Diskussion:Zutatenliste
- Bezieht sich die Zugabemenge in einer Zutatenliste auf die Masse, oder auf das Volumen?
- Warum dürfen unpräzise Angabne wie "Aroma" gemacht werden?
--Abdull 20:26, 1. Aug 2005 (CEST)
Weitere ungenaue Angaben: "Gewürze", "Würzmittel", "pflanzliches Fett"
Icek 15:56, 16. Apr. 2007 (CEST)
Gibt es ähnliche Bestimmungen für die Gastronomie oder Imbissketten?
Nichtzutat
BearbeitenIm Artikel ist von Nichtzutaten die Rede und es gibt einen roten Wikilink auf den entsprechenden (gelöschten) Artikel. Bitte beachtet die entsprechende Löschprüfung des Artikels. Ggf. sollte das Wort und der Wikilink entfernt werden, da das Wort vielleicht nicht existiert. Ich kann da inhaltlich leider nichts weiter zu beitragen. --Marc-André Aßbrock (Diskussion) 21:29, 20. Jun. 2013 (CEST)
- Done.--Mabschaaf 21:43, 20. Jun. 2013 (CEST)
- „Nichtzutat“ ist ein juristischer Begriff im Lebensmittelrecht, der deutlich machen soll, dass der Stoff eine technologische Bedeutung bei der Produktion hat, aber nicht als Zutat zu einer Rezeptur gehört.--BMK (Diskussion) 12:34, 21. Jun. 2013 (CEST)
- Wenn das ein Begiff im Lebensmittelrecht ist, muss er dort auch irgendwo definiert sein. Genau darum ging es bei der damaligen Löschung des Artikels. Hast Du dafür eine Quelle?--Mabschaaf 12:43, 21. Jun. 2013 (CEST)
- Steht in der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung LMKV: §5, Absatz 2, 2: „Als Zutaten gelten nicht … sofern sie im Enderzeugnis keine technologische Wirkung ausüben,“ (nicht signierter Beitrag von BMK (Diskussion | Beiträge) 12:21, 22. Jun. 2013 (CEST))
- Ja, genau das ist das Problem. Es steht eben nicht explizit drin. Daher ist es zu Begriffsetablierung zu zählen - und die ist hier nicht erwünscht. Wenn Du möchtest, kannst Du das natürlich im Artikel ausführen, aber eben ohne den Begriff "Nichtzutat".--Mabschaaf 13:47, 22. Jun. 2013 (CEST)
- Steht in der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung LMKV: §5, Absatz 2, 2: „Als Zutaten gelten nicht … sofern sie im Enderzeugnis keine technologische Wirkung ausüben,“ (nicht signierter Beitrag von BMK (Diskussion | Beiträge) 12:21, 22. Jun. 2013 (CEST))
- Wenn das ein Begiff im Lebensmittelrecht ist, muss er dort auch irgendwo definiert sein. Genau darum ging es bei der damaligen Löschung des Artikels. Hast Du dafür eine Quelle?--Mabschaaf 12:43, 21. Jun. 2013 (CEST)
- „Nichtzutat“ ist ein juristischer Begriff im Lebensmittelrecht, der deutlich machen soll, dass der Stoff eine technologische Bedeutung bei der Produktion hat, aber nicht als Zutat zu einer Rezeptur gehört.--BMK (Diskussion) 12:34, 21. Jun. 2013 (CEST)
"für Allergiker sicher unbefriedigend"
BearbeitenWarum ist es "für Allergiker sicher unbefriedigend", dass "unter einem Prozentsatz von zwei Prozent [...] Zutaten nicht mehr angegeben werden" müssen, wenn das doch "allerdings nicht für allergieauslösende Stoffe" gilt? --YMS (Diskussion) 15:38, 13. Okt. 2014 (CEST)
- Weil es für solche Stoffe gilt, die als allergieauslösend anerkannt sind bzw. in die Norm aufgenommen wurden. Mit Sicherhait sind nicht alle allergieauslösenden Stoffe als solche anerkannt, weil das ein fortschreitender Prozess ist. Dieser Prozess wird allerdings durch die 2%-Hürde behindert, weil der Konsument derart gar nicht wissen kann, welcher potenziell allergieauslösende Stoff sich in dem "Lebensmittel" noch befunden hat. --Manorainjan (Diskussion) 23:50, 2. Jan. 2016 (CET)
- Gut, das ist natürlich ein Punkt, der an dieser Regelung potentiell unbefriedigend sein mag. Ich denke trotzdem, dass der Artikel nun, da ich nach mehreren Wochen ohne Reaktion hier den fraglichen Satz herausgenommen habe, besser ist. Der Fakt, dass diese 2-Prozent-Hürde besteht, ist ja natürlich weiterhin enthalten, und wenn der Leser das persönlich für unbefriedigend hält, steht es ihm frei, das zu tun, ohne dass wir ihm das explizit vorgeben. Ein Großteil der Allergiker dürfte mit der Deklaration der anerkannten Allergene ja durchaus zufrieden sein. --YMS (Diskussion) 00:29, 3. Jan. 2016 (CET)