Die EN 60601-2-5 mit dem Titel „Medizinische elektrische Geräte – Teil 2-5: Besondere Festlegungen für die Sicherheit von Ultraschall-Physiotherapiegeräten“ ist Teil der Normenreihe EN 60601.

EN 60601-2-5
Bereich Medizintechnik
Titel Medizinische elektrische Geräte – Teil 2-5: Besondere Festlegungen für die Sicherheit einschließlich der wesentlichen Leistungsmerkmale von Ultraschall-Physiotherapiegeräten
Letzte Ausgabe 2015
Übernahme von IEC 60601-2-5:2009

Herausgeber der DIN-Norm DIN EN 60601-2-5 ist das Deutsche Institut für Normung.

Die Norm basiert auf der internationalen Fassung IEC 60601-2-5. Im Rahmen des VDE-Normenwerks ist die Norm als VDE 0750-2-5 klassifiziert, siehe DIN-VDE-Normen Teil 7.

Diese Ergänzungsnorm regelt allgemeine Festlegungen für die Sicherheit, Prüfungen und Richtlinien für Ultraschall-Physiotherapiegeräte.

Gültigkeit

Bearbeiten

Die deutsche Ausgabe 12.2001 ist mit ihrem Ausgabedatum als Deutsche Norm angenommen.

  • Achtung: Im März 2008 wurde ein neuer Entwurf veröffentlicht.
  • Die aktuelle Fassung (12.2001) ist korrespondierend mit der 2. Ausgabe der DIN EN 60601-1 anzuwenden.
  • Der Entwurf 3.2008 ist korrespondierend zur 3. Ausgabe der DIN EN 60601-1 anzuwenden.

Anwendungsbereich

Bearbeiten

„Diese besonderen Festlegungen legen Anforderungen für die Sicherheit von Ultraschall-Physiotherapiegeräten für die medizinische Anwendung fest,(…). Diese besonderen Festlegungen gelten nicht für:

  • Geräte, bei denen ein Werkzeug mit Ultraschall angetrieben wird (beispielsweise Geräte zur Anwendung in der Chirurgie und Zahnheilkunde);
  • Geräte, bei denen fokussierte Ultraschall-Pulswellen zur Zerstörung von Nieren- oder Blasensteinen (Lithotripsie) verwendet werden, für weitere Informationen wird auf EN 60601-2-36 verwiesen;
  • Ultraschall-Physiotherapiegeräten, bei denen fokussierte Ultraschall-Pulswellen angewendet werden.“

Zusatzinformation

Bearbeiten

Folgende geänderte Anforderungen sind in der EN 60601-2-25 enthalten (Auszug):

  • Störfestigkeit (EMV)
  • Abgabe von Energie (Ultraschall, Wärme)
  • Schutz gegen gefährliche Ausgangswerte