Diskussion:Wolfgang Däubler
Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 178.5.174.157 in Abschnitt FN 3
FN 3
BearbeitenAuf was bezieht sich die Aussage, dass WD einer der meist zitiertesten Autoren vor den deutschen Arbeitsgerichten sei? Der alleinige Verweise auf eine (kostenpflichtige) Datenbank von Gerichtsurteilen scheint mir nicht auszureichen. (nicht signierter Beitrag von 178.5.174.157 (Diskussion) 09:20, 7. Jun. 2012 (CEST))