Diskussion:Wilhelm von Gottberg

Letzter Kommentar: vor 9 Stunden von 37.201.7.79 in Abschnitt "mutmaßlicher Holocaustleugner"
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Ausbildung, Berufstätigkeiten

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Dieser Beleg enthält einige Infos, die etwas von den vorhandenen Infos abweichen bzw. diese ergänzen:

  • "Dem Besuch der Volksschule folgen zwei Lehren zum Landwirt und Tischler."
  • "1960 schließlich leistet er seinen Wehrdienst ab,"
  • "entschließt sich, im Anschluss zum Bundesgrenzschutz zu gehen."
  • "Auf dem zweiten Bildungsweg erwirbt er in den acht Jahren als Grenzer die Fachhochschulreife in Abendkursen."
  • "1969 entschließt er sich dann, in die freie Wirtschaft zu gehen, er ist im Sicherheitsdienst einer Firma tätig."
  • "bis heute im Stiftungsrat des Ostpreußenmuseums"
  • "Neben seiner Arbeit als Chef des Sicherheitsdienstes absolviert er ein Fernstudium."
  • "1976 besteht er das Staatsexamen als Lehrer."
  • "Mehr als 30 Jahre unterrichtet er schließlich Polizisten in der Ausbildung für den Bundesgrenzschutz im Fach Staatslehre, viele Jahre in Bad Bodenteich."
  • "auf der Landesliste für die Bundestagswahl steht er auf Platz acht." (nicht Platz vier)

Kopilot (Diskussion) 22:56, 25. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

OK, der Widerspruch war also keiner, danke. Kopilot (Diskussion) 23:33, 25. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

In die Kategorien Chefredakteur und Journalist einsortiert? Wegen einem Leitartikel ist er schon Journalist? Und wann und wo war er Chefredakteur? --Hannover86 (Diskussion) 16:45, 26. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Das ist wohl schon richtig, er war 2011 für 5 Monate kommissarischer Chefre­dakteur der Preußischen Allgemeinen Zeitung, siehe hier, --Amanog (Diskussion) 17:19, 26. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
Später war er Herausgeber der Preußischen Allgemeinen Zeitung und war im Sommer 2011 deren kommissarischer Chefredakteur, siehe Die große kress.de-Übersicht: Die Medienschaffenden im Deutschen Bundestag, Wilhelm von Gottberg, kress.de, 14. Oktober 2017 --AlternativesLebensglück (Diskussion) 11:16, 27. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
Den ersten Punkt hatte ich schon ergänzt, er passt m.E. besser zu den Vertriebenen-Ämtern. Danke für den weiteren Beleg. Kopilot (Diskussion) 11:30, 27. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Mangelnde Quellenangabe und Versuch der Diffamierung ersichtlich

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" Er gilt unter anderem aufgrund von Aussagen zum Holocaust als rechtsextrem."

1.) Abqualifizierende Aussagen und Wertungen haben in einer seriösen Enzyklopädie nichts zu suchen.

2.) Die Aussage ist nicht mit Quellen belegt.

3.) Mir ist nicht bekannt, dass Herr Gottberg den Holocaust geleugnet oder relativiert hat. Dies wäre eine Straftat nach § 130 Absatz 3 STGB und hätte rechtliche Konsequenzen nach sich gezogen. Da er keine gab, kann man Herrn Gottberg auch keine Vorwürfe machen.


" Im Mai 2016 lehnte er gelbe Ortsschilder für mehr Verkehrssicherheit in der Teilgemeinde Molden als finanziell unvertretbar ab.[5] Im selben Monat beschloss der Gemeinderat von Schnega, eine gemeindeeigene Wohnung für insgesamt rund 100.000 Euro zu einer Arztpraxis für einen Sohn von Gottbergs ausbauen zu lassen. Der Bund der Steuerzahler Deutschland kritisierte das in einem Brief an von Gottberg als Steuerverschwendung."

Jemand ist 25 Jahre Bürgermeister und wird regelmäßig von den Mehrheiten im Ort wiedergewählt und den Verfassern dieses Artikels fällt nichts bessere als 2 kleine, nachgelagerte Geschichten auszugraben um eine Person in ein schlechtes Licht zu stellen. Das ist unsachlich und tendenziös.91.22.144.19 01:15, 11. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

1. IPs, die zu feige zum Anmelden sind, kriegen keine Privatwünsche erfüllt.
2. Die Aussagen sind belegt, die Belege sind nicht zu übersehen.
3. Wem etwas nicht bekannt ist, der macht sich erstmal schlau. Lies einfach diesen Artikel und die angegebenen Belege. Gerichtsurteile braucht es dazu nicht.
4. Was wichtig ist, entscheiden nicht Benutzer, sondern Berichterstatter reputabler Medien. Diese haben wir wiederzugeben. EOD.   Benutzer:Kopilot 11:50, 11. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Der Autor mit der unbekannten IP hat vollkommen Recht. Der Artikel ist von vorne bis hinten diffamierend und eigentlich ein Fall für die Qualitätssicherung. Sämtliche diffamierende Äußerungen werden allerdings mit Konjunktiven oder sonstwie vagen Formulierungen versehen, damit man sich immer noch rauswinden kann, (Rest per WP:DISK und WP:KPA entfernt. --AnnaS. (DISK) 05:39, 5. Apr. 2019 (CEST)) --2001:16B8:26C4:BE00:BCF9:7429:CA26:71DD 01:44, 5. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Ergänzende Information zu seiner Biographie auf der Seite des Bundestages

