Diskussion:Wolperath

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Definitiv in Abschnitt Gemeindestatus von Wolperath

Gemeindestatus von Wolperath

Bearbeiten

Wolperath wird zwar im Amtsblatt der Regierung Köln von 1852 auf Seite 56 in einer Tabelle mit dem Spaltenkopf "Gemeinde", man muss aber zum korrekten Verständnis dieser Liste eineige Seiten nach zu Seite 48 zurückblättern, dort steht ganz klar dass mit "Gemeinde" in dieser Tabelle Steuergemeinden gemeint sind. Steuergemeinden waren für die Eintreibung und Festlegung der Grundsteuer relevant und etwas anderes als die Gemeinden im kommunalrechtlichen Sinne.

Die Liste der Steuergemeinden korrespondiert im RB Köln durchgehend nicht mit den tatsächlich bestehenden politischen Gemeinden. Beispiel Landkreis Köln: Die politischen Gemeinden Geyen, Sinnersdorf und Stotzheim tauchen nicht als Steuergemeinden auf. Beispiel Kreis Bergheim: Die politischen Gemeinden Kenten, Wiedenfeld, Zieverich, Angelsdorf, Elsdorf tauchen sämtlich nicht als Steuergemeinden auf. Umgekehrt die Abweichung im Kreis Mülheim/Rhein: Die Steuergemeinden Lind, Oberzündorf, Niederzündorf, Bleifeld, Forstbach und viele weitere waren keine politischen Gemeinden. Ebenso im Siegkreis: Die Steuergemeinden Honrath, Courscheid, Söven, Striefen, Adscheidt, Bülgenauel, Lichtenberg, Wellesberg, Berghausen, Birlinghoven, Hasenpohl, Oberhau, Oehlinghoven, Rauschendorf, Vinxel, Wahlfeld, Halft, Linkenbach, Leuscheid, Höhe und noch ein Dutzend weitere waren ebenfalls keine politischen Gemeinden.

Mit dem Begriff der Gemeinde wurde im 19. Jhd., anders als heute, großzügig und unscharf umgegangen, es gab auch sogenannte Katastergemeinden, die ebenfalls nicht überall deckungsgleich mit den politischen Gemeinden waren und die heute "Gemarkung" genannt werden.

Die tatsächliche Einteilung der Bürgermeisterei Neunkirchen im 19. Jahrhundert in die zwei Gemeinden Neunkirchen und Seelscheid ist zweifelsfrei und klar belegt:

Wolperath gehört daher nicht in die Kategorie:Ehemalige Gemeinde (Rhein-Sieg-Kreis). Dieser Kategoriebaum ist ausschließlich für politische Gemeinden im Sinne von Gemeinde (Deutschland) vorgesehen und nicht für Altgemeinden, Steuergemeinden, Kirchengemeinden, Katastergemeinden, altbergische Honnschaften etc.--Definitiv (Diskussion) 10:26, 12. Dez. 2014 (CET)Beantworten