Diskussion:Xavier Naidoo

Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von KurtR in Abschnitt Rechtsextremist in Kurzbeschreibung?
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"verrannt" / Entschuldigungsvideo

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Naidoo sagt, von „Verschwörungserzählungen geblendet“ gewesen zu sein (kurier.at). Wie soll das im Artikel widergespiegelt werden? Habitator terrae   00:17, 20. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Er wurde bisher nicht konkret, also muss man wohl abwarten, ob er noch nachliefert. Es wäre reichlich autoritätshörig, ihm seine Zerknirschung in einem Video 1:1 unkritisch als Distanzierung von all seinen kritisierten Songzeilen auszulegen, die er weiter verkauft. EinBeitrag (Diskussion) 06:27, 20. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Sehe ich ähnlich. Ich habe eben den Abschnitt "Kontroverse Aussagen" überflogen... Meine Fresse! Was der ÜBER JAHRE alles von sich gegeben hat - das sind ja keine einzelnen Ausrutscher. Da sollte jetzt schon deutlich mehr kommen als ein aus (meine Meinung) ökonomischen Erwägungen gefilmtes 3-Minuten-es-tut-mir-leid-Video. 89.202.102.113 11:00, 20. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Ich kaufe ihm das durchaus ab. In Verschwörungskreisen gibt es ja auch so einige Putinversteher. Was die ihm erzählen wird nicht zu dem passen, was Freunde und Verwandte seiner Frau erlebt haben. Und vielleicht sogar er selbst. Das kann schon ein Augenöffner sein. Es ist sehr schade, dass erst so etwas passieren muss. Es dürfte durchaus interessant werden, was der gute Xavier in nächster Zeit so macht, um den entstandenen Schaden zu reparieren. --93.184.128.29 12:55, 20. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Statt irrelevanter Meinungsäußerungen bitte ich darum, hier drunter einfach kommentarlos und ohne Signatur Belege zu dem Video zu sammeln, damit wir sie später vergleichen und sinnvoll auswerten können. Ich fang mal an:

Was heißt hier "irrelevante Meinungsäußerungen"? Soweit ich weiß, werden bei Wikipedia bewusst Meinungen eingefordert und dann mit 3M gekennzeichnet. Und außerdem haben Dich diese iM ja wohl dazu getriggert, hier etwas mehr Struktur in Form von Belegen einzubringen. Danke dafür. 194.49.92.5 11:20, 29. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Entscheidung des BVerfG

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Im Sinn eines qualitativ hochwertigen (statt eines politisch engagierten) Lexikoneintrags wäre es wünschenswert gewesen, wenn der Autor bzw. die Autorin selbst recherchiert hätte, statt nur Medienberichte, die sich ihrerseits nur auf die (wohl nur halb verstandene) Pressemitteilung des BVerfG stützen, auszuwerten. Ich bin gerne behilflich: Die Entscheidung des BVerfG stammt nicht vom 22.12.21, sondern (ausgerechnet!) vom 11.11.21. Sie hat das Az. 1 BvR 11/20 und ist hier https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/11/rk20211111_1bvr001120.html zu finden. Auch der Inhalt der Entscheidung wird verkannt: Das BVerfG hat keinesfalls entschieden, dass "man" Herrn Naidoo als Antisemiten bezeichnen darf, sondern nur, dass die Urteile des LG Regensburg (warum wird eigentlich der Name der Richterin genannt, was sonst sehr unüblich ist?) und des OLG Nürnberg, so wie sie begründet sind, die Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung in ihrem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verletzen. Mit diesem Urteil ist weder gesagt, ob Herr Naidoo ein Antisemit ist noch ob "man" das behaupten darf oder nicht. (nicht signierter Beitrag von 92.206.220.141 (Diskussion) 13:41, 20. Apr. 2022 (CEST))Beantworten

ich habe den Namen der Richterin entfernt. --Search'n'write (Diskussion) 10:12, 16. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

