Durchführungsverordnung (EU) 2023/138

wurde am 21. Dezember 2022 von der EU-Kommission auf Grundlage der Open-Data-Richtlinie erlassen

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 zur Festlegung bestimmter hochwertiger Datensätze und der Modalitäten ihrer Veröffentlichung und Weiterverwendung wurde am 21. Dezember 2022 von der EU-Kommission auf Grundlage der Open-Data-Richtlinie erlassen. Sie definiert eine Liste hochwertiger Datensätze, die von Mitgliedstaaten unter ebenfalls definierten freien Lizenzen veröffentlichen müssen. Die Verordnung ist ab dem 9. Juni 2024 anzuwenden.

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Durchführungsverordnung (EU) 2023/138

Titel: Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 der Kommission vom 21. Dezember 2022 zur Festlegung bestimmter hochwertiger Datensätze und der Modalitäten ihrer Veröffentlichung und Weiterverwendung
Geltungsbereich: EWR
Rechtsmaterie: Öffentliches Recht
Grundlage: Artikel 14, Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2019/1024
Inkrafttreten: 9. Februar 2023
Anzuwenden ab: 9. Juni 2024
Fundstelle: ABl. L, Nr. 19, 20. Januar 2023, S. 43–75
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist in Kraft getreten, aber noch nicht anwendbar.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Verwendbare Lizenzen

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Nach Artikel 4 können die Daten entweder als gemeinfrei oder mit Namensnennung als Bedingung veröffentlicht werden. Dabei werden die Creative-Commons-Lizenzen CC0 und CC-BY 4.0 explizit als Referenzlizenzen genannt. Die Nutzung anderer, den genannten Creative-Commons-Lizenzen gleichwertiger Lizenzen ist zulässig, die Nutzung restriktiverer Lizenzen ist nicht zulässig.

Themenfelder

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Die Verordnung listet hochwertige Datensätze in den Themenfeldern Georaum, Erdbeobachtung und Umwelt, Meteorologie, Statistik, Unternehmen und Eigentümerschaft von Unternehmen sowie Mobilität. Die meisten Datensätze aus den Themenfeldern Georaum, Erdbeobachtung und Umwelt und Mobilität sind dabei bereits der INSPIRE-Richtlinie gelistet. Für die Datensätze sind in der Verordnung teilweise Qualitätsstandards definiert, etwa der Maßstab bei Katasterdaten oder die Verwendung der vollen zeitlichen Auflösung bei meteorologischen Messdaten von Wetterstationen.

Auswirkungen

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Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie kündigte an, dass sich mit der Anwendung der Verordnung im Juni 2024 die Regelungen für Gebühren für die Nutzung der Daten ändern werden.[1]

Einzelnachweise

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  1. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (abgerufen am 8. Dezember 2023)