Doppelzentrum

Verbund zweier zentraler Orte unter Beibehaltung der administrative Selbständigkeit der Orte

Ein Doppelzentrum ist in der Raumordnung der Verbund zweier zentraler Orte auf Grund ihrer geographischen Nähe, wobei die administrative Selbständigkeit – im Gegensatz zu einer Städtefusion – bewahrt wurde. Allerdings wird der Begriff Doppelzentrum nur in der Landes- und Regionalplanung weniger Länder in Deutschland verwendet (überwiegend Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz). Das Landesentwicklungsprogramm Bayern kennt als Oberbegriff das Mehrfachzentrum, das auch aus mehr als zwei Orten bestehen kann.

Doppelzentren in Deutschland

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In Deutschland gibt es eine Reihe von – teilweise länderübergreifenden – Doppelzentren.

Im Rahmen von Gebietsreformen wurden eng benachbarte Städte zu einer Stadt vereint, die deshalb nicht als Doppelzentren bezeichnet werden, aber einen starken „Doppelzentrum-Charakter“ aufweisen:

Auch hinter einigen Fusionsstädten ohne Bindestrich-Namen können sich echte ehemalige Doppelzentren verbergen (alle in Nordrhein-Westfalen):

Mehrfachzentren in Bayern

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In Bayern werden Doppel-, Dreifach- und Vierfachzentren als Mehrfachzentren bezeichnet. Aus mehr als zwei Orten bestehende Mehrfachzentren sind dort gemäß Landesentwicklungsprogramm 2018:

Metropolregionen in Deutschland

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Darüber hinaus gibt es in Deutschland Regionen mit wirtschaftlicher Verbundenheit von mehr als zwei Städten, die sich teilweise über mehrere Länder ausbreiten:

Normen und Standards

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  • VwV Regionalpläne – Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Regionalplänen und die Verwendung von Planzeichen (Baden-Württemberg)