Diskussion:Wolf Friedrich Ottomar von Baudissin

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Kresspahl in Abschnitt Begriffe

Begriffe

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Gerichtsoffizier, Gerichtsschreiber und Aktuar: Die Begriffe sind nicht selbsterklärend. Gruß --Malabon (Diskussion) 21:55, 26. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Dann sollten wir sie wohl verlinken :-) --Schnabeltassentier (Diskussion) 03:56, 27. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Vielen Dank. Auf die Idee wäre ich nicht gekommen. Also Gerichtsoffizier: Fehlanzeige. Gerichtsschreiber: Schreiber#Gerichtsschreiber. Aktuar: BKS Aktuar. War er also als Jurist und Offizier so etwas wie ein Protokollführer, also jemand, der eher eine untergeordnete Tätigkeit ausübt? Und wie unterscheiden sich die drei Begriffe? Gruß --Malabon (Diskussion) 17:16, 27. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Militärrichter, also Richter mit Offiziersrang [1] ...--Kresspahl (Diskussion) 17:26, 27. Feb. 2017 (CET)Beantworten