Diskussion:Wiederladen

Letzter Kommentar: vor 12 Tagen von 2003:DF:1F2D:7E99:7899:72E5:B725:7584 in Abschnitt Werkstatt zum Wiederladen

es sollte dringends der abschnitt über die einführung, d.h. den sinn und zweck des wiederladens überarbeitet werden; das wiederladen ist meines erachtens (auch aus erfahrung heraus) eine sinnvolle maßnahme, um die derzeitigen mun-preise erschwinglich zu halten (1 Schuss 30-06 = 2,50 EUR Fabrik; ca. 1 EUR Wiederladen)

des weiteren: gründe für das wiederladen: die hülse kann für wahr mehrmals verwendet werden, dennoch ist der kostenfaktor des projektils nicht unbeachtlich (.30-06 ca. 1/3 der kosten); d.h. die hülse allein senkt die kosten im schnitt nur marginal, zumal die hülsen stets nach jedem schiessen vorhanden sind; (nicht signierter Beitrag von 188.106.107.239 (Diskussion) 01:11, 6. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten

Wiederladen ist kein Recycling von Munition!

Man könnte vielleicht noch sagen "Recycling der Hülsen", aber darum geht es oft gar nicht!

Es geht darum, für den Zweck eine genau passende Patrone selbst herzustellen. MaxStrobel 18:56, 1. Sep 2004 (CEST)

Hoffe, ich als Laie habe deinem Anliegen Rechnung getragen. Jedenfalls gibt's jetzt keine "was sonst?" und "naja"-Formulierungen mehr --Seither 01:40, 17. Nov 2004 (CET)

Überschreiten der Gültigkeitsdauer

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Ich möchte dringend darauf hinweisen, daß ein Überschreiten der Gültikeitsdauer, auch wenn es sich nur um ein paar Tage handelt, zwangsläufig zum erneuten Besuch eines Lehrganges mit Prüfung führt. Dadurch erhöhen sich die Kosten um die Lehrgangsgebühr und dem üblichen Obulus der Behörde für die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Ferner sollte darauf geachtet werden, daß innerhalb von 5 Jahren Pulver gekauft wird, ansonsten wird angenommen, daß kein Bedürfnis mehr besteht. Die ist Fakt und beruht auf persönlicher Erfahrung im Regierungsbezirk Karlsruhe.

Wie in Deutschland üblich: "Das kommt immer drauf an." Genau wie mich letzte Tage jemand, der aus BaWü kommt, ansprach, wo er denn hier in der Stadt (in NRW) seine WBK verlängern lassen könne. Sieht so aus als wenn man das dort unten alle 2 Jahre machen lassen muß. Dabei haben wir ja eigentlich für sowas ein Bundesgesetz. Ich denke auch beim Sprengstoff wird es dann je nach Behörde und Mitarbeiter unterschiedlich gehandhabt.--Wiki-Chris 17:29, 10. Jun 2006 (CEST)

Differenzierung Lang-/Kurzwaffen

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Die Anforderungen und die vorgehensweise ist doch recht unterschiedlich, evt. führt man hier also Unterpunkte ein. Aktuell ist der Artikel doch seeehr Langwaffenlastig. --cdab ø 18:05, 3. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Was findest Du "Langwaffenlastik"? --Str. 21:42, 29. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Abschnitt "Wichtige Bedingungen für das Laden von Präzisionsmunition"

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Der folgende Satz sollte dringend überarbeitet werden: "Bei richtiger und präziser Arbeitsweise ist es möglich, Munition herzustellen, die aus einer bestimmten Waffe noch über 300 m „Loch in Loch“ schießt, die Eigenpräzision der verwendeten Waffe vorausgesetzt. Dies kann mit Fabrikmunition nicht erreicht werden.". So wie er formuliert ist, ist er nicht haltbar bzw. viel zu unpräzise. Mit fabrikgefertigter Munition ist mir das "auf 300 m Loch-in-Loch" mit einem G22 (Accuracy AWM-F, .300 WinMag) selber schon gelungen. Dies ist nun natürlich erstmal eine rein subjektive Aussage, der bemängelte Satz aber ebenso. Das es sich dabei um hochwertigere Munition handelt, als bspw. bei Standardpatronen 7,62 mm x 51 für MG3 und G3 ist natürlich richtig. Auf der anderen Seite schießt definitiv nicht jede Waffe mit wiedergeladener Munition auf 300 m Loch-in-Loch. An so einem Schuss hängt schon mehr als nur Waffe und Patrone. Die grundsätzlich Aussage soll nicht komplett in Zweifel gezogen werden, aber so, wie dieser Satz formuliert ist, ist er eben nicht korrekt. 91.221.58.24 20:04, 22. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Werkstatt zum Wiederladen

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Darf das Wiederladen nach deutschen Recht prinzipiell in der eigenen Wohnung erfolgen oder darf dies nur in einer speziellen Werkstatt erfolgen? Schließlich wird mit Schwarzpulver hantiert und auch authorisierte Pyrotechniker dürfen Feuerwerkskörper nur in speziellen Werkstätten fertigen. --2003:DF:1F2D:7E99:7899:72E5:B725:7584 02:23, 9. Dez. 2024 (CET)Beantworten