Diskussion:Wolfgang Hedler

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2003:E5:5F0E:DA86:F973:16C7:19B4:8D89 in Abschnitt Legitimierung von Gewalt im Artikel

Zum physischen Druck, mit welchem er aus dem Bundestagsruheraum "verwiesen" wurde

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siehe: http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~E9D79A3C94C264660B5E897D052EF5A2B~ATpl~Ecommon~Scontent.html --189.25.39.77 05:51, 9. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Leider typisch für Wikipedia. Ich habe meinen Schülern nahegelegt Wikipedia nicht mehr als seriöse Quelle zu betrachten.

Ich kann und will es ihnen natürlich nicht verbieten, aber Fehler in der Wiki= Fehler des Schülers/der Schülerin.

Man sieht ja das man der Wiki leider! nicht trauen kann.

Da steht Morgens etwas anders als Abends.

--88.68.161.60 16:46, 15. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Richtig. Herbert Wehner und Rudolf-Ernst Heiland haben ihn geschlagen und nicht nur "physischen Druck" auf ihn ausgeübt. Diese Verschleierung linker Gewalt ist eine Schande. Linksextremisten wie Nutzer Steschke und Andropov hier machen Richtigstellungen stets wieder rückgängig, obwohl Spiegel FAZ u.a. die Schlägerei exakt beschreiben. --Zuchtmeister 06:22, 12. Nov. 2017 (CET)

Für diese so originelle wie absurde Bezeichnung seiner Mitwikipedianer wurde Zuchtmeister für einen Tag gesperrt. --Andropov (Diskussion) 17:53, 12. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Mit der Behauptung, er dürfe sich mit der Verweisung nicht mehr im Bundestag aufhalten, hatten Wehner und der andere aber schlicht Recht. Und natürlich, wenn einen ein Nazi damit beglückt, daß er einem, während man gerade körperlich überlegen ist, die Gelegenheit zur legitimen Gewaltanwendung gibt, dann muß man sicher bei dieser Gewalt im Rahmen des Notwendigen bleiben, aber sanft behandeln muß man einen Nazi dabei nun wirklich nicht und darf die Gelegenheit, daß man ihn nun legitim verhauen kann, wenn man sie schon einmal hat - sonst darf man es natürlich nicht - natürlich auch genießen, eben weil er ein Nazi ist. Der weltanschauliche Kampf ist nun einmal ernstzunehmen, d. h. er beschränkt sich nicht auf den Austausch von Höflichkeiten. Nicht Sitzungsausschluß und Schmerzensgeld, sondern eine Belobigung für tapferen Einsatz zur Verleidigung der Parlamentsordnung und der Demokratie, sowie das Bundesverdienstkreuz hätte die Reaktion sein müssen. Das sage ich übrigens als ausgesprochener weltanschaulicher Gegner der Linken und ihrer Prinzipien. Eben weil ich das bin, muß ich nicht, um nur ja nicht-links zu sein, mich nicht über ein in diesem Fall legitimes Verhalten derselben aufregen.--88.217.180.112 15:14, 17. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

1953 bis 1986?

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1953 war Hedler 53 Jahre alt. Was hat er in den über 30 Jahren nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag gemacht? --Longinus Müller (Diskussion) 21:11, 19. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Verurteilung

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Was ist denn das für ein seltsamer Instanzenzug, bei dem der BGH für eine Revision gegen ein Berufungsurteil zuständig gewesen ist? 217.232.218.41 17:19, 10. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Haftzeit

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"Im Berufungsverfahren wurde Hedler schließlich am 20. Juli 1951 wegen „öffentlicher Beleidigung in Tateinheit mit öffentlicher Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und mit öffentlicher übler Nachrede“ zu neun Monaten Haft verurteilt. " - und von wann bis wann saß er dann in Haft? Man könnte meinen, dass er die Haft nie absaß!!! 91.14.48.82 (12:09, 18. Jan. 2017 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

NSDPA rechts gerichtet?

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"war er Mitglied in verschiedenen rechtsgerichteten Parteien (....) Wieso wird dabei die NSDAP ausgelassen? (nicht signierter Beitrag von 37.120.43.22 (Diskussion) 09:27, 19. Jan. 2017 (CET))Beantworten

Seine Mitgliedschaft in der NSDAP wird doch im Text erwähnt. Relevanz für einen Artikel erhält H. jedoch allein wegen seiner Tätigkeit als Politiker. Und die hat er eben nicht bei der NSDAP (da war er "nur" einfaches Mitglied) geleistet, sondern erst in der Bundesrepublik in den im Text benannten Parteien. --OnlyMe (Diskussion) 14:48, 9. Feb. 2017 (CET)Beantworten

SPD Gesetzantrag zum "Gesetz zum Schutz der Demokratie"

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laut Dominik Rigoll s Buch war der Prozess 1950 der Anlass zu einem Gesetzantrag...l finde aber da nichts im Netz... weis wer was drüber? Flussbus (Diskussion) 21:36, 12. Feb. 2018 (CET)Beantworten

"Angestellter eines kirchlichen Hilfswerkes in Rendsburg"

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Ist dieses gemeint? https://www.diakonie-sh.de/ich-suche-hilfe/detail/diakonie-hilfswerk/ -- Christian aus Schleswig-Holstein (Diskussion) 19:40, 30. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Legitimierung von Gewalt im Artikel

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Im Artikel heißt es aktuell:

Er zog sich in den Bundestagsruheraum zurück, wo ihn SPD-Abgeordnete unter Führung von Herbert Wehner und Rudolf-Ernst Heiland aufsuchten und mit der Begründung, er dürfe sich in den Räumen des Bundestags nicht mehr aufhalten, unter Einsatz körperlicher Gewalt aus dem Raum verwiesen. Auf dem Rückzug vor ihnen stürzte er durch eine geschlossene Glastür und eine Treppe hinab und erlitt dabei leichte Verletzungen.

Die Formulierung "unter Einsatz körperlicher Gewalt aus dem Raum verwiesen" ist ein Euphemismus und legt durch den Begriff "verweisen" nahe, dass die gewalttätigen Abgeordneten dazu rechtlich berechtigt gewesen wären, was mitnichten der Fall war. Und eine Flucht vor Gewalt als "Rückzug" zu verharmlosen, ist ebenfalls manipulierend.--2003:E5:5F0E:DA86:F973:16C7:19B4:8D89 20:58, 2. Feb. 2023 (CET)Beantworten