Drittes Energiepaket der EU
Das Dritte Energiepaket der EU wurde 2009 vom Europäischen Parlament beschlossen, um die Strom- und Gasmärkte in der EU weiter zu liberalisieren und die Verbraucherrechte zu stärken. Das dritte Energiepaket enthält zwei Richtlinien und drei Verordnungen.
Ziele
BearbeitenEines der Hauptziele des dritten Energiepaketes ist die Trennung des Netzbetriebs von Versorgung und Erzeugung, entweder durch
- eigentumsrechtliche Entflechtung,
- unabhängige Netzbetreiber (ISO – Independent System Operator), oder
- unabhängige Übertragungsnetzbetreiber (ITO – Independent Transmission Operator).
Weitere Ziele sind:
- Stärkung von Verbraucherrechten, darunter das Recht des kostenlosen Wechsels des Gas- oder Stromanbieters innerhalb von drei Wochen
- Bis 2020 sollen mindestens 80 Prozent aller Verbraucher mit intelligenten Stromzählern ausgestattet werden.
- Etablierung des Rechts auf Grundversorgung mit Elektrizität und Schutz von „schutzbedürftigen Kunden“
Richtlinien und Verordnungen
BearbeitenAlle Richtlinien und Verordnungen des dritten Energiepakets wurden am 13. Juli 2009 ausgefertigt und am 14. August 2009 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht:
- Verordnung (EG) Nr. 713/2009 zur Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden[1]
- Verordnung (EG) Nr. 714/2009 über Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel[2]
- Verordnung (EG) Nr. 715/2009 über Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen (auch Erdgaszugangsverordnung)[3]
- Richtlinie 2009/72/EG über den Elektrizitätsbinnenmarkt[4]
- Richtlinie 2009/73/EG über den Erdgasbinnenmarkt[5] (sogenannte Gasrichtlinie)
Weitere Maßnahmen und Umsetzung
BearbeitenNach Inkrafttreten der Richtlinien am 28. August 2009 hatten die Mitgliedsstaaten anderthalb Jahre Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen.
- Bildung einer EU-Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden: dies geschah mit der Gründung von ACER, deren Dienststelle in Ljubljana im März 2011 eröffnet wurde.
- Auftrag an die Kommission, auf Basis dieser Leitlinien verbindliche Netzkodizes zu verabschieden, z. B. für Notfall-Situationen;
- Etablierung eines Netzes der Übertragungsnetzbetreiber für Strom (ENTSOE) und Gas (ENTSOG)
- Verpflichtung der Übertragungsnetzbetreiber/Fernleitungsbetreiber, jedes Jahr den nationalen Regulierungsbehörden einen zehnjährigen Netzentwicklungsplan vorzulegen
In Deutschland wurde die Richtlinie mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im August 2011 umgesetzt.
Weblinks
Bearbeiten- Briefing zum Dritten Energiepaket ( vom 12. Januar 2013 im Internet Archive) auf der Website der Wirtschaftskanzlei Linklaters
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Verordnung (EG) Nr. 713/2009 vom 13. Juli 2009 zur Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (PDF). In: Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 211 vom 14. August 2009, S. 1–14.
- ↑ Verordnung (EG) Nr. 714/2009 vom 13. Juli 2009 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 (PDF). In: Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 211 vom 14. August 2009, S. 14–35.
- ↑ Verordnung (EG) Nr. 715/2009 vom 13. Juli 2009 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1775/2005 (PDF). In: Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 211 vom 14. August 2009, S. 36–54.
- ↑ Richtlinie 2009/72/EG vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG (PDF). In: Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 211 vom 14. August 2009, S. 55–93.
- ↑ Richtlinie 2009/73/EG vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/55/EG (PDF). In: Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 211 vom 14. August 2009, S. 94–136.