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https://www.bundestag.de/abgeordnete/#url=L2FiZ2VvcmRuZXRlL2Jpb2dyYWZpZW4vRy8tLzUxOTgyMg==&mod=mod525246&dir=ltr 91.22.144.19 01:17, 11. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Seitenschutz der Disk

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Weiss nicht wohin ich mich hierfür wenden müsste, aber ein Seitenschutz der Disk sollte ja möglich sein? --Seeler09DiskussionBewertung 20:03, 10. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

[2].   Benutzer:Kopilot 05:42, 12. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Überarbeitung im Rahmen des Bundestagsprojektes

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Im Rahmen des Bundestagsprojektes habe ich nach einer Durchsicht zusammen mit Herrn Wilhelm von Gottberg den Artikel überarbeitet. Da es sich sicherlich um eine heiklere Angelegenheit handelt, möchte ich zu den Änderungen hier Stellung beziehen:

  • Ergänzen zur Tätigkeit im Johanniterorden relevant als ehrenamtliches Engagement, basierend auf eigenen Angaben von Gottbergs.
  • Anpassungen zum Parteiaustritt aus der CDU, die die vorhanden Informationen beibehalten, aber die inhaltliche Dimension verschieben, basierend auf eigenen Angaben von Gottbergs.
  • Ergänzung der Verschuldung der Gemeinde Schnega, die für die Kommunalpolitik von Gottbergs relevant. Die dort dargestellten Informationen konnten durch objektive Dokumente der Stadt belegt werden und sollten noch archiviert werden.
  • Präzisierung: von Gottberg konnte keine Entscheidungen alleine treffen, sondern nur der Gemeinderat, wenngleich dies natürlich auch seine Meinung darstellt. Ob generell die Diskussion um Ortsschilder für einen Wikipedia-Artikel relevant sind, lasse ich mal dahin gestellt.
  • Operation Trappenjagd: Information erhalten, allerdings Informationen aus einer nicht mehr bestehenden Quelle verkürzt, da eine direkte Beteiligung durchaus diskutabel ist; eine generelle Involviertheit ist allerdings nicht bestreitbar. Inwiefern diese eine Auswirkung auf das Bundestagsmandat hatte, ist allerdings wirklich Spekulation.
  • Das Preußenschild wurde durch die Landsmannschaft Ostpreußen, nicht durch die Ostpreußische Kulturstiftung vergeben.
  • Ergänzung, dass von Gottberg sowohl in früheren Schriften (tatsächlich bestätigt, die Quelle wird noch nachgereicht) und auf explizite Nachfrage den Holocaust nicht bestritten hat, sondern als existent bezeichnete. Ebenso relevant wie die Leugnung.
  • Änderung der Überschrift „Weitere umstrittene Aussagen und Auftritte“ in die neutralere „Weitere Aussagen und Auftritte“, Inhalte überwiegend unverändert.
  • Präzisierung zur Rede in der „Burschenschaft Danubia München“ – weiterhin als rechtsextrimistisch interpretierbar gekennzeichnet, allerdings ist eine zeitliche Differenz vorhanden und nun erwähnt.

Das sind die Hintergründe für meine Änderungen, deren Umsetzung ich in meinem privaten und in meinem Wikipedia-Verständnis vertreten konnte. Sollten sich hier eine Mehrheit bzw. begründete Gegenargumente gegen diese Änderungen finden, kann/werde ich denen nicht im Weg stehen. Ich denke, der Großteil der Änderungen ist möglichst sensibel und belegt vorgenommen worden. Mit freundlichen Grüßen --kaʁstn 02:58, 20. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Linkes, diffamierendes Framing

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"Er gilt unter anderem aufgrund von Aussagen zum Holocaust als rechtsextrem."

Laut wem? Keine Quellenangabe vorliegend, folglich eher die Privatmeinung des Schreibers als objektivierbare Aussage. So geht das nicht. Sowohl von den Aussagen, Inhalten und Auftreten seinerseits erkenne ich hier eher viel alte CDU.

--80.131.50.167 21:17, 24. Mai 2021 (CEST)Beantworten

"mutmaßlicher Holocaustleugner"

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Diffamierend und sachlich völlig falsch. Holocaustleugnung stellt eine Straftat nach 130 Absatz 3 STGB dar, hiernach ist Gottberg nie verurteilt worden, ergo handelt es sich bei diesem Mann nicht um einen Holocaustleugner.

--80.131.50.167 21:21, 24. Mai 2021 (CEST)Beantworten

@80.131.50.167 Was für eine Argumentation ist das denn bitte? Straftaten sind nur dann real, wenn ein Gericht dieses befindet? Und wenn gar keine Anklage vorliegt? Ich glaube dieser Fehlschluss fällt unter argumentum ad judicium. --Shi Pho (Diskussion) 15:01, 26. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Es fehlen trotzdem Quellenangaben. --37.201.7.79 01:39, 23. Dez. 2024 (CET)Beantworten