bierhefe. ? 80.187.100.190 19:46, 17. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Treber (Begriffsklärung) "in Österreich, der Schweiz und Süddeutschland jegliche Pressrückstände, die nach dem Auspressen von Obst oder insbesondere Weintrauben zurückbleiben". --Logo 19:55, 17. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Traubendicksaft vs. rektifiziertes Traubenmostkonzentrat

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Unter Weinherstellung#Anreicherung wird rektifiziertes Traubenmostkonzentrat verlinkt, und zwar unter dem Stichwort Traubendicksaft.
Laut Traubenmost#Traubendicksaft ist Traubendicksaft aber etwas anderes als rektifiziertes Traubenmostkonzentrat.
Waere es also richtig, den fraglichen Abschnitt zu aendern in:

In vielen Ländern erlaubt es das Weingesetz, den Most anzureichern, das heißt, es wird Zucker, Traubendicksaft oder rektifiziertes Traubenmostkonzentrat (RTK) zugesetzt ...

Oder ist (neben Zucker) nur eines von beiden gemeint ? -- Juergen 217.61.205.92 10:55, 14. Feb. 2021 (CET)Beantworten