Diskussion:Wohnberechtigungsschein
Detail-Informationen
BearbeitenMir gehen hier ehrlich gesagt detailliertere Informationen ab. Im Internet findet man zum Thema bedeutend bessere Quellen, z.B. folgende URLs:
- Aachen.de - Behördenwegweiser
- Offenbach.de > Planen, Bauen & Wohnen
- Gesetz über die soziale Wohnraumförderung
- cottbuss.de: Bau und Wohnung
--Fwolf 03:59, 7. Feb 2006 (CET)
Möglichkeiten des Erhalts
BearbeitenWelche Behörde ist denn für die Ausstellung zuständig? An wen wenden sich Betroffene? Ist das bundeseinheitlich geregelt oder gibts da Unterschiede zwischen den Bundesländern? --Spuerhund 15:27, 5. Nov. 2006 (CET)
Wer bekommt einen WBS??
Bearbeitenhab ein wenig gegooglet, bin aber nicht schlauer geworden. dürfen auch studenten einen WBS erhalten (mir wurde gesagt, dies ginge nicht)? oder gibt es auch eine Mindestbeschäftigung (i.S. von Mindestgehalt oder mindestens gearbeitete Stunden pro Monat etc.)? (nicht signierter Beitrag von 132.231.54.1 (Diskussion | Beiträge) 10:31, 4. Nov. 2009 (CET))
Selbstverständlich dürfen auch Studenten einen WBS haben. Und eine "Mindestbeschäftigung" gibt es auch nicht - man wird aber vor Anmietung einer Wohnung darlegen müssen, wie man die zu finanzieren gedenkt.--Giebenrath (Diskussion) 16:57, 25. Mär. 2016 (CET)
Wohngeld
BearbeitenKann ein Mieter einer vergünstigten "Sozialwohnung" eigentlich auch zusätzlich noch Wohngeld beantragen? --92.227.140.52 19:13, 11. Nov. 2008 (CET)
Selbstverständlich, wenn von Einkommen und Miete her die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.--Giebenrath (Diskussion) 16:59, 25. Mär. 2016 (CET)
Fehlbelegungsabgabe?
BearbeitenAlso, der Verfasser des Artikels über den WBS-Schein hat da ganz klar falsche Informationen verbreitet. Man sollte schon genauer hinsehen wenn man etwas abschreibt... Das was hier als "Einkommensgrenzen" benannt wird ist in Wirklichkeit die Fehlbelegungsabgabe. Dies ist dann der Fall wenn der Mieter, der einmal aufgrund eines WBS eine Sozialwohnung bezogen hat die Wohnung nicht räumen muss, wenn er später ein höheres Einkommen erzielt, wonach er keine WBS mehr erhalten würde. --violettaschröder (23:31, 13. Jun. 2009 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
- Bin der Meinung, dass diese Info auch in den Artikel gehört! Und evtl. auch ab wann der Vermieter die Miete wieder erhöhen darf bzw. wieviele Jahre lang braucht jeder Mieter einen WBS? (nicht signierter Beitrag von 132.231.54.1 (Diskussion | Beiträge) 10:31, 4. Nov. 2009 (CET))
Wie läuft das Verfahren genau innerhalb der Behörde(n) ? (nicht signierter Beitrag von RaulNr1 (Diskussion | Beiträge) 14:38, 1. Aug. 2010 (CEST))
Vorgehensweise innerhalb der Behörde
BearbeitenWie läuft das (Prüf)-Verfahren genau ab , vor allem hinsichtlich Datenschutz ? (nicht signierter Beitrag von RaulNr1 (Diskussion | Beiträge) 14:38, 1. Aug. 2010 (CEST))
Brutto/Netto
BearbeitenBei den Jahresgehältern sollte zur Klarheit angegeben werden, ob es sich um Brutto- oder Netto-Gehälter oder um Vergleichsgrößen mit besonderer Berechnung handelt. Außerdem sollte der Stand der Information genannt werden, weil derartige Zahlen angepasst werden können.
Ist das Brutto oder Netto Einkommen ? (nicht signierter Beitrag von 92.226.49.3 (Diskussion) 07:45, 22. Jun. 2012 (CEST))
Dem kann ich nur beipflichten - so sind sämtliche Angaben nutzlos. Überhaupt ist die Seite äusserst unübersichtlich, schade - wird sie doch in Zukunft mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlicjkeit wichtiger. (nicht signierter Beitrag von 37.24.12.202 (Diskussion) 23:45, 8. Nov. 2015 (CET))
Selbstverständlich geht es da um Bruttoeinkommen. Wie das dann um Abzüge bereinigt wird, steht im Artikel. Aber das man vom Nettoeinkommen noch mal Abzüge abziehen kann, hat doch wohl keiner ernsthaft gedacht.--Giebenrath (Diskussion) 17:01, 25. Mär. 2016 (CET)
Änderung verworfen
BearbeitenDie Änderung der Abzugsbeträge auf Basis dieser Seite [1] habe ich verworfen, weil ich sie nicht mit § 23 WoFG in Einklang bringen kann. Die dortige Höhe gibt auch Berlin für den WBS an: [2] --Ildottoreverde (Diskussion) 20:51, 4. Aug. 2014 (CEST)
Dringlichkeitsschein
BearbeitenIn diesem Artikel wird kein Wort über den Dringlichkeitsschein verloren, den es z.B. in Hamburg gibt. Warum nicht? Sehr fehler- und lückenhaft. --81.171.81.185 19:08, 29. Jun. 2016 (CEST)
Veraltete Informationen
BearbeitenDie Einkommensgrenzen sind zumindest für Schleswig-Holstein überholt. Siehe Amtsblatt Schleswig-Holstein 2015.
Frage zur Wohnfläche
Bearbeitenwird sie berechnet lt, WohnflächenVO, oder lt. BerechnungsVO oder nach DIN 283/277? Oder ist das von Land zu Land unterschiedlich?--Hopman44 (Diskussion) 11:25, 9. Dez. 2016 (CET)
Oder nach qm-Angabe im Mietvertrag?--Hopman44 (Diskussion) 17:42, 9. Dez. 2016 (CET)
Auszug bei gestiegenem Einkommen
BearbeitenBetrifft den Absatz Voraussetzungen, insbesondere folgenden Satz:
- Der Mieter hat den Vorteil, dass er bei einer Überschreitung dieser Grenzen nicht ausziehen muss.
Bisher habe ich nur die Landesregelung in Niedersachsen gelesen (§ 11 NWoFG, Niedersächsisches Wohnraumfördergesetz), und verstehe es auf eine von zwei Möglichkeiten:
- Der Mieter darf in der Wohnung bleiben, wenn die Landesregelung dies über eine Ausgleichszahlung ermöglicht, was in Niedersachsen nicht der Fall ist.
- Der Mieter darf in der Wohnung bleiben, wenn irgendeine Behörde dies im Einzelfall ermöglicht.
Andernfalls ist die Räumung der Wohnung vorgesehen. Der oben zitierte Satz ist in Niedersachsen jedenfalls falsch, ich werde das im Artikel markieren. --37.138.252.144 18:40, 27. Sep. 2023 (CEST)