Diskussion:Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Bundesdienst)
Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Smit in Abschnitt Abgeordnetenmitarbeiter
Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht
BearbeitenWas Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht im Artikel Wissenschaftliche Mitarbeiter zu suchen haben, erschliesst sich mir nicht. -- Firefox13 17:28, 16. Sep. 2007 (CEST)
- Beim Bundesverfassungsgericht gibt es auch wissenschaftliche Mitarbeiter. Die fallen darunter.--HolgerB 19:25, 17. Sep. 2007 (CEST)
Verfassungsgericht
BearbeitenInfos zu den wissenschaftlichen Mitarbeitern zB am Bundesverfassungsgericht fehlen noch, sie sind mitunter schon Richter an anderen Bundesgerichten gewesen -- C.Löser (Diskussion) 07:59, 21. Mai 2005 (CEST)
- Meiner Meinung nach haben die ehemaligen Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts nichts in diesem Artikel verloren, sie wären im Artikel zum Bundesverfassungsgericht passend aufgehoben. In der jetzigen Form ist erweckt der Artikel den Eindruck, vor allem einen juristischen Begriff zu erklären. Es werden ja auch nicht alle wichtigen ehemaligen Mitarbeiter div. Universitäten genannt. -- Chtr (Diskussion) 13:26, 16. Dezember 2005 (GMT)]
- das sehe ich genau so. 19:59, 31. Aug. 2007 (CEST)
Dritter Senat
BearbeitenIst das eine Selbstbezeichnung oder eher eine kritische Bezeichnung in der Community? --JensMueller 10:20, 22. Jul. 2009 (CEST)
Abgeordnetenmitarbeiter
Bearbeitennein, das passt nicht: parlamentarische Mitarbeiter eines MdB sind nicht im Bundesdienst beschäftigt. Außerdem: sog. wiss. Mitarb. gibt es nicht nur im Bundestag, sondern auch in den Landtagen. --Smit 22:44, 29. Okt. 2010 (CEST)