Diskussion:Werkfeuerwehrmann

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Chromy Aberration

Dieser Artikel ist nicht mehr aktuell: Am 1. August 2015 ist die „Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkfeuerwehrmann und zur Werkfeuerwehrfrau (Werkfeuerwehrausbildungsverordnung – WFAusbV)“ in Kraft getreten. Damit ist die im Artikel angesprochene „Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Werkfeuerwehrmann/Werkfeuerwehrfrau“ vom 7. Juli 2009 (BGBI. I S. 1747) außer Kraft getreten. Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/wfausbv/ --Chromy Aberration (Diskussion) 15:21, 1. Nov. 2018 (CET)Beantworten