@EinBeitrag: Bitte genaue Randnummer, wo das BVerfG das geschrieben hat. Habitator terrae   14:11, 20. Apr. 2022 (CEST) PS: Unabhängig davon stimme ich ja zu, dass das die Entscheidung sehr nahelegt und den unteren Gerichten da wenig Spielraum lässt, aber es schließt diesen nicht ganz, sonst hätte es ja geschrieben, dass die Äußerung rechtmäßig ist.Beantworten

Ergänzend: Mit seinen späteren Äußerungen ist eine Klageabweisung eh sicher, aber wir sollte trotzdem das BVerfG richtig widergeben. Habitator terrae   14:27, 20. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Die Äußerung war von der Meinungsfreiheit gedeckt = sie war rechtmäßig. Aber stimmt, so direkt hat das BVerfG-Urteil das laut dem Tagesschaubeleg nicht gesagt. Wo ich diese Verkürzung gelesen habe, finde ich jetzt nicht mehr. Wird korrigiert. EinBeitrag (Diskussion) 14:44, 20. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
@EinBeitrag: Nein, das BVerfG hat nur festgestellt, dass die Äußerung der Meinungsfreiheit unterfällt (und nich, wie das OLG angenommen hat, teilweise eine Tatsachenbehauptung war). Aber nich alles was unter die Meinungsfreiheit fällt, ist auch von ihr gedeckt. Habitator terrae   15:34, 20. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
"Unterfällt" ist kein mir bekanntes Wort und es steht auch nicht im Beleg.
Die Erlaubnis des BVerfG, Naidoo als Antisemiten zu bezeichnen, ist nach meinem Verständnis gleichbedeutend mit der Aussage: "Diese Bezeichnung war/ist von der Meinungsfreiheit gedeckt". Ist jetzt aber auch egal, weil die aktuelle Version ja den Beleg korrekt wiedergibt. EinBeitrag (Diskussion) 09:01, 21. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
"'Unterfällt' ist kein mir bekanntes Wort und es steht auch nicht im Beleg." Lesetipp: Randnummer 5.
Ich würde vorschlagen wir basieren unsere Darstellung des Beschlusses nicht auf einer Überschrift, die zwar zutrifft, aber nicht vom BVerfG festgestellt wurde.
Im Übrigen hat das BVerfG nich "geurteilt". Habitator terrae   10:53, 21. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Ich glaube kaum, dass es deine Aufgabe ist, Wortklauberei zzu betreiben und andere Wikipedianer über im Beleg nicht vorkommende Vokabeln zu belehren.
Die jetzige Version ist belegtreu und korrekt. EOD. EinBeitrag (Diskussion) 11:24, 21. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Dann wohl dritte Meinung, nich weil Naidoo in irgendeiner weise toll ist, sondern weil das BVerfG einfach nich falsch zitiert werden sollte. Habitator terrae   12:54, 21. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Das BVerfG wird in der aktuellen Version nicht zitiert, sondern referiert nach dem Sekundärbeleg. So wie es unsere Regeln erfordern. Eine 3M, die angebliche Falschzitate behauptet, würde damit die aktuelle Version falsch zitieren und wird schon deshalb scheitern. Viel Spaß. EinBeitrag (Diskussion) 13:19, 21. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Apropro Wortklauberei, ich meinte Zitat im weiteren Sinne. Habitator terrae   13:26, 21. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Die jetzige Version referiert den angegebenen Sekundärbeleg korrekt, Gegenteiliges wurde nicht belegt. Damit mE erledigt. EinBeitrag (Diskussion) 13:30, 21. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Es stimmt, dass die Überschrift nahelegt, dass diese Überschrift so vom BVerfG entschieden wurde, aber lässt sich das nicht auch so interpretieren, dass das die praktische fast sichere Folgerung aus dem Urteil sein könnte, die das Bundesverfassungsgericht aber nich in der Sache entschieden hat (wie es auch i.d.R. keine Gesetze macht, sondern nur gegenüber dem Gesetzgeber klare Auflagen feststellt). Habitator terrae   14:54, 21. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Wieso kann man nicht einfach schreiben wie es war? Das Bundesverfassungsgericht hatte die Urteile aufgehoben, was in der Presse/von mehreren Autoren als Erlaubnis aufgefasst wurde, ihn als Antisemiten zu bezeichnen.--Jocme (Diskussion) 20:09, 21. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Ohne Beleg weiß niemand, "wie es war". Wie wer was auffasste, steht nicht im angegebenen Beleg. Langsam reichts. EinBeitrag (Diskussion) 06:11, 22. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Stimmt, aber als Beleg die Interpretation einer Nachrichtenüberschrift, ist auch nich gerade unser Standard. Habitator terrae   12:38, 22. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Bezüglich, "wie es war", dachte ich nach eurem Vorgeplänkel, dass weitgehend Einigkeit herrsche. Man könnte natürlich mehrere Quellen aufführen, die belegen, dass das der weitgehenden Meinung der Interpretatoren des Urteils entsprach. Aber das grenzte andereseits schon an OR. Was fehlt ist eine Quelle, die das Urteil juristisch interpretiert, die öffentliche Wahrnehmung darstellt und gewisse Autorität hat. Welche Autorität Paul Wolf hat (Autor der zitierte Quelle), kann ich nicht beurteilen. Er weicht ja in seiner Interpretation von der direkten Formulierung des BVerfG ab. Insofern, wenn man keine Quelle mit guter Autorität findet, würde ich mich bei der Übernahme seiner Interpretation des Urteils zurückhalten. Man könnte sie allerdings als Meinung zitieren.--Jocme (Diskussion) 06:58, 24. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Hier noch einmal das Zitat aus dem Urteil, das sehr nahelegt, dass das BVerfG nich ausdrücklich „entschied, dass die Referentin Naidoo als Antisemiten bezeichnen durfte“ @EinBeitrag:

