Diskussion:Werner Mölders
Füge neue Diskussionsthemen unten an:
Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.Begründung der Umbenennung
Bearbeiten"Zur Begründung wurde unter anderem eine fehlende Distanz zum Nationalsozialismus sowie Mölders’ Rolle in der Legion Condor während des Spanischen Bürgerkriegs herangezogen." Gibt es hierfür auch irgendwelche Quellen in einem nach wissenschaftlichen Maßstäben geschriebenen Werk?
Hier liest sich das anders:
"Die Entscheidung des Ministers, der Kaserne in Visselhövede und dem Jagdgeschwader 74 den Beinamen "Mölders" abzuerkennen, fiel am 28. Januar 2005 unter Bezugnahme auf den Bundestagsbeschluss vom 24. April 1998. Ausdrücklich ließ der Minister neben den beteiligten Interessengemeinschaften über seinen Adjutanten auch der hochbetagten Witwe brieflich mitteilen, "dass keinerlei persönliche Hintergründe zur Umbenennung führen, sondern die Umsetzung des Bundestagsbeschlusses ausschlaggebend ist". - zitiert nach Wolfgang Schmidt: Organisiertes Erinnern und Vergessen in der Bundeswehr. Traditionspflege am Beispiel der „Causa Mölders“. In: Nina Leonhard, Oliver Dimbath, Hanna Haag, Gerd Sebald (Hrsg.): Organisation und Gedächtnis: Über die Vergangenheit der Organisation und die Organisation der Vergangenheit. Springer-Verlag, 2016, ISBN 978-3-658-11827-3, S. 209f.
Entsprechend auch die damalige Pressemitteilung:
"Umbenennung für Verbände und Liegenschaften der Bundeswehr angewiesen
Der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Hans-Peter Struck, hat entschieden, die „Werner Mölders Kaserne“ in Visselhövede und das in Neuburg an der Donau stationierte Jagdgeschwader 74 „Mölders“ umzubenennen. Damit wird ein entsprechender Bundestagsbeschluss vom 24. April 1998 vollzogen. Das Parlament hatte seinerzeit vor dem Hintergrund des 60. Jahrestages der Bombardierung der spanischen Stadt Guernica entschieden, für Bundeswehreinrichtungen Namen der Angehörigen dieser Einheit nicht weiter zu verwenden. Der Minister hat vor seiner Entscheidung Gespräche mit Vertretern der Luftwaffe, mit der Vereinigung ehemaliger Mitglieder des Jagdgeschwaders 74 und einem Mitglied der Familie Mölders geführt. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse ist über die Entscheidung des Bundesverteidigungsministeriums informiert." - zitiert aus der Pressemitteilung vom 28.01.2006 des BMVg
Die derzeitige Einleitung scheint nicht ganz richtig zu sein. Deswegen fehlt vermutlich auch eine Literaturangabe. Hist87 (Diskussion) 22:29, 26. Jun. 2017 (CEST)
- Die Umsetzung eines Bundestagsbeschluss ist ein politischer Hintergrund. Was sich Struck da zurechtgelegt hat widerspricht sich selbst. --GiordanoBruno (Diskussion) 16:41, 27. Jun. 2017 (CEST)
- Die Einleitung liest sich allerdings so als hätte Struck dies anders begründet. Zumindest offiziell und auch inoffiziell hat man sich aber rein auf den Bundestagsbeschluss bezogen und das ist ja das Entscheidende. Hist87 (Diskussion) 22:26, 27. Jun. 2017 (CEST)
Udet (Staatsakt)
BearbeitenWährend einer Inspektionsreise an die Ostfront erhielt Mölders den Befehl, sich zum Staatsbegräbnis des Generalluftzeugmeisters Udet nach Berlin zu begeben. Ich war schon immer mißtrauisch, obgleich diese Information überall so steht.
- Berlin, 22. November. Ein hartes Geschick hat es gefügt, daß die deutsche Luftwaffe wenige Tage nach dem Heimgang des Fliegerhelden aus dem Weltkriege, Generaloberst Udet, nun auch den kühnsten und besten aus den Reihen ihrer jungen Jagdflieger verlor: Der Inspekteur der Jagdflieger, Oberst Werner Mölders, ist am 22. November 1941 auf einem Dienstflug mit einem Kurierflugzeug, das er selbst nicht steuerte, bei Breslau tödlich abgestürzt. Vom Feinde unbesiegt, fand der Sieger in 115 Luftkämpfen auf so tragische Weise den Fliegertod.
