Die Prüfung öffentlicher Haushalte ist nicht Bestandteil der Wirtschaftsprüfung, sondern erfolgt durch Rechnungsprüfungsstellen, sie ist unterliegt auch anderen gesetzlichen Grundlagen. Sollte korregiert werden. --Ramsau 17:06, 22. Jan 2006 (CET)
- andere gesetzlich Grundlagen sind doch kein grund dafür, dass es keine wirtschaftsprüfung ist?! ... in allen ländern gelten unterschiedliche Gesetze dafür?! ...Sicherlich Post 17:15, 22. Jan 2006 (CET)
- Meiner Ansicht nach beschränkt sich die Wirtschaftprüfung auf Unternehmen in privatwirtschaflicher Rechtsform. Bei öffentlichen Haushalten spricht man von Rechnungsprüfung. Bei anderen Ansichten bitte ich um hier um STellungnahme, ansonsten ändere ich den Artikel nach angemessener Zeit. --Ramsau 14:09, 4. Feb 2006 (CET)
- hmm ich denke die Rechnungsprüfung ist die Prüfung kammeralistischer Buchhaltung. Davon verabschieden sich ja öfffentliche Institutionen inzwischen teilweise. Aber das nach meinem Gefühl. Hast du für deine aussage eine (gute) Quelle? ...Sicherlich Post 14:12, 4. Feb 2006 (CET)
- Die Grundlage des Wirtschaftsprüfers sind insbesondere die §§316ff HGB der die Wirtschaftprüfung für bestimmte Unternehmen vorschreibt - nicht hingegen für öffentlich rechtliche juristische Personen, unabhängig davon, ob diese kammeralistisch Arbeiten oder nach der doppelten Buchführung. --Ramsau 22:58, 2. Mär 2006 (CET)
- naja juristische Winkelzüge die IMO am ende auf das selbe hinauslaufen; vor allem wenn wir es im internationalen kontext betrachten wird die trennung spannend ...Sicherlich Post 15:33, 3. Mär 2006 (CET)
- Die Grundlage des Wirtschaftsprüfers sind insbesondere die §§316ff HGB der die Wirtschaftprüfung für bestimmte Unternehmen vorschreibt - nicht hingegen für öffentlich rechtliche juristische Personen, unabhängig davon, ob diese kammeralistisch Arbeiten oder nach der doppelten Buchführung. --Ramsau 22:58, 2. Mär 2006 (CET)
- Es gibt durchaus öffentlich-rechtliche Rechtsträger, die von Wirtschaftsprüfern nach den Vorschriften der Wirtschaftsprüfung geprüft werde; das ist insbesondere bei den als Anstalten des öffentlichen Rechts geführten Banken (die meisten Sparkassen und Landesbanken) der Fall. SchnitteUK (Diskussion) 18:33, 5. Dez. 2016 (CET)
- hmm ich denke die Rechnungsprüfung ist die Prüfung kammeralistischer Buchhaltung. Davon verabschieden sich ja öfffentliche Institutionen inzwischen teilweise. Aber das nach meinem Gefühl. Hast du für deine aussage eine (gute) Quelle? ...Sicherlich Post 14:12, 4. Feb 2006 (CET)
- Meiner Ansicht nach beschränkt sich die Wirtschaftprüfung auf Unternehmen in privatwirtschaflicher Rechtsform. Bei öffentlichen Haushalten spricht man von Rechnungsprüfung. Bei anderen Ansichten bitte ich um hier um STellungnahme, ansonsten ändere ich den Artikel nach angemessener Zeit. --Ramsau 14:09, 4. Feb 2006 (CET)
Kritik
BearbeitenDabei ist sein Gehalt z.B. in Deutschland zusätzlich noch gesetzlich festgelegt .. schwammiger geht es gar nicht; welches gesetz und inwiefern festgelegt? .. so wertloser satz
- Häufig werden Wirtschaftsprüfungen genutzt, um die lukrativen Beratungsaufträge an Land zu ziehen. .. nette behauptung ohne Quellangabe wertlos. dafür gibt es das Feld Zusammenfassung und Quellen .... persönliche "aus dem bauch würde ich sagen und weiß man ja" behauptungen braucht es nicht
- Diese ähnliche Situation führte auch in den USA zu katastrophalen Prüfungen .. Quelle?
