Diskussion:Zulassungsbescheinigung
Überschneidungen mit Fahrzeugschein
Bearbeitenich bin der Meinung das der Artikel hier mit Fahrzeugschein zusammengelegt werden sollte (Fahrzeugschein habe ich über den Redirect KFZ-Schein erreicht). Wenn noch jemand der Meinung ist, darf er gerne die entsprechenden Bausteine setzen.. --spa-jt 17:50, 29. Jul. 2007 (CEST)
- Da die Überschneidung genauso mit Fahrzeugbrief besteht, ist die Unterscheidung durchaus sinnvoll.
- Unklar ist mir aber nach wie vor, was die Unterscheidung in einen Teil I und Teil II soll (bzw. früher in Fahrzeugschein und -brief), da sich die Angaben doch in weiten Teilen überschneiden. Auch die Unterscheidung in Eigentümer und Halter einerseits, Halter und Besitzer andererseits könnte klarer herauskommen. Ich vermute, nur der Eigentümer kann eine juristische Person sein, Halter und Besitzer müssen natürliche Personen sein (etwa: Eigentümer=Firma X, Halter=Fuhrparkchef, Besitzer=Dienstwageninhaber oder Mietwagenentleiher). Oder kann auch der Halter eine juristische Person sein? Bafibo 18:32, 7. Dez. 2008 (CET)
- Eigentümer, Halter, Besitzer können nat. oder jur. Personen sein. Alle können auch personenverschieden oder dieselbe Person sein.
- Der Abschnitt Eigentumsschutz hier ist identisch mit dem Abschnitt bei Fahrzeugbrief. Hier kann man was zusammenlegen. --2A02:8071:685:8CA0:F8B5:EA71:18C1:7B9 16:00, 30. Mai 2023 (CEST)
Howto-Charakter entfernen?
BearbeitenGehört so ein Satz in die Wikipedia (Hier steht, dass Wikipedia "weder Anleitung noch Ratgeber" sein will):
"Man sollte sich unbedingt bei Ausstellung der neuen Papiere den alten Fahrzeugbrief entwertet aushändigen lassen und sorgfältig aufbewahren, damit immer recherchiert werden kann, wie die ursprünglichen Eintragungen ausgesehen haben. Es empfiehlt sich in jedem Fall, eine korrekte Übertragung aller Informationen bei Ausstellung der neuen Papiere sorgfältig zu prüfen und wenn möglich noch sofort im Straßenverkehrsamt zu reklamieren."
In der Hoffnung auf Meinungen... -- Mathias bla? 22:18, 12. Sep 2006 (CEST)
- Ja, so ein Satz ist wichtig. Die Wikipedia ist gesammeltes Wissen und im Umgang mit Behörden ist immer auf "Nummer Sicher" zu gehen. --Orangerider 18:32, 10. Mär. 2007 (CET)
- Schon, aber in dieser Formulierung hat mich das auch schon immer gestört. Besser fände ich so was wie "Nach einer Übertragung lässt sich ohne den alten Fahrzeugbrief nicht mehr ohne Weiteres nachvollziehen, wie die ursprünglichen Eintragungen ausgesehen haben. Neben der sofortigen Überprüfung der in die neuen Papiere übertragenen Daten besteht jedoch die Möglichkeit, sich den alten Brief entwertet aushändigen zu lassen."--Cancun 09:40, 13. Mär. 2007 (CET)
Link zu EG-Richtlinie funktioniert nicht mehr
BearbeitenDer oberste Weblink (zur Richtlinie 1801/37/EWG) zeigt inzwischen ins Leere. Ich habe den offiziellen Text der Richtlinie aber auf die Schnelle auch nicht unter einer anderen Adresse gefunden. Wäre nett, wenn das jemand korrigieren könnte. --62.224.104.153 01:27, 11. Nov. 2008 (CET)
- Erledigt. In der Vorlage war ein Parameter falsch eingegeben. --79.193.51.19 14:52, 1. Jun. 2009 (CEST)
In diesm Abschnitt wird auf den Halter verwiesen: "Die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person ist lediglich der Halter des Fahrzeugs." leider gibt es keinen erklärenden Link z.B. "Fahrzeughalter" -- (nicht signierter Beitrag von 87.79.139.30 (Diskussion) 11:16, 27. Mär. 2011 (CEST))
Breite
