Diskussion:Zollkontrolle
Reisefreimengen bei Alkohol
BearbeitenAlkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
- 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder
- 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
- 4 Liter nicht schäumende Weine und
- 16 Liter Bier
Die und's bei den Freimengen sollten im Artikel eingearbeitet werden. -- ST ○ 19:28, 27. Jun. 2013 (CEST)
Besondere Regelungen anderer EU-Staaten z.B. Ungarn aufnehmen
Bearbeiten"Besondere Zollvorschriften
Bei der Einreise nach Ungarn aus Nicht-EU-Staaten (Ukraine, Serbien) dürfen nur 40 Stück Zigaretten (entspricht etwa 2 Päckchen) oder 20 Stück Zigarillos oder 10 Stück Zigarren oder 50 Gramm Rauchtabak im gesamten Reisegepäck mitgeführt werden. Dies gilt auch für Transitreisende. Bei Flugreisen gelten die üblichen Freimengen." Quelle: Auswärtiges Amt
m.E. wichtig darauf hin zu weisen, dass dies nicht EU einheitlich ist. (nicht signierter Beitrag von 77.7.15.35 (Diskussion) 09:00, 10. Sep. 2013 (CEST))
Grenznaher Bereich
BearbeitenAuf welcher Grundlage kontrolliert der Zoll im grenznahen Bereich? Was dürfen sie dabei, und was nicht?