Diskussion:Zollfreigebiet
Speicherstadt
Bearbeiten"teil des hamburger freihafens war die speicherstadt" ist hier beschrieben wie ich meine hafenführung in hamburg interprediere sind teile der speicherstadt noch zollfreie lagerflächen --ICER18:19, 23. Nov 2005 (CET)
- Es handelt sich um Zollverschlusslager in der Speicherstadt, außerhalb des Freihafensareal. --Wmeinhart 22:31, 23. Nov 2005 (CET)
Kunstraub im Freilager
BearbeitenAngeblich ist ein großes Zollfreilager in Zürich. Stimmt das? Ich habe in einer Radioreportage beim SWF gehört, dass vermutlich in den Lagerhallen des ZFLs gestohlene Kunstgegenstände vermutet werden, die sich so der kriminologischen Erfassung entziehen sollen. Stimmt das? --Slashatdot 11:04, 29. Aug. 2007 (CEST)
Freihäfen gibt es nur in der EU?
BearbeitenEs gibt Freihäfen - und auf Flugplätzen ähnliche Zonen - eigentlich weltweit, der Beitrag beschreibt das Thema so, wie wenn nur die EU über Freihäfen verfügen würde. Kann der Beitrag dementsprechend erweitert werden? DIH7184 20:58, 16. Feb. 2008 (CET)
Weltweit ?
BearbeitenWeltweit ist es heute nirgends zwingend erforderlich, verzollte und unverzollte Ware räumlich getrennt zu Lagern -- solange die Ware von einem EDV-gestützten Warenwirtschaftssystem erfasst ist. Um Manipulationen auszuschliessen macht die jeweilige Zollbehörde dem Importeur Vorschriften zum Betriebsablauf und zur verwendeten Software. Zur Situation in Deutschland siehe SAP ERP und ATLAS (Zollsoftware) --Staro1 00:17, 10. Nov. 2008 (CET)
Begrifflich ist das schwierig - das aktuelle K&M (Konsulats- und Mustervorschriften, Mendel Verlag) nennt z.B. Hongkong ein "Zollfreigebiet". Das ist laut der aktuellen Begriffsdefinition im Artikel nicht korrekt so, oder? Mir würde dann an dieser Stelle ein Link auf den korrekten Begriff für solche zollfreien Länder etc. fehlen. gibt es das? Könnten wir das einfügen? Das K&M ist ja in Versenderkreisen quasi die Bibel. ;) --Trienentier (Diskussion) 12:07, 18. Jul. 2018 (CEST)
Freizone
BearbeitenWas versteht man unter einer Freizone? Der Artikel Freizone hat mich hierhin weitergeleitet! --Röhrender Elch 22:15, 9. Nov. 2008 (CET)
- Da wendest du dich besser an die Österreichische WP- Zoll_(Abgabe)#Europ.C3.A4ische_Union--Staro1 22:56, 9. Nov. 2008 (CET)
- Ich bin in der deutschen WP gelandet. Und ich wüsste auch nicht, dass es eine österreichische WP gibt, da WP sich nach Sprachen gliedert und nicht nach Ländern. Im Artikel ist allerdings von Österreich die Rede, meintest du das?
- Wirklich erklärt wird der Begriff Freizone dort auch nicht, ich habe den Eindruck, dass es einfach ein beliebiges zollfreies Gebiet ist.
- -Röhrender Elch 20:27, 20. Nov. 2008 (CET)
Welcher Vorteil?
