Diskussion:Wildbannforst

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von LS in Abschnitt Wildbann als eigenes Lemma

Wildbann als eigenes Lemma

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Das Reichsoberhaupt verlieh im Hochmittelalter zahlreiche Wildbann-Privilegien an Herrschaften, der Wildbann war also in vielen Fällen ein lokal verbrieftes Privileg. Siehe z.B. HIER oder HIER. Es macht keinen Sinn, diesen Terminus dem königlichen Wildbannforst unterzuordnen!--LS (Diskussion) 11:48, 7. Feb. 2015 (CET)Beantworten