Doppelter Lichtschutz
Der doppelte Lichtschutz stellt einen Flankenschutz für eine Zugfahrstraße her, insofern diese nicht durch einen unmittelbaren Flankenschutz wie Weichen oder Gleissperren geschützt werden kann.[1] Der doppelte Lichtschutz ist ab einer zulässigen Geschwindigkeit von mehr als 60 km/h auf dem zu schützenden Fahrweg erforderlich.[2]
![](http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/6/62/J25_586_Bf_Escherde%2C_Ausfsig_N106%2C_N102%2C_N101.jpg/220px-J25_586_Bf_Escherde%2C_Ausfsig_N106%2C_N102%2C_N101.jpg)
Durch den doppelten Lichtschutz wird vermieden, dass eine Rangierfahrt ein haltzeigendes Signal nicht beachtet und eine Flankenfahrt herbeiführt.[1] Ein doppelter Lichtschutz kann wahlweise über ein zweites Lichtsperrsignal im Abstand von mindestens 50 m zum ersten[2] oder aber bei moderneren Stellwerken über eine Zielsperre realisiert werden.[1] Die Zielsperre verhindert, dass ein flankenschutzbietendes Signal als Rangierfahrstraßenziel genutzt werden kann. Rangierfahrten können dadurch nicht darauf zufahren, wenn die zu schützende Zugfahrstraße eingestellt ist.[1]