Bearbeiten"Darüber hinaus wird zum 1. Juli 2009 einer der wesentlichen Vorteile von Freihäfen auf Grund einer Änderung des europäischen Zollrechts entfallen.", wird hier geschrieben, ohne den Vorteil oder die Vorteile zu nennen! (nicht signierter Beitrag von 91.37.242.156 (Diskussion | Beiträge) 14:39, 28. Apr. 2009 (CEST))
- Das ist wortwörtlich aus der Pressemeldung abgeschrieben. Ich habe den Satz auskommentiert; bitte nur wieder sichtbar machen, wenn der wegfallende Vorteil benannt werden kann. Und möglichst dann auch umformulieren. --91.63.114.148 13:08, 16. Mai 2009 (CEST)
- So, nach ein bisschen Recherche habe ich die entscheidende Änderung anscheinend gefunden und eingefügt. --91.63.114.148 13:24, 16. Mai 2009 (CEST)
Welcher Vorteil:
Ziel von Freihafen und Freizone war es, die nicht für das jeweilige Land bestimmte Ware dort Aufwand- und Abgabenfrei zu lagern. Nur, wenn die Ware aus dem Zollfreihafen - heute der Zollfreizone - heraus in das Land gerät, in dem die Ware verbraucht wird, wird Zoll erhoben und auch Einfuhrsteuer. Das spart viel Arbeit und den Steuerzahler sicher Millionen an Steuergeldern.
Es vermeidet Liquiditätsverluste der Unternehmer, die ihre Ware im Zollfreigebiet lagern.
zum Beispiel: ein Autohersteller in Japan schickt ein Schiff voller Fahrzeuge nach Bremerhaven. Dort werden die Fahrzeuge abgeladen und noch nicht verzollt und noch keine Umsatzsteuer für die BRD erhoben.
In dem Moment, wo die Ware diese Zone nach Deutschland bzw. in die EU hinein verlassen möchte, erhebt der Zoll die deutsche Steuer und den Zoll. Der deutsche Staat kassiert somit das Geld, das ihm zu steht. Verläßt die Ware mit dem nächsten Schiff den Hafen dann aber in ein anderes sogenanntes Drittland (Island, Russland, USA etc.), wird kein Zoll für die BRD erhoben und auch keine Steuer. Die Ware lag nur da. Das ist der Vorteil. Keine unnötigen Steuererhebungen, keine Anträge auf Erstattung, keine Warenverteuerungen durch Steuern und Zölle verschiedener Länder. Raphaela Rohm 14.5.2013
Brake
BearbeitenWelchen Nachweis gibt es eigentlich, dass Brake ein Freihafen wäre? (nicht signierter Beitrag von 88.69.25.250 (Diskussion) 16. August 2012, 15:20)
- Brake ist wohl kein Freihafen mehr; aber das Enddatum hab ich auch nicht rausfinden können. Ist der Status evtl. durch eine generelle Neuordnung durch die Besatzungsmächte nach dem 2. Weltkrieg "untern Tisch gefallen", so daß es kein offizielles Aufhebungsdokument gibt? (nicht signierter Beitrag von 82.83.215.163 (Diskussion) 19:04, 29. Dez. 2012 (CET))
Fiume/Rijeka
BearbeitenIm Abschnitt "Freihäfen in Mitteleuropa" steht, Freihäfen gebe es in "Triest und Fiume seit 1719, Rijeka seit 1723". Fiume und Rijeka ist doch dieselbe Stadt? --Der Brain (Diskussion) 07:26, 1. Dez. 2012 (CET)
Das Gleiche wollte ich auch schreiben...lustig, dass das seit Dezember niemand verbessert hat... Wenn Rijeka & Fiume also die selbe Stadt sind, warum gibt es dann 2 Jahreszahlen & welches ist die richtige?--Hubbe1991 (Diskussion) 02:56, 24. Jan. 2013 (CET)
2013-01-24 wurde daraus gemacht: [...] [Hafen Triest|Triest] und [Rijeka|Fiume] (jetzt Rijeka) seit 1719 (Fiume wurde 1924 aufgelöst), [Hafen Rijeka|Rijeka] seit 1723
. Ist zumindest für mich sehr verwirrend. --Franz (Fg68at) 05:43, 5. Mär. 2015 (CET)
Überarbeiten
BearbeitenBitte bzgl. bisherigem (nur bedingt passendem) Lemma bereinigen (u.a. auch Strukturanpassung/Reihenfolge/etc.). NB: wenn Zollfreilager und Zollfreizone auf denselben Artikel verweisen, so war Freihafen das falsche Lemma dazu. --ProloSozz (Diskussion) 12:38, 29. Sep. 2013 (CEST)
- Das Lemma ist hier ja nun Zollfreigebiet. Das "Überarbeiten" dürfte wohl erledigt sein. -- BanditoX (Diskussion) 17:45, 9. Okt. 2021 (CEST)
Kategorie Zoffreigebiet und/oder Freihhafen
BearbeitenDiese Kategorien sollten noch gemacht werden. sieh wp-en. mfG --82.192.229.198 15:15, 27. Jun. 2016 (CEST)
Überschneidung bzw. Missverständlichkeit der Begriffe Zollfreigebiet und Duty-free
BearbeitenLeider kann die sehr grosse Ähnlichkeit und Vertauschungsgefahr bez. der beiden Termini Zollfreigebiet und Duty-free zu erheblichen Missverständnissen führen. Können wir das noch sinnvoll abgrenzen? mfG --77.56.118.154 00:31, 15. Nov. 2016 (CET)
Erleichterte Durchreise.