- ...Sicherlich Post 15:38, 3. Mär 2006 (CET)
- Der Kritikabsatz ist angesichts eines unvollständigen Satzes so nicht lesbar. Ich möchte mich in die Diskussion nicht einmischen aber irgendwie muß das geändert werden. Ich finde es auch nicht sinnvoll wenn man bei den 4 großen Prüfungsgesellschaften eine als Bsp. anführt, entweder garkeine oder die vier. --Ramsau 22:23, 6. Mär 2006 (CET)
- ...Sicherlich Post 15:38, 3. Mär 2006 (CET)
- schnips* Ich bin durchaus anderer Ansicht! Die Prüfung öffentlich-rechtlicher Unternehmen erfolgt durchaus durch privatrechtliche Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Als Beispiele seien hier genannt die gesamten Landesbanken (KfW, BayernLB, NRW.BANK zB sind definitiv als Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert!). Ber derartigen Prüfungen erfolgt idR die Beauftragung mit einem Prüfungsauftrag analog §§ 316 ff HGB, erweitert um eine Prüfung gemäß § 53 HGrG (Haushaltsgrundsätzegesetz).
Die Differenzierung sollte mE erfolgen nach der Prüfung von wirtschaftlich tätigen Rechtskörpern einerseits und Haushaltsstellen andererseits.
Kritik
BearbeitenDer Satz "Daneben wird der Markt der Wirtschaftsprüfungen zum größten Teil von wenigen großen Unternehmen kontrolliert, was auch Einflüsse auf die Prüfung hatte (wie z.B. in den MCI WorldCom in den USA) und haben kann" stört mich von der Formulierung sehr. Entweder soll Kritik am Zustand geäußert werden, dann bitte Klartext --> "... negative Einflüsse ...", dann aber bitte auch fundieren und belegen. Welcher Art soll der Einfluß gewesen sein, wie hat er sich geäußert, wer hat ihn in welcher Weise ausgeübt, usw.usw.
Ansonsten hat jeder oligopolähnliche Wettbewerbszustand Einfluß auf den Marktgegenstand (hier: die Prüfung), ebenso wie jedes Polypol und jedes Monopol, und damit handelt es sich um eine nichtssagende Aussage.
Dann doch lieber eine Aussage mit Inhalt: "Daneben wird der Markt der Wirtschaftsprüfungen weltweit tätiger Unternehmen überwiegend von wenigen großen Prüfungsverbünden (insbesondere die sog. "Big Four", d.h. Deloitte & Touche, Ernst & Young, KPMG, PWC) dominiert. Kritiker fürchten einen eingeschränkten Wettbewerb zwischen den Prüfungsgesellschaften und einhergehend möglicherweise zu laxe Durchführungen von Prüfungen."
"Treuhand"-Unternehmen in der NS-Zeit
BearbeitenDie Rolle der deutschen "Treuhand"-Unternehmen bei der "Arisierung" jüdischen Vermögens während der NS-Zeit ist bis heute nicht aufgearbeitet. Siehe dazu auch Götz Aly, Hitlers Volksstaat
Habe die unten zitierte PAssage entfernt da dies eine neutrale Encyclopedie ist, und nicht dazu gedacht politische Ansichten zu verbreiten. 88.79.80.164 11:00, 25. Nov. 2008 (CET)
--- Bei der "Arisierung" jüdischen Vermögens in Deutschland und im besetzten Europa während der NS-Zeit haben die deutschen "Treuhand"-Unternehmen eine traurige Rolle gespielt. Diese ist bis heute, im Gegensatz zum ebenso kritikwürdigen Verhalten der Großbanken, noch nicht aufgearbeitet. (Siehe dazu auch Götz Aly, Hitlers Volksstaat). ---
An die Verfasser des Artikels: Meines Erachtens ist nicht tiefgründig recherchiert und sollte dringend überarbeitet werden Wesentlich Punkte des Berufsrechtes werden nicht oder in nicht ausreichendem Maße berücksichtigt. Insbesondere die WPO legt Kriterien fest die ein Wirtschaftsprüfer, auch wenn er vom zu Prüfenden Unternehmen beauftragt ist beachten muss. Weiterhin möchte ich noch darauf hinweisen, dass ein Bereich vollständig ausgenommen wurde, Die Prüfung i.S.v § 53 GenG (nicht signierter Beitrag von MarcoEgon (Diskussion | Beiträge) 19:39, 25. Jun. 2010 (CEST))