„Die Entscheidungen beruhen auf den aufgezeigten verfassungsrechtlichen Fehlern. Es ist nicht auszuschließen, dass die Fachgerichte bei erneuter Befassung unter angemessener Berücksichtigung der erfolgten Grundrechtsbeeinträchtigung [der Rechte von Naidoo] auf der einen und der Bedeutung der Meinungsfreiheit [der Referentin] auf der anderen Seite zu einer anderen Entscheidung in der Sache kommen werden.“

BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. November 2021 - 1 BvR 11/20 -, Rn. 24, https://www.bverfg.de/e/rk20211111_1bvr001120.html#abs24

Habitator terrae   16:04, 22. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Im Gegenteil. Das Zitat bestätigt, dass das BVerfG durchaus eine Entscheidung "in der Sache" getroffen, nämlich der Referentin ihre Meinungsäußerung so lange erlaubt hat, bis Fachgerichte den Fall nochmals geprüft und dann gegebenenfalls anders entschieden haben. Die aktuelle Version ist also auch vom Wortlaut der Primärquelle gedeckt. Ganz abgesehen davon müssen wir laut Projektregeln die Darstellung eines gültigen Sekundärbelegs wiedergeben und sind nicht dazu berechtigt, daran eigenmächtig herumzuinterpretieren. EinBeitrag (Diskussion) 14:16, 23. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Nein, der Beschluss is nich ein einstweiliger.
Es is ihr erlaubt, aber das haben die Fachgerichte festzustellen. Das Bundesverfasungsgericht hat schlicht das ganze auf die Position vor dem Gerichtsurteil zurückgestellt, bei der nur die Vermutung der Erlaubnis besteht. Es wäre ja absurd, wenn am Ende eine Entscheidung getroffen werden könnte, in der steht, also es war dir bis jetzt zwar vom BVerfG erlaubt, aber es ist verboten. Entscheidungen des BVerfG sind nämlich unanfechtbar.
Ich glaube hier liegt folgendes Missverständnis vor: Mit "anderer Entscheidung in der Sache", ist eine andere Entscheidung als vorher durch die Fachgerichte, nicht eine andere Entscheidung als die des BVerfGs gemeint, welche sie gar nicht treffen dürfen. Habitator terrae   23:22, 23. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Kompromissangebot: Wir sprechen von "defacto entschieden"? Habitator terrae   23:25, 23. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Nur um mal zu erläutern warum das ein Unterschied machen könnte: Wenn Naidoo seine Klage jetzt zurückzieht oder zurückgezogen hat, verhindert er oder würde er damit verhindern, dass man schwarz auf weiß in einem Gerichtsurteil lesen kann, dass er Antisemit is oder war (Was er auch in seinem Entschuldigungsvideo nich explizit eingestanden hat). Habitator terrae   23:45, 23. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

