Diskussion:Zivilgesetzbuch (DDR)
Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 91.16.240.127 in Abschnitt Stilistisch
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Bearbeiten"Das Zivilgesetzbuch beinhaltete 480 Paragraphen. Das Zivilgesetzbuch hatte sieben Teile:" Zwei So kurze Hauptsätze die auch noch gleich beginnen sind nicht schön zu lesen. Besser wäre man fasst sie zusammen, etwa zu "Das Zivilgesetzbuch beinhaltete 480 Paragraphen, gegliedert in sieben Teile." (nicht signierter Beitrag von 91.16.240.127 (Diskussion | Beiträge) 17:05, 28. Apr. 2010 (CEST))