Diskussion:Zone mit beschränktem Verkehr
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Timk70 in Abschnitt Bußgeldverfahren
Bußgeldverfahren
BearbeitenDer reguläre Höchstbetrag liegt mittlerweile bei etwa 350,- € (max. Buße 335,- € zzgl. pauschal 14,20 € Bearbeitungs- und Zustellgebühren), siehe die entsprechende Pressemitteilung des TCS. Hodsha (Diskussion) 10:22, 22. Apr. 2019 (CEST)
- Das stimmt. Nach der ital. Straßenverkehrsordnung vom Stand Januar 2020 beträgt das Bußgeld zwischen 83 und 333 Euro. Im Artikel entsprechend angepasst. --Timk70 Frage? 02:39, 9. Jun. 2020 (CEST)