Diskussion:Zölibatsdispens

Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Gestumblindi in Abschnitt Seelsorge

Rudolf Goethe

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In der Time-Notiz über Pfr. Goethe ist vom Leben als "brother and sister" die Rede. Trifft diese Einschränkung zu - und wenn ja, seit wann wurde ohne diese Bedingung dispensiert? Peter Gerloff, 06.12.2006

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Ich hab, nach Google-Recherche, die Personenliste erweitert. Gern können wir alles Individuelle aus dem Artikel streichen - ich wär darüber glücklich. Da das aber von einigen Beobachtern des Artikels nicht gewünscht wird, hab ich ein Interesse, die Namen zu vervielfachen. --Rabanus Flavus 21:27, 2. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Frauenordination in der anglikanischen Kirche

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Wenn ich mich recht erinnere, hat die Einführung der Frauenordiantion in der Church of England 1993 zu einer Übertrittswelle anglikanischer Priester in die katholische Kirche geführt, bei der mehrere hundert (?) anglikanische Priester vom Zölibat dispensiert wurden. Hat wer genaue Daten/Quellen dazu? (vgl. auch Kirche-In August 2007, derzeit [1])--NeoUrfahraner 08:48, 16. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Exakte Zahlen scheint der Vatikan nicht bekanntzugeben. [2] zitiert eine ältere Quelle, wonach es rund 200 übergetretene anglikanische Priester (weltweit) gewesen sein sollen. --FordPrefect42 13:17, 16. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Änderung zu den Dispensen

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Zur von mir heute wieder herausgenommenen Einfügung [3]. Ich hatte mich, was die Frage der Zwischenüberschrift angeht, verguckt. Nichtsdestrotz halte ich die Einfügung qualitativ für keine Verbesserung. Die ganze Passage ab "„Zölibatsdispense für konvertierte Amtsträger beleben immer wieder die Diskussion“ ist ein unlexikalischer Stil. Die Nennung der Sache mit der Pfarre „weil er sich zu einer Frau bekannte“ ist darüber hinaus nicht nur essayistisch, sondern auch noch grotesk: in einem Fall verliert jemand sein Amt, weil er sich nicht an das hält, was er zuvor kirchenrechtlich bindend versprochen hat, im anderen Fall steht derjenige mit dem Kirchenrecht völlig in Einklang. Das ist doch kein Vergleich.--Turris Davidica (Diskussion) 14:00, 24. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Gültigkeit der Lateranverträge

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die Lateranverträge, da ohne Laisierung ehemalige Priester keine Anstellung im öffentlichen Dienst erhalten konnten. Wenn "konnten" richtig ist, wäre hier die Jahreszahl der Änderung eine hilfreiche Ergänzung.--Güwy (Diskussion) 22:45, 16. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Seelsorge

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In der letzten Änderung wurde hinzugefügt, dass laisierte Priester nicht in der Seelsorge eingesetzt werden dürfen. Ich kenne allerdings einen Fall im Bistum Hildesheim, wo das der Fall war. Hatte sich der Bischof über die Vorschrift hinweggesetzt oder wurde die Vorschrift inzwischen verschärft? —Rabanus Flavus (Diskussion) 19:09, 23. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Wäre das Thema nicht ohnehin besser im Artikel Laisierung abzuhandeln? Jedenfalls widerspricht diese strikte Formulierung der Darstellung dort, dass dem bisherigen Kleriker nur „üblicherweise“ bestimmte Tätigkeiten wie Religionsunterricht untersagt würden. Die Glaubenskongregation hat sich 1971 in typisch theologischer Manier gewunden:
„Zugleich aber hat er ihm mitzuteilen, daß es jedem laisierten und von den Weihepflichten entbundenen Priester verboten ist: […]
c) irgendeine seelsorgliche Aufgabe zu übernehmen;
d) das Amt eines Rektors (oder irgendein anderes leitendes Amt), eines Spirituals und eines Dozenten in Seminaren, theologischen Fakultäten und ähnlichen Instituten zu übernehmen;
e) Rektor an einer katholischen Schule oder Religionslehrer in katholischen oder anderen Schulen zu sein. Der Ortsordinarius kann jedoch nach seinem klugen Ermessen in besonderen Fällen einem laisierten und von den Weihepflichten entbundenen Priester erlauben, Religionsunterricht in staatlichen und ausnahmsweise auch in katholischen Schulen zu erteilen, sofern nur kein Ärgernis oder keine Verwunderung zu befürchten ist.
Demnach gibt es einen Ermessensspielraum. Hier ein Fall eines laisierten Priesters, der Kardinal Döpfner sogar erlaubte, weiter als leitender Seelsorger zu arbeiten. Und das Bistum Würzburg erklärt:
„Nach der Laisierung durch den Papst und gegebenenfalls einer kirchlichen Eheschließung kann der Ortsbischof den Laisierten zu verschiedenen kirchlichen Aufgaben, etwa der Erteilung des Religionsunterrichts zulassen.“
--FordPrefect42 (Diskussion) 21:47, 23. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Danke für die Infos! - „In typisch theologischer Manier gewunden“, so kann man es sehen. Vielleicht steckt aber im Aufstellen eines Prinzips und im Einräumen von Ermessensspielraum für den Einzelfall auch Weisheit und lange Erfahrung. - Im von mir erwähnten Fall handelte es sich übrigens um einen Kurseelsorger. --Rabanus Flavus (Diskussion) 22:02, 23. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
@Rabanus Flavus: Es kommt wohl sehr auf das Bistum bzw. auf den Bischof an. Das ist nun natürlich "original research" und so nicht für den Artikel verwertbar, aber um mal etwas aus dem Nähkästchen zu plaudern: Mein verstorbener Vater war laisierter Priester - von Papst Paul VI. wurde die Zölibatsdispens in manchen Fällen (so jenem meines Vaters) noch recht schnell erteilt, ganz anders als später von Johannes Paul II. Nun, im Bistum Basel in der Schweiz kamen ihm die Bischöfe sehr entgegen, unter Anton Hänggi und Otto Wüst wurde ihm sehr viel erlaubt (er hat oft gesagt, dass er zu den Christkatholiken gewechselt wäre, hätten sie ihn nicht so anständig behandelt). Zuletzt leitete er eine Pfarrei als Gemeindeleiter mit praktisch allen Kompetenzen eines Priesters, er predigte, taufte usw., und Religionsunterricht erteilte er sowieso; einzig und allein die Feier der Eucharistie mit Wandlung war ihm nicht gestattet, dafür musste ihn ein Priesterkollege aus dem Pfarreiverband unterstützen. Wenn ich das Leuten aus Deutschland erzähle, wollen sie es mir manchmal kaum glauben... "Was, Sohn eines katholischen Priesters? Und *was* durfte er alles machen? Das kann doch nicht sein!" - war aber so... Insofern würde ich mir hier auch eine differenzierte Darstellung wünschen. Gestumblindi 22:05, 23. Aug. 2024 (CEST)Beantworten