Diskussion:Wohnflächenverordnung
Genauere Definition der Wohnfläche
BearbeitenMich würde freuen, wenn in dem Artikel aufgeführt würde, ob und wie z.B. Treppen, Treppenpodeste, Flure und Eingangsbreiche (in Einfamilienhäusern) in die Wohnfläche mit einberechnet werden. --2.245.81.248 23:42, 22. Mär. 2014 (CET)
„selbst wenn deren Grundfläche kleiner als 0,5 ist“
BearbeitenHätt’ ich nicht gerne. Ein halbes Quadratlichtjahr, da weiß ja niemand, ob das stimmt, wie viele Räume es tatsächlich gibt … (nicht signierter Beitrag von 87.159.51.212 (Diskussion) 21:31, 2. Jun. 2015 (CEST))
"Sind sie höher als 1,5 m und ist ihre Grundfläche dabei kleiner 0,1 m² bleiben sie gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 2 WoFlV unberücksichtigt."
BearbeitenMüsste heißen: "Sind sie höher als 1,5 m und ist ihre Grundfläche dabei größer 0,1 m² bleiben sie gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 1 WoFlV unberücksichtigt.
"Während bis Ende 2003 Flächen unter Treppen nicht als Wohnfläche gewertet wurden, [...] zählen diese seit 2004 zur Wohnfläche [...]"
BearbeitenIn §3 Abs.3 Punkt 2 heißt es aber, dass "Treppen mit über drei Steigungen und deren Treppenabsätze" nicht als Wohnfläche gezählt werden. Die lichte Höhe spielt dabei keine Rolle.--TomR (Diskussion) 01:04, 12. Mär. 2024 (CET)