Diskussion:Wolfgang Stroothenke

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Sf67 in Abschnitt Dissertation

Stroothenke und T4

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Die Behauptung, Stroothenke habe die Aktion T4 gerechtfertigt, ist sehr weithergeholt. sie basiert lediglich auf einem Zitat aus einem Vortrag [1], Stroothenkes Dissertation sei "damals auch von Anstaltsleitungen intensiv gelesen" worden. Daraus lässt sich kein Kausalzusammenhang zur durchführung der Euthanasie konstruieren. --jergen ? 18:17, 22. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Muss auch nicht. Es genügt alleine, dass er offensichtlich öffentlich mit dem zitierten "Argument" aus der NS-Lehre die Euthanasie rechtfertigte. So, wie es da nun auch steht. Einen Kausalzusammenhang wird garnicht behauptet. --217.83.184.122 18:21, 22. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Unsauber zitiert, das gibt die Quelle nämlich nicht her. Sie erklärt lediglich, dass Stroothenkes Buch von bestimmten Personen gelesen wurde. Nichts mit Rechtfertigung, nichts davon, ob Stroothenke zum Zeitpunkt der Niederschrift überhaupt etwas von T4 wusste. --jergen ? 18:22, 22. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Sehr hypothetisch...aber nehmen wir einmal an, er hatte nix gewusst: Trotzdem bleibt der Fakt, dass das Zitat eindeutig belegt, dass Stroothenke die barbarische Euthanasie in zynischer Weise grundsätzlich gutheisst und rechtfertig, mit abstrusen moralphilosophischen Überlegungen im NS-Jargon. Er ist für die Ausmerzung "minderwertigen" Lebens, und sagt, dass es keine Menschenrechte gibt. Das steht in dem Zitat. Du weisst schon, dieses Zitat, das du so gerne löschen möchtest, dass du jetzt sogar einen edit-war mit mir anfängst. Das Zitat, das unten mit Quelle belegt ist. Das Stroothenke entlarvende Zitat. Das jetzt weg ist. Warum eigentlich? --217.83.184.122 18:32, 22. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Lies bitte einfach mal WP:TF. Da steht genau, warum die von deine Vermutungen nicht in die Wikipedia gehören. --jergen ? 18:41, 22. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Ich nehme an, du meinst "meine Vermutungen". ich habe aber keine Vermutungen geäussert, ich beziehe mich auf ein mit Quelle belegtes Stroothenke-Zitat, in dem er die Ausmerzung "lebensunwerten" Lebens gutheisst, und versucht, sie zu rechtfertigen. Nix WP:TF. Nochmals: Warum löschst du das Zitat? Nur darum geht es hier gerade. --217.83.184.122 18:44, 22. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Dokumentation: Der gelöschte Abschnitt

Er rechtfertigte für Behinderten-Anstalten die Auslieferung ihrer Schutzbefohlenen an das Tötungsprogramm Aktion T4: „Es gibt kein gleiches Recht für Hochwertige und Minderwertige. Das Minderwertige ist auszuscheiden, das Hochwertige zu pflegen. (...) Die Menschenrechte werden nicht durch Geburt erworben, sondern durch biologische Vollwertigkeit. Humanität gegen Entartete ist ein Geschenk, kein Rechtsanspruch.“[2]

Mal ganz formal: Das Zitat ist zusammenhanglos, stammt aus einer schriftlichen Fassung eines mündlichen Vortrags, der ein Buch zitiert, das (möglicherweise, aber nicht überprüfbar) den Primärtext zitiert. Das ist unsauberes Arbeiten, mindestens das Quellbuch für den Vortrag sollte vorliegen. Was hat Stroothenke denn wirklich geschrieben, was steckt in der ausgelassenen Textstelle? Du kannst es sicher beantworten. Ich nicht.
Und was heißt: Er rechtfertigte für Behinderten-Anstalten? Das steht nicht in der Quelle. Hat Stroothenke das Buch für die "Behinderten-Anstalten" geschrieben? Geht er dort auf die Tötung von Menschen in solchen Anstalten ein? Wahrscheinlich kommt jetzt der Formulierungsvorschlag Behinderten-Anstalten rechtfertigten anhand von Stroothenkes Buch - aber das steht auch nicht in der Quelle, die nur davon spricht, dass sein Buch dort gelesen wurde. --jergen ? 19:33, 22. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Die Sache ist ganz einfach: Entweder du stößt dich nur an der einleitenden Formulierung - dann kann man einfach formulieren: "Stroothenke rechtfertigte in seinem Buch ... theoretisch die real zur gleichen Zeit stattfindende Euthanasie:", und dann das Zitat. Oder aber du stellst hier grundsätzlich in Abrede, dass er richtig zitiert wird, zweifelst die Quelle an, dann würde ich mich fragen, welche Anhaltspunkte du denn dafür hast, dass er hier nicht korrekt zitiert wird. Dann kannst du ja auch einfach in einer Bibliothek nachsehen, und dann nochmal bescheidsagen. Oder du bezweifelst, dass sein Zitat eine Rechtfertigung von Euthanasie darstellt. Das wäre dann aber eine höchst kuriose Privatmeinung, aber kein Grund für eine Löschung. Dass das Zitat böswillig aus einem Zusammenhang gerissen sei und eigentlich höchst humane und christliche Dinge ausgedrückt werden sollten, halte ich auch für höchst unwahrscheinlich. Im Artikel "Deutsche Christen" finde ich übrigens merkwürdigerweise auch kein Wort zu Euthanasie. --217.83.184.122 19:44, 22. Okt. 2007 (CEST)Beantworten