"Es ist entschieden, aber das haben die Fachgerichte zu entscheiden": Danach habe ich aufgehört weiterzulesen. Ich hatte ja explizit gemäß dem Beleg "bis auf weiteres" gepostet. Mit solchen Logikproblemen verständliche Versionen unendlich zu zerfasern und zu verschwurbeln, obwohl die Belege den Sachverhalt völlig einfach und klar formulieren - das ist keine Verbesserung, sondern eitle, krampfige Rechthaberei für nix. EinBeitrag (Diskussion) 20:07, 24. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Das BVerfG entscheidet i.d.R Rechts-, nich Sachfragen. Habitator terrae   20:38, 24. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Ehe

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Die Ehe scheint wie ganzes Privatleben zu fehlen.--Falkmart (Diskussion) 13:50, 20. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Gültige Belege dafür angeben, dann kommt es rein. EinBeitrag (Diskussion) 14:46, 20. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Seine Frau stammt angeblich aus der Ukraine und er selbst verbeitete noch Mitte März in seinem Telegram-Kanal Kreml-Kriegspropaganda. Das passt doch nicht zusammen.--Lectorium (Diskussion) 00:54, 21. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Warum sollte es eine zwingende Relation zwischen der Herkunft seiner Frau und seiner eigenen Meinung geben?--Nico b. (Diskussion) 10:28, 21. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Von Zwang war nicht die Rede. Es ist nur ein eklatanter Widerspruch, wenn jemand angibt, wegen der russischen Invasion seine Familie aus der Ukraine evakuiert zu haben, und praktisch zeitgleich die russische Armee mit ihrem "Z" abfeiert. --Lectorium (Diskussion) 12:47, 21. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
In Naidoos Welt muss das nicht unbeding ein Widerspruch sein. Die RU-Propaganda verkaufte den Überfall als Befreiungsaktion (das Land sollte von einer schwulen, drogensüchtigen Nazi-Elite befreit werden). Putin tut also dem Volk der Ukraine quais einen Gefallen. Da so eine gütige Befreiung aber auch Gefahren mit sich bringt, kann durchaus auch ein Befürworter seine Familie aus der Schussweite bringen wollen. --W.E. 14:41, 21. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Wäre eine Option; sein geschlossenes Weltbild bliebe intakt, und es würde erklären, warum er die Aluhutträger, die sich mit ihm verrannt haben, nicht ermuntert hat, sich auch zu entschuldigen und sich wieder treu auf Staat und ÖRR zu verlassen. Wenn es angesichts seiner unwiderrufenen Parteinahme für eine Kriegspartei um etwas anderes geht, als das, was er uns zur Ablenkung vorgesetzt hat, wie glaubwürdig ist dann seine Familiengeschichte?--Lectorium (Diskussion) 00:44, 22. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Beleg inzwischen gefunden? Oder weiter beleglos schwadronieren und Wikipedia in einen Telegramchat verwandeln? EinBeitrag (Diskussion) 06:12, 22. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Von wegen beleglos. Beleg für Russland + Z ist mit der sz oben verlinkt. Zum Privatleben: Nach Sabrina Setlur war er 12 Jahre mit Stefanie Johst liiert, die jetzt Geschäftsführerin bei „naidoo records“ ist. Geheiratet haben soll er 2012. Mit seiner Frau Julia hat er seit 2013 einen Sohn. Damit kann man den Abschnitt "PRIVATES" aufsetzen. "Ukrainerin" ist für die Ehefrau nicht belegbar, der Sohn wird zweisprachig erzogen (englisch und deutsch).--Lectorium (Diskussion) 10:39, 22. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
In einem Interview von vor ein paar Tagen auf t-online.de sagt er selbst, dass seine Frau aus der Ukraine kommt und gibt noch ein paar andere familiäre Details preis. --W.E. 10:53, 22. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Dieses Bekennervideo ist doch umseitig schon ausgebreitet worden, und ist, wie alles andere dazu, nur Selbstinszenierung. t-online wundert sich dann auch über die quasi nicht vorhandene Datenlage zu seinem Familienleben, und thematisiert in einem anderen Clip Rassenhass und Fremdenfeindlichkeit in seinen Zeilen, für die er bei DSDS gefeuert wurde, und von denen er sich damals nicht distanziert habe. So schreibt eine Quelle von der anderen immer denselben inkompatiblen Quark ab. Solange es keine zuverlässig recherchierte Quelle zu den biograf. Daten gibt, sollte das alles erstmal draußen bleiben. --Lectorium (Diskussion) 12:06, 22. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Tja, wenn der das sagt... mann mann mann. Dauert es nun weitere Jahre, bis die gültig belegbaren Infos ergänzt werden? EinBeitrag (Diskussion) 16:44, 22. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Südafrika und Irland