So, oder so ähnlich, stand es damals in allen Zeitungen. Der Staatsakt und die Beisetzung von Generaloberst Udet fand in Berlin am 21. November 1941 statt, warum sollte dann Mölders am 22. November dorthin befohlen worden sein? 2003:DC:8F24:10EF:59D8:954D:1D26:EC6 14:48, 24. Okt. 2024 (CEST)
- Mölders sollte eigentlich am Staatsakt für Udet teilnehmen, der wie du schreibst, am 21. November 1941 stattfand. Ab Mitte November 1941 lag aber die Krim, auf der sich Mölders aufgrund einer Inspektionsreise befand, wohl im dichten Nebel, sodass es keine Möglichkeit gab, auf dem Luftweg Richtung Berlin zu kommen. Die ergab sich erst am 21. November, weil in Cherson eine Heinkel He 111 der III. Gruppe des Kampfgeschwaders 27 stand, die zur Industrie nach Rostock überführt werden sollte und diese Maschine war die später verunfallte. Kurt Braatz schreibt, dass die Maschine am Vormittag des 21. November von Cherson auf die Krim flog, um Mölders abzuholen und dass der Staatakt bereits in vollem Gange war, aber nicht, warum Mölders jetzt Richtung Berlin flog, obwohl er definitiv nicht mehr am Staatsakt teilnehmen würde; anzunehmen ist, dass er schlicht die Gelegenheit nutzen wollte, seine Frau Luise zu sehen, dazu steht aber bei Braatz nichts. Er wollte also nach Berlin, das Wetter hat ihm aber für den 20. November (an dem Tag hätten sie ja spätestens nach Breslau starten müssen) einen Strich durch die Rechnung gemacht und er ist dann trotzdem Richtung Berlin aufgebrochen. --Godihrdt (Diskussion) 16:36, 24. Okt. 2024 (CEST)
- Aufrichtigen Dank. 2003:DC:8F47:B2AD:94E6:C590:B6D1:5EE7 21:57, 26. Okt. 2024 (CEST)
- Eventuell finden sich noch zusätzliche Informationen bei Forrell, den habe ich aber leider nicht vorliegen. --Godihrdt (Diskussion) 07:57, 27. Okt. 2024 (CET)
Sondergenehmigung für die Heirat
BearbeitenIm Abschnitt <<Hinterbliebene>> heißt es "Wenige Wochen vor seinem Tod heiratete Mölders mit Sondergenehmigung von Hermann Göring in der Christkönig-Kirche [...]" .
Es ist unzureichend bzw. nicht herausgearbeitet, warum es einer Sondergenehmigung seitens Görings für die Hochzeit bedurfte. Gab es "Rasse-Gründe"?
Oder lag es an der Pflicht der Erbringung eines "Ehetauglichkeitszeugnisses"? (Siehe hier). Bei SS-Männern war eine Genehmigung zur Heirat durch den "Reichsführer SS" erforderlich (das wäre Himmler). Nicht aber bei gewöhnlichen heiratswilligen Deutschen.
Hier wäre eine nähere Erläuterung und/oder ein Querverweis (Verlinkung zu weiteren Artikel/n) wünschenswert. --Killerkürbis (Diskussion) 20:23, 25. Dez. 2024 (CET)
- Wehrgesetz (21. Mai 1935), § 27: „Heiratserlaubnis. Die Angehörigen der Wehrmacht bedürfen zur Heirat der Erlaubnis ihrer Vorgesetzten.“ Galt übrigens grundsätzlich für Soldaten in deutschen Armeen bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges, ist in der Wehrmacht noch angepasst worden mit der Heiratsordnung für die Dauer des besonderen Einsatzes der Wehrmacht vom 20. November 1942. Ich ergänze aber gerne den Paragrafen. --ɢᴏᴅɪʜʀᴅᴛ • ᴅɪꜱᴋ 08:40, 28. Dez. 2024 (CET)