Diskussion:Wilhelm Caspar Escher

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Brettchenweber in Abschnitt Ehrenbürger einer Universität?

Ehrenbürger einer Universität?

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Hallo Theanonymoustypist, im Artikel steht folgender Satz:

„Er war Ehrenbürger der Universität München sowie seit 1923 Dr. rer. pol. h.c. der Universität Tübingen.“

Kann man tatsächlich Ehrenbürger einer Hochschule sein? Viele Grüße --Brettchenweber (Diskussion) 12:49, 20. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Durchaus geläufig. In diesem Artikel aber direkt aus HLS/DSS (Historisches Lexikon der Schweiz) --Theanonymoustypist (Diskussion) 17:32, 20. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Scheint mir korrekt zu sein, dort wird er als "akademischer Ehrenbürger" bezeichnet. Wir haben auch einen Artikel Ehrenbürger an Hochschulen.--Berita (Diskussion) 20:59, 23. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Schau an, das wusste ich nicht. Ich war davon ausgegangen, dass es nur da Ehrenbürger geben kann, wo es auch Bürger gibt. Und „Bürger einer Hochschule“ klang für mich doch zu eigenartig. --Brettchenweber (Diskussion) 21:04, 23. Jun. 2023 (CEST)Beantworten