Diskussion:Wertpapierdepot
Paragraphen
BearbeitenWenn Paragraphen aus Gesetzen angegeben werden, wäre es angebracht dazu auch das Land zu nennen, in welchem dieses Gesetz gilt. Oder sind deutsche Gesetze in allen deutschsprachigen Ländern verbindlich? Das hättet ihr wohl gerne... Gruss Alex
Depotbank - Wertpapierdepot
BearbeitenIn dem Artikel Wertpapierdepot sind etliche Aufgaben beschrieben, die eine Depotbank ausführt. Daher gehören diese Ausführungen eigentlich in den Artikel Depotbank.
Ich bitte um Vorschläge, wie man die Inhalte dieser beiden Artikel sinnvoll voneinander abgrenzen kann. --Julius-m 21:29, 4. Okt. 2007 (CEST)
Ein weiterer Geschäftsfall
Bearbeiten"Kauf", "Verkauf", "Wertpapierübertrag" sind erwähnt bzw. beschrieben. Wie nennt sich aber der Fall, bei dem eine AG, deren Aktien sich im Depot befinden, insolvent wird und aufhört zu existieren? Wie wird das im Depot abgewickelt? Bleiben die wertlosen Aktien im Depot oder werden sie von irgendeiner Instanz "eingezogen"? Für den Fall, dass die wertlosen Aktien im Depot bleiben... Wie wird man sie wieder los? Vekaufen wird wohl kaum möglich sein. Also müsste man sie "entfernen lassen". Dafür gäbe es sicherlich einen Fachausdruck... Oder kann man die wertlosen Aktien der "Heimverwahrung" zuführen - als mahnende Erinnerung? Die Gebühren für solche Fälle habe ich im Gebührenaushang auch noch nie gesehen. Vielleicht könnte ein Experte etwas zu all dem beitragen. --Ben4Wiki 10:36, 5. Feb. 2008 (CET)
- Sofern effektive Stücke existieren kann sich der Kunde die Papiere ausliefern lassen wofür dann Auslieferungsgebühren und ggf. externe Spesen anfallen, andernfalls werden sie wertlos ausgebucht (Depotausgang ohne Geld). --AT talk 10:52, 5. Feb. 2008 (CET)
Geschichte
BearbeitenWer hat Lust was über die Historie zu schreiben? -- Juliane 07:05, 16. Apr. 2008 (CEST)
Sinn und Zweck der Streibandverwahrung ?
BearbeitenWenn die Streifbandverwahrung teurer ist als die Sammelverwahrung, warum entscheiden sich dann manche Anleger für die Streifbandverwahrung? Ist es vielleicht so, dass, wenn die verwahrende Bank in Insolvenz geht, die Streifbandverwahrung dem Anleger eine Art sicheres Aussonderungsrecht (§ 47 InsO, § 771 ZPO, § 985 BGB) gewährt, während die Sammelverwahrung lediglich ein weniger wertvolles Recht auf vorzugsweise (§ 805 ZPO) bzw. abgesonderte Befriedigung (§ 49 InsO) gewährt? (nicht signierter Beitrag von 91.52.207.75 (Diskussion) )
- Anleger, die Streifbandverwahrung wählen, sind insolvenzrechtlich nicht besser gestellt als Personen mit Sammelverwahrung: beides sind Unterformen der Verwahrung, bei der das Eigentum beim Anleger verbleibt und er es in der Insolvenz der verwahrenden Bank durch Aussonderung nach § 47 InsO herausholen kann. --Wowo2008 21:02, 20. Apr. 2010 (CEST)
- Anleger entscheiden sich vor allem dann für die Streibandverwahrung, wenn sie dazu gezwungen sind (beschädigte Stücke, private Namensaktien -- siehe Artikel). --rtc (Diskussion) 21:00, 28. Nov. 2012 (CET)
Defekte Weblinks
BearbeitenDie folgenden Weblinks wurden von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
---|
|
- http://www.deutsche-finanzagentur.de/fileadmin/Material_Deutsche_Finanzagentur/Handmappe/2011_05/K_1.pdf
- http://www.clearstream.com/ci/dispatch/en/cicbinary/CICDownloads/Clearstream/Customer_Information/Clearstream_banking_Frankfurt/Customer_Handbook/CBF_Customer_Handbook_(user_manual)/cbf_customer_handbook.pdf
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.
- http://www.ejura-examensexpress.de/online-kurs/entsch_show_neu.php?Alp=1&dok_id=556