Diskussion:Werner Sarstedt
zum Einarbeiten
Bearbeitenhttp://blog.delegibus.com/2015/07/27/die-urbane-legende-von-eduard-dreher/ --Chianti (Diskussion) 11:03, 17. Dez. 2015 (CET)
- Ein gut argumentierter Artikel, der hier zu wenig Beachtung findet! Kurz gesagt: Rechtsbeugung, obwohl die Vorinstanz bereits Mord festgestellt hatte. --Heletz (Diskussion) 10:10, 30. Apr. 2016 (CEST)
- Und bei der Gelegenheit: Die Bundesrichterin Dr. Koffka, die im 5. Strafsenat als Korrektiv fungiert haben dürfte, war 1967 in den Ruhestand getreten. Gehört womöglich mit ins Gesamtbild. --2A02:908:F82:DCE0:55A4:A752:D573:DA87 20:58, 15. Feb. 2018 (CET)
Vorsitz 5. Strafsenat
BearbeitenIn BGH, Urt. v. 29.03.1954, Az. 5 StR 46/55, ist Sarstedt bereits als Vorsitzender aufgeführt. Die Angabe, er sei seit 1956 Vorsitzender Richter des 5. Strafsenats gewesen, ist offenbar nicht korrekt. --2A02:908:F17:35C0:ACF7:FF19:28:4CD2 08:14, 11. Dez. 2024 (CET)
Dreher oder Sarstedt
Bearbeitenwie oben bereits bei @ Helez anklang, ist es kaum nachvollziehbar, dass Sarstedts sehr zweifelhafte Rolle - u.U., so Garcia, nämlich damals Rechtsbeugung - im Hinblick auf die Auslegung der durch Dreher, der im wesentlichen alleine allen Unbill abbekam, nicht verhinderten Novelle des § 50 II StGB a.F. 1969 besagten Urteil des 5. Strafsenats 1969 zumindest im Artikel erwähnt wird....schließlich hat man völlig zu Recht auch seine Rolle im Revisionsprozess gegen den Volksgerichtshofrichter Rehse erwähnt...man bedenke, dass durch die Novelle faktisch eine Nichtverfolgung bei diversen Teilnehmern eintrat...
das gehört hier also in Wikipedia rein, wenn auch für Nichtjuristen vielleicht uninteressant, was aber kein Kriterium sein kann. --92.199.44.149 00:21, 30. Dez. 2024 (CET)