BearbeitenFreihäfen dienen auch der Erleichterung der Durchreise, um Seeleute wechseln zu können, Proviant aufzunehmen, oder Kohle zu Bunkern, ohne lange Zollkontrolle durchlaufen zu müssen.
Im Grundsatz sind moderne Kais immer als Freihandelsliegeplätze organisiert, die Durchsuchung eine Schiffes ist ein exterritorialer Vorgang, und ist nur bei Vergehen gegen die UNCharta zulässig. Waffen, Drogen, und Menschenhandel. Wobei Drogenhandel bei bei besonders verheerenden Suchtmitteln.
Die Zollkontrolle findet erst bei der ausgebordeten Containerware statt.
Moderne Anforderung für Freihäfen ist die Disponentenanreise mit Frachtflugboot, für die Warenabnahme ab Lieferterminal. Allerdings sind religiöse Juntas für derartige Verfahren zu inzestgeschädigt langsam im Hirn, durch die Zucht auf das Arbaham/NS Rassenideal. Aggressiv, dumm, und zensierend bevormundend, und hässlich obendrein. (nicht signierter Beitrag von 2003:E1:E71A:BB89:1DE4:AF0D:8833:3A1 (Diskussion) 16:32, 27. Jun. 2021 (CEST))
Leistungen an Endverbraucher im Zollfreigebiet unterliegen der Umsatzsteuer
Bearbeiten"Leistungen innerhalb eines Zollfreigebiets an Endverbraucher unterliegen nicht der Umsatzsteuer, da sie steuerlich Sonderregelungen unterstehen: Die Freihäfen des Kontrolltyps I gehören umsatzsteuerlich nicht zum Inland."
Die Freihäfen (wie auch Büsingen und Helgoland) gehören nicht zum umsatzsteuerlichen Inland, vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 UStG. Grundsätzlich unterliegen Lieferungen und sonstige Leistungen eines Unternehmers (§2 Abs. 1 Satz 1 und 3 UStG), welche er im Rahmen seines Unternehmens (§2 Abs. 1 Satz 2 UStG) gehen Entgelt (§ 10 Abs. 1 Satz 1 und 2 UStG ) ausführt nur der Umsatzsteuer soweit sie im Inland (§1 Abs. 2 Satz 1 UStG) ausgeführt werden, § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Jedoch werden Lieferungen und sonstige Leistungen an Endverbraucher in Freihäfen nach §1 Abs. 3 Nr. 1 a) bzw. §1 Abs. 3 Nr. 2 a) UStG wie Umsätze im Inland behandelt. Sie sind dementsprechend steuerbar, und je nach Steuerfreiheiten (§4 UStG) entsprechend steuerpflichtig. (nicht signierter Beitrag von 92.117.109.80 (Diskussion) 14:03, 9. Mai 2022 (CEST))