Diskussion:Weiterfressender Mangel
Gem. § 434 Abs. 1 S. 1 BGB ist für das Vorliegen von Sachmängeln auf den Gefahrübergang abzustellen, nicht bereits auf den Erwerb. M. E. erweckt die Definition in diesem Zusammenhang einen falschen Eindruck.
- Stimmt. Wegen 823 kommt es aber hier auf die Übereignung an, insoweit ist das schon richtig. Wie würdest Du es anders formulieren? --103II 12:15, 23. Nov. 2007 (CET)
Dann könnte innerhalb der Definition darauf hingewiesen werden, dass für das Vorhandensein des Mangels (also auch des Weiterfressers) der Zeitpunkt des Gefahrübergangs entscheidend ist. Im nächsten Abschnitt müsste dann klargestellt werden, dass für die Meinung, die 823 anwendet wegen des Eigentums der Zeitpunkt des Erwerbs ausschlaggebend ist.
Schwimmerschalterfall?
BearbeitenIch bin hier über den "Schwimmerschalterfall" hergeraten - vielleicht könnte das jemand mit Ahnung kurz umreißen? 208.54.7.146 23:44, 13. Jan. 2009 (CET)
- Zuerst ist nur der Schwimmerschalter mangelhaft, dadurch geht die ganze Maschine kaputt. = Weiterfresserschaden
Weiterfresserschaden im Vertragsrecht
BearbeitenIn diesem Artikel wird nur auf die Relevanz für das Deliktsrecht eingegangen, vielleicht könnte man der Artikel mal erweitern. Immerhin nimmt die h.M. den Weiterfresserschaden auch für den SE statt der Leistung an.--♫ Paskal ♫ 14:39, 31. Aug. 2010 (CEST)
bzw. eher 280 I (Se neben der Leistg.) (nicht signierter Beitrag von 37.24.151.173 (Diskussion) 15:37, 12. Apr. 2013 (CEST))