Diskussion:Wittelsbacher Ausgleichsfonds
Entschädigungen an entmachtete Feudalherren
BearbeitenMich würde interessieren, ob vergleichbare "Entschädigungen" nach 1918 (bzw. sonst bei Abschaffung des Adels/Errichtung einer Republik) auch anderen entmachteten Feudalherren gewährt wurden. Das krasseste Gegenbeispiel dürften wohl die russischen Romanows sein, die nicht mal ihr Leben behalten durften. Wikilinks dazu im Artikel wären hilfreich. -- Basine 11:44, 13. Apr. 2008 (CEST)
- Siehe: Fürstenenteignung. Gruß --Equord (Diskussion) 02:31, 9. Aug. 2022 (CEST)
Auswirkungen des WAF
Bearbeitensiehe hier: Aus Maendler wird Mango
und hier: Nymphenburger Porzellan vor dem Aus
--77.4.61.211 19:10, 24. Aug. 2011 (CEST)
Prozess 1971 ...
BearbeitenDer Spiegel 17/1971: Unter Berufung auf Artikel 3 des Bonner Grundgesetzes ("Männer und Frauen sind gleichberechtigt") prozessieren die Königlichen Hoheiten Hilda, 45, Gabriele, 43, und Sophie, 35 -- Töchter des 1955 verstorbenen Kronprinzen Rupprecht von Bayern -- um rechtliche Gleichstellung mit ihren Brüdern, Onkeln und Vettern. Nachdem die drei Schwestern vor einem Verwaltungsgericht bereits eine Erhöhung ihrer Aussteuer von je 24000 Mark auf 130000 Mark durchgesetzt haben, wollen sie nun beim Bundesverfassungsgericht ihre volle Gleichstellung erkämpfen -- um so wie die Prinzen an den regelmäßigen Ausschüttungen des "Wittelsbacher Ausgleichsfonds" (WAF) teilzuhaben. ... Die WAF-Ausschüttungen ([…] Schätzung 40 Millionen Mark jährlich) …
Weiß jemand, wie der Prozess endete ? --Neun-x (Diskussion) 11:50, 20. Mai 2016 (CEST)
erwähnenswert
Bearbeiten- seit 1978 existiert eine Ausnahmeregelung, die den WAF von der Prüfung befreit (die SZ formuliert es so: Dank einer Ausnahmegenehmigung ist der Fonds von Prüfungen durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof befreit.)
- "sind es momentan etwa zwei bis drei Dutzend Personen, die sich die jährlich durchschnittlich 13,7 Millionen Euro Ausschüttungen aus dem Fonds teilen." 13,7 geteilt durch 24 = 571.000 Euro ; 13,7 geteilt durch 36 = 380.000 Euro.
Das im mittelbayerische.de (15. April 2016) erwähnte Gerichtsurteil (Besondere Brisanz erhält der Fall zusätzlich durch einen Gerichtsstreit, den Staatsregierung und WAF bis Anfang des Jahres vor dem Münchner Verwaltungsgericht austrugen und in dem es um die Bilanzierungs- und Ausschüttungspraxis des Fonds ging. Eine schriftliche Urteilsbegründung steht aus. könnte weiteres Erwähnenswerte enthalten. --Neun-x (Diskussion) 11:58, 20. Mai 2016 (CEST)
- Die errechneten 380.000 Euro pro Kopf dürften reine Theorie sein. Tatsächlich entscheidet das Familienoberhaupt über die Verteilung und wird wohl den größeren Teil der Gesamteinnahmen für den eigenen Repräsentations-, Verwaltungs-, Personal- und Liegenschaftsaufwand, den Ausbau der Sammlungen sowie diverse Wohltätigkeitszwecke verwenden. --Equord (Diskussion) 17:18, 29. Sep. 2023 (CEST)
Revert
Bearbeiten[1] Über den Wittelsbacher Ausgleichsfonds informieren wir bitte aus Sekundärliteratur, nicht aus den Schriften des Chefs der Wittelsbacher. --Nuuk · See you at the bitter end 17:26, 29. Sep. 2023 (CEST)
@Benutzer:Nuuk: Über konkrete Zitate und ihre Berechtigung kann man sich (hier!) durchaus streiten. Aber belegte Fakten und zahlreiche Details undifferenziert zu löschen und als "Framing" zu brandmarken (wozu sie gar nicht taugen), geht nicht an. Dazu gehören: Die Einzelheiten der Vorgeschichte bis zu Max IV. Joseph, die Errichtung der Wittelsbacher Landesstiftung für Kunst und Wissenschaft, die Wertverhältnisse und die Rechtsmechanik des Vergleichsvertrages mit den Gründungen und Ausstattungen der Stiftungen. Entschuldigung, das ist nicht POV sondern Jura für Anfänger. --Equord (Diskussion) 17:38, 29. Sep. 2023 (CEST)