EN 60601-2-50
Die EN 60601-2-50 mit dem Titel „Medizinische elektrische Geräte – Teil 2-50: Besondere Festlegungen für die Sicherheit von Säuglings-Phototherapiegeräten“ ist Teil der Normenreihe EN 60601.
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Bereich | Medizintechnik | ||
Titel | Medizinische elektrische Geräte – Teil 2-50: Besondere Festlegungen für die Sicherheit von Säuglings-Phototherapiegeräten | ||
Erstveröffentlichung | 2002 | ||
Letzte Ausgabe | 2016 | ||
Übernahme von | IEC 60601-2-50 | ||
Nationale Normen | DIN EN 60601-2-50 |
Herausgeber der DIN-Norm DIN EN 60601-2-50 ist das Deutsche Institut für Normung.
Die Norm basiert auf der internationalen Fassung IEC 60601-2-50. Im Rahmen des VDE-Normenwerks ist die Norm als VDE 0750-2-50 klassifiziert, siehe DIN-VDE-Normen Teil 7.
Diese Ergänzungsnorm regelt allgemeine Festlegungen für die Sicherheit, Prüfungen und Richtlinien von Säuglings-Phototherapiegeräten. Zweck ist es, Merkmale der Basissicherheit sowie Prüfungen zu beschreiben und zusätzlich Anleitungen für ihre Anwendung zu geben.
Gültigkeit
BearbeitenDie deutsche Ausgabe 12.2002 ist ab ihrem Erscheinungsdatum als Deutsche Norm angenommen.
- Die aktuelle Fassung (12.2002) ist korrespondierend mit der 2. Ausgabe der DIN EN 60601-1 anzuwenden.
- Es wurde im November 2006 ein Entwurf zur korrespondierenden Anwendung mit der 3. Ausgabe der DIN EN 60601-1 veröffentlicht.
Anwendungsbereich
BearbeitenDiese besonderen Festlegungen legen Anforderungen für Säuglings-Phototherapiegeräte fest, die mit Hilfe von sichtbarer Strahlung das Bilirubin im Körper bei Neugeborenengelbsucht in den ersten Lebensmonaten senken.
Säuglings-Phototherapiegeräte sind Bestrahlungsgeräte, welche Strahlungen im Hauptstrahlungsspektrum im Bereich zwischen 400 nm und 550 nm erzeugen und dazu dienen, die Bilirubinkonzentration im Körper von Säuglingen zu reduzieren.
Zusatzinformation
BearbeitenFolgende geänderte Anforderungen sind in der EN 60601-2-50 enthalten (Auszug):
- Schutz vor mechanischen Gefährdungen (Festigkeit, Standfestigkeit, Schall, Vibration)
- Schutz vor Strahlung (Infrarot-, Ultraviolett-, Elektromagnetischestrahlung)
- Schutz vor übermäßigen Temperaturen und Brand
- Genauigkeit der Betriebsdaten
- Schutz vor gefährlichen Ausgangswerten
- Konstruktive Anforderungen