Diskussion:Wildfangrecht

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 2A02:8109:9E40:46D:BDFD:3600:D23:874F

Ein Zitat fast wörtlich in den Text übernehmen und dann nochmal zitieren ist Quatsch.(nicht signierter Beitrag von Thomsa01 (Diskussion | Beiträge) 16:26, 17. Aug. 2012 (CEST))Beantworten

Schöner hätt ichs auch nicht sagen können. --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 21:05, 16. Okt. 2014 (CEST)Beantworten


Es bestand im 17. Jahrhundert und wurde dann im im Jahr 1518 bestätigt ... Alles klar. --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 21:05, 16. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Es bestand im 17. Jahrhundert und wurde 1518 bestätigt? Wo steht das? Merkwürdige Logik. Gibt es auch eine Bestätigigung, dass die Henne bereits vor dem Ei geboren wurde? Wenn etwas im 17. Jahrhundert existierte und "dann" im Jahr 1518 bestätigt wurde, sieht das schon etwas albern aus. Bitte Belege ansonsten verschwindet das. --Caedmon12 (Diskussion) 22:22, 18. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Und eine Quellenangabe zu den Vorgängen ist auch nicht vorhanden. Es ist guter Brauch unter Historikern, die Primärquelle zu nennen, auch auf die Gefahr hin, dass man sie selbst nicht lesen kann. Außerdem gibt es einen neuere, dreibändige Stadtgeschichte (Geschichte der Stadt Ludwigshafen am Rhein: Band 1: Von den Anfängen bis zum Ende des Ersten Weltkrieges. Band 2: Vom Ende des Ersten Weltkrieges bis zur Gegenwart von Stefan Mörz, Klaus J Becker, et al., Ludwigshafen am Rhein, Stadt Ludwigshafen Stadtarchiv, 2003), die vielleicht aktueller ist als das Buch von 1903. --2A02:8109:9E40:46D:BDFD:3600:D23:874F 00:14, 26. Jul. 2021 (CEST)Beantworten