Dornstadt (Landschaftsschutzgebiet)

Landschaftsschutzgebiet in Baden-Württemberg

Das Landschaftsschutzgebiet Dornstadt ist ein mit Verordnung der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis vom 10. November 2000 ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet (LSG-Nummer 4.25.118).

Dornstadt

IUCN-Kategorie V – Protected Landscape/Seascape

Kiesental im Landschaftsschutzgebiet Dornstadt

Kiesental im Landschaftsschutzgebiet Dornstadt

Lage Dornstadt im Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 2.106,324
Kennung 4.25.118
WDPA-ID 320416
Geographische Lage 48° 30′ N, 9° 53′ OKoordinaten: 48° 30′ 23″ N, 9° 53′ 15″ O
Dornstadt (Landschaftsschutzgebiet) (Baden-Württemberg)
Dornstadt (Landschaftsschutzgebiet) (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 10. November 2000
Verwaltung Alb-Donau-Kreis

Lage und Beschreibung

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Das 2.106,324 Hektar große Landschaftsschutzgebiet liegt am Südrand der Schwäbischen Alb westlich der Gemeinde Dornstadt. Es besteht aus zwei Teilen. Der größere Teil liegt bei Scharenstetten und der kleinere Teil befindet sich bei Bollingen. Das Gebiet gehört zu den Naturräumen Mittlere Kuppenalb, Mittlere Flächenalb, Albuch und Härtsfeld und Lonetal-Flächenalb.

Laut Steckbrief handelt es sich um besonders markante Landschafts- und Nutzungsformen der Kuppen- und Flächenalblandschaft mit Kuppen, Senken und Trockentälern mit charakteristischen landschaftsbildprägenden und ökologisch wertvollen Kulturlandschaftselementen, wie: Feldhecken, Feldgehölze, Einzelbäume, Baumgruppen, Streuobstwiesen, Feldraine, Dolinen, Hülen, Magerrasen und Wacholderheiden; unverbaute und landschaftsästhetisch ansprechende Kulturlandschaft; lokal und regional bedeutsame Erholungsräume.

Das Landschaftsschutzgebiet hat Anteile am FFH-Gebiet Kuppenalb bei Laichingen und Lonetal sowie am Vogelschutzgebiet Täler der Mittleren Flächenalb.

Schutzzweck

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Wesentlicher Schutzzweck ist

  • die Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Kuppen- und Flächenalblandschaft mit ihren Kuppen, Senken und Trockentälern;
  • die Erhaltung der für die Kuppen- und Flächenalb besonders markanten Landschafts- und Nutzungsformen und der charakteristischen landschaftsbildprägenden und ökologisch wertvollen Kulturlandschaftselemente wie: Feldhecken, Feldgehölze, Einzelbäume, Baumgruppen, Streuobstwiesen, Feldraine, Dolinen, Hülen, Magerrasen und Wacholderheiden;
  • die Erhaltung der unverbauten und landschaftsästhetisch ansprechende Teile der Kulturlandschaft als lokal und regional bedeutsame Erholungsräume.

Siehe auch

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Commons: Dornstadt – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien