Diskussion:Zuwendung (Wertpapierhandelsgesetz)
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 62.143.131.91 in Abschnitt Wertpapierdienstleistungsunternehmen betreiben Wertpapierdienstleistungen
falsche Sprache
BearbeitenWeder im § 31d noch sonstwo im WpHG kommt dieses Wort vor oder ist dieses Wort vorgekommen. --62.202.189.137 14:36, 9. Apr. 2018 (CEST)
- Dann trage den Artikel doch bei den Verschiebewünschen mit einem deiner Meinung nach richtigen Titel ein.--Färber (Diskussion) 14:38, 9. Apr. 2018 (CEST)
- Mittlerweile erledigt. Es ist nun der § 70 WpHG, und der Begriff heißt Zuwendung.--JFKCom (Diskussion) 00:42, 28. Nov. 2018 (CET)
Wertpapierdienstleistungsunternehmen betreiben Wertpapierdienstleistungen
BearbeitenEs wird fälschlicherweise der Eindruck erweckt, dass Wertpapierdienstleistungsunternehmen stets Anlageberatung erbringen und allein bei Erbringung von Anlageberatung und Anlagevermittlung ein zuwendungsbedingter Interessenkonflikt bestehen kann. (nicht signierter Beitrag von 62.143.131.91 (Diskussion) 09:19, 10. Jan. 2022 (CET))