BearbeitenDie Fahrzeugbreite ist ohne Spiegel. Sollte man erwähnen. -- 212.65.1.102 13:33, 7. Jun. 2011 (CEST)
Angabe Format Zulassungsbescheinigung Teil I fehlt
BearbeitenWichtig z.B., wenn man den "Fahrzeugschein" einscannen und in ein mehrseitiges PDF packen will, um ihn seiner Versicherung zu mailen. (nicht signierter Beitrag von 89.246.183.118 (Diskussion) 17:30, 4. Aug. 2011 (CEST))
Formular zur Erfassung der eigenen Daten (Google Spreadsheet)
Bearbeitenhttps://docs.google.com/spreadsheet/ccc?key=0Av0CoypRSGAIdFNQTjEzaExySGZmeGJ1WW9MeEhXckE
Das könnten sich die Benutzer kopieren und mit ihren Daten befüllen. --Felixhummel (Diskussion) 12:14, 10. Nov. 2012 (CET)
Bezeichnungen auf den Papieren
BearbeitenWeiß jemand, warum nun schon 7 Jahre nach in Kraft treten des Vertrags von Lissabon immer noch "Europäische Gemeinschaft" auf den Papieren steht? --Showmeheaven (Diskussion) 00:48, 25. Jun. 2016 (CEST)
- Ich vermute mal, dass seit der Einführung der Dokumente (in Deutschland per 1. Oktober 2005) keine grundlegende Layoutanpassung vorgenommen wurde. Hier bedarf es wiederum eines harmonisierten Umgestaltens der Dokumente in allen EU-Staaten, denn der Begriff findet sich ja nicht nur in Deutschland. Es steht zu befürchten, dass die EU derzeit andere Probleme hat… ;-) --Detlef ‹ Emmridet › (Diskussion) 16:36, 25. Jun. 2016 (CEST)
Verständnisschwierigkeit
BearbeitenWie genau ist der folgende Satz zu verstehen?: "Deshalb wird auf der Zulassungsbescheinigung Teil II klargestellt, dass deren Inhaber nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen wird."
In welchem Sinne wird "auf der Zulassungsbescheinigung Teil II klargestellt"? Ich kann dort keinen entsprechenden Vermerk finden, den ich nach dieser Formulierung erwarten würde.
Müsste es nicht vielmehr heißen: "Deshalb wird durch die Zulassungsbescheinigung Teil II klargestellt, ... und zwar durch die Umbenennung des ehemaligen Fahrzeugbriefs auf Zulassungsbescheinigung II".
-- 88.76.211.228 13:37, 17. Mär. 2018 (CET)
- Sorry ok, hat sich erledigt, ich hatte das Feld C.4c übersehen... --88.76.211.228 13:45, 17. Mär. 2018 (CET)
Aber warum gibt es das Feld C.4c jetzt auch genau so auf Teil I??? --2003:EA:E3C7:357F:B0FA:5B65:7447:A97B 08:33, 11. Aug. 2018 (CEST)
- Meine "schwiewrigkeit" besteht darin, das führerschein und zulassung nicht die gleiche sprache sprechen. Wo finde ich die aussage wieder , die auf dem füherschein steht? Im führerschein wird die fahrzeuggruppe bezeichnet, beispiel §6 FErlVo für klasse B, wo aber steht dies im fahrzeugschein? --2003:E9:DF07:C200:1C4F:D468:E026:686F 16:40, 24. Dez. 2022 (CET)
Klasse B: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird). (nicht signierter Beitrag von 2003:E9:DF07:C200:1C4F:D468:E026:686F (Diskussion) 16:42, 24. Dez. 2022 (CET))
- wenn ich also ein mir fremdes fahrzeug fahren soll, kann ich mich doch nur an der zulassungsbescheinigung orientieren, ob ich das überhaupt mit meiner fahrerlaubnis fahren darf? Da muss doch textgleichheit zur fahrerlaubnis her.--2003:E9:DF07:C200:2C56:81DA:82C4:51C 08:27, 26. Dez. 2022 (CET)
Abschnitt Formulardiebstahl
BearbeitenWas dort steht, gilt nur bei gestohlenen oder sonst abhanden gekommenen Fahrzeugen (nicht zB bei entwenden des Fahrzeugs während Probefahrt). Auch ein gefälschter Fahrzeugbrief ermöglicht dann einen gutgl. Erwerb des Fahrzeugs. BGH NJW 2020, 3711.
Das könnte man hier noch ergänzen. --2A02:8071:685:8CA0:F8B5:EA71:18C1:7B9 15:58, 30. Mai 2023 (CEST)