Diskussion:Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Tätigkeiten als Studentische Hilfskraft
BearbeitenM.E. stimmt der letzt Absatz nicht. Tätigkeiten als Studentische Hilfskraft (vor abschluss des Studiums (auch eines Aufbaustudiums)) werden grundsätzlich nicht auf die 6 Jahre angerechnet. Aus §2 (3): Zeiten eines befristeten Arbeitsverhältnisses, die vor dem Abschluss des Studiums liegen, sind auf die nach Absatz 1 zulässige Befristungsdauer nicht anzurechnen. Vgl. auch http://www.bmbf.de/de/7702.php (nicht signierter Beitrag von 78.53.85.174 (Diskussion) 21:15, 13. Jan. 2013 (CET))
Drittmittel - 5 Jahre?
BearbeitenWie begründet sich der Satz "Die Höchstbefristungszeit an Universitäten der Länder beträgt fünf Jahre." im Kontext der Drittmittel? Das widerspricht meiner Kenntnis, auch im verlinkten Gesetzestext kann ich nichts derartiges finden. --Joerg 130 (Diskussion) 19:42, 25. Mai 2013 (CEST)
- Beim Anlegen des Artikels habe ich diesen Satz aus Befristetes_Arbeitsverhältnis#Wissenschaftliches_und_k.C3.BCnstlerisches_Personal übernommen. Wer ihn zu diesem Artikel hinzugefügt hat, weiß ich nicht. Gibt es dafür eine Suchfunktion? --Mkllnk (Diskussion) 18:01, 26. Mai 2013 (CEST)
- Das ist durch zwischenzeitliche Änderung des Artikels erledigt.--Joerg 130 (Diskussion) 20:14, 6. Dez. 2014 (CET)
Änderungen in Sicht?
BearbeitenEs scheint so, als seien Änderungen des Gesetzes in Sicht.
Siehe z.B.:
- "Wissenschaftszeitvertragsgesetz: Es geht um das wie, nicht um das ob" (Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion vom 18.12.2014)
- Interview mit Bundesbildungsministerin Wanka, veröffentlicht am 19. Januar 2015. Zitat: "Ja, wir werden das Wissenschaftszeitvertragsgesetz anpassen."
Weiß jemand aktuelleres? --Joerg 130 (Diskussion) 23:20, 3. Mai 2015 (CEST)
Das ist m.E. zwischenzeitlich erledigt.
Gesetzesänderung zum 17.03.2016
BearbeitenDiese ist hier noch nicht vernünftig eingearbeitet bzw. sorgt sie für das Auftauchen sehr widersprüchlicher Informationen. Bitte beheben, so ist dieser Artikel mehr verwirrend als helfend und kann zu gefährlichen Fehleinschätzungen in Sachen Karriereplanung führen. Oh, und bevor jetzt ein Schlaumeier sagt, mach doch selber: ich verändere keine Wiki-Texte mehr, seitdem mir mitgeteilt wurde, dass meine Ausbildung als Chemiker mit Promotion keine "glaubwürdige Quelle" darstellt, einen wirklich offensichtlichen Fehler zu korrigieren und der erst gesichtet werden muss. So arbeite ich nicht, sorry... (nicht signierter Beitrag von 134.2.177.69 (Diskussion) 11:43, 21. Mär. 2016 (CET))
Urteil vom 5. August 2015 - aktualisieren?
BearbeitenIm Abschnitt ab "Das LAG Hessen hat durch Urteil vom 5. August 2015 der Berufung stattgegeben..." sind die Aussagen "Volltextveröffentlichung steht noch aus" und "Ob das Urteil des LAG Hessen rechtskräftig geworden ist, ist noch nicht bekannt." sehr wahrscheinlich inzwischen veraltet. Kann das jemand aktualisieren? --Joerg 130 (Diskussion) 23:11, 26. Jan. 2017 (CET)
Erledigt. Ich habe die Passage aktualisiert und dies Fundstelle nachgewiesen. Danke für den Hinweis!