Diskussion:Zivilgesetzbuch (DDR)

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 91.16.240.127 in Abschnitt Stilistisch
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Zivilgesetzbuch (DDR)“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.

Stilistisch

Bearbeiten

"Das Zivilgesetzbuch beinhaltete 480 Paragraphen. Das Zivilgesetzbuch hatte sieben Teile:" Zwei So kurze Hauptsätze die auch noch gleich beginnen sind nicht schön zu lesen. Besser wäre man fasst sie zusammen, etwa zu "Das Zivilgesetzbuch beinhaltete 480 Paragraphen, gegliedert in sieben Teile." (nicht signierter Beitrag von 91.16.240.127 (Diskussion | Beiträge) 17:05, 28. Apr. 2010 (CEST)) Beantworten