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"Seine Eltern Rausammy und Eugene Naidoo stammen aus Südafrika, die Mutter zudem aus Irland."

Auch wenn ich den eigentlichen Text des Belegs nicht einsehen kann, ich will ja glauben, dass das so ist und auch belegt ist -- aber was bedeutet es? Hat sie beide Staatsangehörigkeiten? Ist sie als Kind in beiden Ländern aufgewachsen? Die Formulierung, so wie sie jetzt da steht, ist jedenfalls nicht selbsterklärend. --91.34.38.7 10:07, 24. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Man findet eine Kopie des Interviews 2013 per Google mit den Suchworten „alles im griff apropos naidoo“. In dem pdf-File wird er zitiert mit (u.a.) den Worten: „… meine Mutter [war] irisch und südafrikanisch.“ Mehr Info stand meines Wissens auch nicht im früher auffindbaren Beleg der Zeitung BISS vom Juni 2013. Gruss --Toni am See (Diskussion) 11:30, 24. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Hm, o.k., dann ist das gewissermaßen eine Eigenaussage von Naidoo. Natürlich ist es im Artikel ohnehin eher ein Randaspekt, und es ist sicher nicht wichtig genug, um sich daran lange aufzuhalten. Ich wollte nur - nachdem da gerade mehrere Änderungen an diesem Satz vorgenommen wurden - zumindest mal festhalten, dass man als Leser(in) eigentlich nicht versteht, was damit gemeint sein soll.
Vielleicht liegt es auch daran, dass das einfach meinem Sprachgefühl widerstrebt: Man kann mehrere Staatsangehörigkeiten haben, man kann in mehreren Ländern aufwachsen, aber man kann nicht aus mehreren Ländern "stammen". --91.34.38.7 11:43, 24. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Wie wäre es, so unklare und mager belegte Info-Schnippsel ganz weg zu lassen? —W.E. 11:45, 24. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Was soll an dem Detail unklar und unbelegt sein? Dass die Mutter aus Südafrika und Irland stammt, steht in mehreren der angegebenen Biografielinks. Ich weiß nicht, woher urplötzlich diese fehlgeleitete Energie kommt,dieses Detail unbedingt rauslöschen zu müssen. Der Artikel hat ganz andere Probleme. EinBeitrag (Diskussion) 20:00, 24. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Denke auch, dass hier andere Dinge wichtiger sind. Gruss --Toni am See (Diskussion) 07:26, 25. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
zu "stammt aus" : ich konnotiere dazu Abstammung und lese aus dem Satz, dass ihr einer Elternteil aus Südafrika stammte und der andere aus Irland. (nicht signierter Beitrag von Search'n'write (Diskussion | Beiträge) 10:19, 16. Jun. 2024 (CEST))Beantworten