Dissertation

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Meine Version dazu vom 19. Oktober 14:45 Uhr ist richtig:

„Stroothenkes als Buch veröffentlichte Dissertation...“

Durch die nachträgliche Veränderung/Umformulierung wird es missverständlich bzw. falsch, da sich das „Geleitwort“ von F. Lenz (vom Juli 1940) auch (oder: bereits) in der (im Druck wohl identischen, mit noch fehlender Verlagsangabe) Dissertationsausgabe (*) befindet.--Sf67 20:00, 30. Okt. 2007 (CET) (*) lies: Pflichtexemplar --Sf67 09:44, 3. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Wenn er nach Vorlage seiner Dissertation 1939 promoviert wurde, das "Geleitwort" aber von 1940 stammt, kann es doch wohl in der eigentlichen Dissertation noch nicht enthalten gewesen sein (was auch absolut unüblich wäre). --Amberg 18:24, 2. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Mir liegt das gedruckte Belegexemplar (Pflichtexemplar) der Dissertation vor (es ist nicht die gleichzeitige Buchhandelsausgabe):

 Stempel auf dem Titelblatt:
 Nur in beschr[änkter] Anzahl f[ür] d[en] Austausch
 ...
 Inaugural-Dissertation
 zur Erlangung der Lizentiatenwürde
 der Theologischen Fakultät
 der Friedrich-Wilhelms-Universität
 Berlin
 darunter handschriftlich hinzugefügt:
 Tag der Promotion: 16.X.39
 Vorgelegt von
 Wolfgang Stroothenke
 Berlin
 (ohne Verlagsangabe)
 Geleitwort F. Lenz S. 5-6
 Vorwort W. Stroothenke S. 7

Was damals an der Berliner Universität üblich war, weiß ich nicht. Vgl. 7. Veröffentlichung der Dissertation. Pflicht-, Belegexempar.--Sf67 09:44, 3. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Was hat Stroothenke wirklich geschrieben ?

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Das Zitat oben im ersten Themenkomplex liest sich im Original so :

(ZITAT, S. 17) "(...) Im Sinne von Berechtigung sind auch nachfolgende Aeußerungen vom Standpunkt des Christentums vollauf zu unterschreiben. „Es gibt kein gleiches Recht für hochwertige und Minderwertige. Das Minderwertige ist auszuscheiden, das Hochwertige zu pflegen“ (Stämmler, 130/107).

„Die Menschenrechte werden nicht durch Geburt erworben, sondern durch biologische Vollwertigkeit. Humanität gegen die Entarteten ist ein Geschenk, kein Rechtsanspruch.“ (Hildebrandt, 58/276)." (ZITAT Ende)

W. Stroothenke zitiert hier also andere Autoren !

Das erste Zitat stammt (nach dem Schrifttum[verzeichnis] S. 147) aus:

  • „130.Stämmler, Martin: Rassenpflege im völkischen Staat. München 1933“,

das zweite Zitat (nach Absatz) aus:

  • „58.Hildebrandt, Kurt: Norm, Entartung, Verfall. Berlin 1934“.

So sieht es in Wirklichkeit aus: Unsauber zitiert. --Sf67 20:35, 1. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Wieso beziehst Du Dich auf eine Version des Artikels, die überhaupt nicht die aktuelle ist? Diese enthält überhaupt keine Zitate aus "Erbpflege und Christentum" mehr.
Im Übrigen ist "Im Sinne von Berechtigung sind [...] vom Standpunkt des Christentums vollauf zu unterschreiben" wohl als zustimmendes Zitieren der besagten Autoren durch Stroothenke zu werten. --Amberg 21:10, 1. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Es war ein Nachtrag zu der Diskussion weiter oben, ein Hinweis, dass (nicht nur) hier unsauber aus Sekundärquellen (deren Verfasser anscheinend die Originale nicht kennen) zitiert wird. So geht es nun mal nicht. --Sf67 08:16, 2. Nov. 2007 (CET)Beantworten