Namen der Eltern

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Dieser ist ohne Belang und meines Erachtens ein Verstoß gegen WP:BIO. --Gripweed (Diskussion) 21:08, 28. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Wieso? Verstoßen die externen Belege, die die Namen nennen, also gegen interne Wikipediaregeln? Welche genau? EinBeitrag (Diskussion) 21:27, 28. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Nein, Belege können schreiben , was sie wollen. Wir nicht. „Im Zweifel für die Privatssphäre“. Es geht um den Artikeltext. Es handelt sich bei den Namen um Privatpersonen, die selbst nicht enzyklopädisch relevant sind. Die Namen der Eltern erfüllen keinen enzyklopädischen Zweck und werden auch bei anderen Personen nicht genannt. Das gilt meines Erachtens auch für den Namen der Ehefrau. --Gripweed (Diskussion) 22:36, 28. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Im Übrigen stehen im angegebenen Beleg überhaupt nicht die Namen der Eltern. --Gripweed (Diskussion) 22:40, 28. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Die Namen stehen im Einzelnachweis 2 (jolie.de). Aber da die Eltern keine eigenständige Relevanz haben, ist WP:BIO, wie oben schon erwähnt, recht eindeutig: „Im Zweifel für die Privatsphäre“. —-W.E. 22:50, 28. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Nix dagegen, nur hat Naidoo die Namen seiner Eltern und seiner Frau doch laut den Belegen selbst bekannt gegeben. Was ist daran "privat"? EinBeitrag (Diskussion) 23:22, 28. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
 
Nun, welchen enzyklopädischen Zweck erfüllt den der Name der Eltern? Ist die einmalige Nennung der Namen der Eltern in einer Frauenzeitschrift ein Grund deren Namen in den Artikel zu schreiben oder den seiner Ehefrau? Das sind einfach nicht-enzyklopädische Informationen, die keinem Zweck dienen. Wo steht in den Belegen, dass er den Namen seiner Eltern selbst bekannt gegeben hat? Die Namen wurden wohl eher aus dem Wikipedia-Artikel übernommen, zumal der Text ziemlich genau bei uns abgeschrieben wurde. Am 19. April war der Artikel, der angeblich Beleg sein soll, nämlich noch nicht veröffentlicht, der Name der Eltern aber schon im Artikel ([1]). da ist es wieder, das Bild mit dem sich schließenden Kreis ([ --Gripweed (Diskussion) 23:56, 28. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Natürlich sind die Namen der Eltern Rausammy und Eugene Naidoo der "öffentlichen Peron" Naidoo von Belang. Besonders auch weil er diese selbst öffentlich bekannt gemacht hat.--Flar65 (Diskussion) 00:04, 29. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Nein, sind sie nicht. Was ist denn der belang? Was kannst du mit dieser Information anfangen? Es ist völlig unerheblich, wie diese Information an die Öffentlichkeit gelangte. Es geht hier auch nicht um Naidoos Privatsphäre, sondern die der Eltern. --Gripweed (Diskussion) 00:06, 29. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Und falls sich jemand wundert, woher der Name kommt: das hier war die angegebene Quelle 2006: [2] In der Wayback-Machine habe ich sie nicht gefunden, aber Oyla war ne Seite für kostenlose Websites: sprich: die einzige Quelle für den namen der Eltern war eine 2006 veröffentlichte Fansite und der Rest wurde höchstwahrscheinlich einfach bei uns abgeschrieben. --Gripweed (Diskussion) 00:24, 29. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Meiner Meinung nach ist hier Wikipedia:Artikel_über_lebende_Personen#Weniger_bekannte_Personen einschlägig und danach genießen, gerade auch noch weil es sich um die Lemmaperson um eine recht umstrittene Person handelt, Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte. Dazu kommt, dass es keine wirklichen enzyklopädischen Mehrwert hat wie seine Eltern heißen. Wir sind hier nicht die Yellow Press die ständig gegen Persönlichkeitsrechte verstößt sondern wollen eine seriöse Onlinenzyklopädie sein. In diesem Sinne habe ich ebenen die anhängige VM entschieden und auf die neutrale Version ohne Nennung der Namen zurück gesetzt. --codc senf 01:14, 29. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
@Codc: du weißt schon, dass wenn du hier inhaltliche Position beziehst nicht administrativ tätig werden darfst? Bitte trenne das strikt! --ɱ 01:40, 29. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Mirji ich habe zum Einen keinen Bezug zur Lemmaperson und zum Anderen geht es nur darum die von der Community formulierten Regel WP:BIO durch zusetzen und wenn man solche Regeln durchsetzt trifft man, wie auch bei vielen anderen Entscheidungen eine Inhaltliche. Im Übrigen ist auch hier das Presserecht und und die Persönlichkeitsrechte außerhalb des Projekts einschlägig. Warum wird wohl in der Presse der Täter oder das Opfer immer oft statt Max Mustermann nur Max M. genannt? Dass ich keinen enzyklopädianischen Wert in der Nennung der Namen sehe ist keine administrative Einschätzung sondern meine Privatmeinung – das habe ich vielleicht undeutlich ausgedrückt und man möge mir das Angesicht der fortgeschrittenen Stunde verzeihen. --codc senf 01:48, 29. Apr. 2022 (CEST) PS: Ich hatte mir auch überlegt ob man hier nicht die Oversighter informieren sollte um die Versionen oversighten zu lassen aber wollte das überschlafen. --codc senf 01:58, 29. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Schon wieder gleitet eine Diskussion ins Absurde ab, obwohl doch die Details angeblich "belanglos" sind. Woran liegt das? - Zur Sache:

  • Kein Beleg hatte irgendwelche Nachnamen nach dem Schema "Max M." abgekürzt, wie Codc insinuiert. Das wäre ja Quatsch, weil der Nachname Naidoo ja allgemein bekannt ist und es hier um VORnamen geht und die Eltern keine Straftäter sind.
  • Rein zeitlich kann man bei dem Beleg "Jolie" ein Abschreiben von Wikipedia nicht ganz ausschließen. Allerdings waren die Elternnamen schon jahrelang mit einem Beleg von 2013 belegt. Der wurde mit einem gleich datierten Beleg ersetzt, weil er nicht nachlesbar war. Ein Abschreiben von Wikipedia müsste man dann schon für 2013 annehmen und zwar gleich bei mehreren Belegen: unwahrscheinlich.
  • Der Sohnemann hat tatsächlich selber solche biografischen Details inklusive der Elternnamen bei zig Gelegenheiten in die Welt posaunt; Beispiel. Das bedeutet zwar nicht automatisch deren Relevanz, aber auch nicht automatisch deren Belanglosigkeit. Wären die Namen belanglos, würden sich ja nicht zig User inklusive Admins plötzlich vehement für die Löschung einsetzen.

Ich interpretiere diesen erneuten ausufernden Detailstreit daher als typische Gruppendynamik bei Wikipedia: Sobald eine prominente Person wieder mal in den Medien ist, tauchen plötzlich hier viel mehr User als sonst auf und wollen mitgestalten - und finden dann plötzlich "Probleme", die jahrelang keine waren und eigentlich auch keine sind.

Nun denn, die Vornamen sind draußen, das rettet nun sicher den Ruf des Projekts. ;-) EinBeitrag (Diskussion) 07:20, 29. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

In dem von dir verlinkten Beitrag von 2013 kommt der Name der Eltern überhaupt nicht vor. das habe ich aber schon weiter oben gesagt. Wenn es aber wichtiger ist, denn Artikel wie ein Platzhirsch gegen jede Veränderung zu verteidigen, die man nicht selbst in die Wege geleitet hat, kann das ja mal passieren. Ich habe einen Anteil von 3% am Artikel und werde mich nicht von dir hier abkanzeln lassen. --Gripweed (Diskussion) 08:41, 29. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Lieber Mimose als Platzhirsch? Lächerlich.
Und wo ist die Logik? Wenn ich einen Beleg vorbehaltlos akzeptiere, den ein anderer User editiert, und ihm vertraue, dass der neue Beleg die Namen belegt, so wie der alte, dann bin ich ja gerade NICHT der Artikelbewacher, der alles kontrolliert.
Aber egal, deutlich ist nun genau das, was ich vermutete: Diese gesuchten "Probleme" entstehen aus interner Gruppendynamik, zB Aversion gegen andere Benutzer - nicht aus realen sachlichen Notwendigkeiten. EinBeitrag (Diskussion) 09:50, 29. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Ist ja schön, wie du das siehst. Ich habe keine Aversion gegen dich und der Diskussionsbeitrag hatte überhaupt nichts mit dir zu tun, sondern ich habe auf die Rücksetzung eines anderen Benutzers reagiert. --Gripweed (Diskussion) 10:02, 29. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Zwischenfrage @EinBeitrag: Hast du den BISS-Artikel vorliegen? Naidoos Interview wurde in mehreren Straßenzeitungen abgedruckt; in der online lesbaren Version sind die Namen der Eltern jedenfalls nicht zu sehen. Kann es sein, dass in der BISS-Ausgabe zwar dasselbe Interview zu lesen ist, die Redaktion die Namen aber in einer selbst zusammengestellten Zusatzinfo genannt hat? --W.E. 10:48, 29. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

P.S.: BISS hatte das Interview früher online – siehe Webarchiv. Die Namen wurden hier nicht genannt. --W.E. 11:49, 29. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

P.P.S.: In einer anderen Kopie desselben Interviews in einem online zugänglichen Straßenmagazin ist auch keine Namensnennung zu finden: apropos.or.at. --W.E. 11:53, 29. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Philippe van Eecke

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Sollte nicht Philippe van Eecke irgendwo erwähnt werden? --Fan-vom-Wiki (Diskussion) 13:28, 23. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Bild 2

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Xavier Naidoo (2002)

Mit den Fingern auf dem Bild gleich zu Beginn stimmt etwas nicht. Es scheint eine fotografische Bearbeitung zu sein, oder X. N. hat eine deformierte (verwachsene) Hand. --80.187.64.109 17:25, 27. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Wurde wahrscheinlich zu lange belichtet und ist entbehrlich. --Lectorium (Diskussion) 20:20, 27. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Volksverhetzung

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Aktuelle Entwicklungen 2024, hier erstmal auf der Disk. vermerkt. --Jensbest (Diskussion) 15:04, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

https://www.juedische-allgemeine.de/kultur/anklage-wegen-volksverhetzung-gegen-musiker-xavier-naidoo/
AFP --Search'n'write (Diskussion) 09:12, 16. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Rechtsextremist in Kurzbeschreibung?

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@DerTypaufWiki: Ich bin dagegen zusätzlich zu Sänger, Komponist und Produzent, Rechtsextremist in den ersten Satz zu aufzunehmen. Es vereinfacht sein Geschwurbel auf einen von vielen Aspekten. Vielmehr ist Naidoo bis 2021 aufgefallen als

  • Verschwörungstheoretiker
  • Reichsbürger
  • Antisemit
  • Rassist
  • Klima-/Wissenschaftleugner und
  • Homophober.

Wir haben in der Einleitung bereits einen ganzen Absatz darüber, wir müssen nicht nochmal einen Aspekt in der Einleitung doppelt behandeln. --Bigbossfarin (Diskussion) 16:20, 1. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

+1. --KurtR (Diskussion) 02:10, 2. Jul. 2024 (CEST)Beantworten