Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Agentur der Europäischen Union
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Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (kurz EUIPO; bis 23. März 2016: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), kurz HABM) mit Sitz in Alicante (Spanien) ist eine Agentur der Europäischen Union, die für die Eintragung der Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster zuständig ist. Das EUIPO ist nicht zuständig für andere Schutzrechte, z. B. Patente.

Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (bis 23. März 2016: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle))
EUIPO
Logo
Logo des EUIPO
 
Bild
Sitz der Agentur
Englische Bezeichnung EU Intellectual Property Office

(bis 23. März 2016: Office for Harmonization in the Internal Market (Trade Marks and Designs))

Französische Bezeichnung Office de l’UE pour la propriété intellectuelle (bis 23. März 2016: Office de l’harmonisation dans le marché intérieur (marques, dessins et modèles))
Spanische Bezeichnung Oficina de la Propiedad Intelectual de la UE (bis 23. März 2016: Oficina de Armonizacion del Mercado Interior (Marcas, Dibujos y Modelos))
Organisationsart Agentur der Europäischen Union
Sitz der Organe Alicante, Spanien
Vorsitz Jorma Hanski
Gründung 20. Dezember 1993
EUIPO

Über das Amt

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Die Arbeitssprachen des Amtes sind Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch. Es ist finanziell unabhängig vom Haushalt der Union und finanziert sich über die Erhebung von Gebühren. Im Jahre 2007 hat das Amt mit etwa 650 Mitarbeitern Gesamteinnahmen von über 200 Mio. Euro erwirtschaftet und dadurch einen Überschuss von ca. 60 Mio. Euro erzielt.[1]

Im Jahr 2021 erwirtschaftete das Amt mit rund 1100 Mitarbeitern[2] Gesamteinnahmen von knapp 305 Mio. Euro und ein Finanzergebnis von ca. 27,5 Mio. Euro.[3]

Geschichte

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Das Amt wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke (so die damalige Bezeichnung) errichtet.[4] Erst mit der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster wurde es jedoch tatsächlich zu mehr als einem Markenamt.[5] In den Beratungen um die Ansiedlung des Amtes setzte sich Spanien durch, dabei entschied man sich jedoch nicht für Madrid – dort waren mehrere internationale Abkommen zum Markenrecht geschlossen worden –, sondern für Alicante als Sitz des Markenamtes. Mit Verordnung (EU) 2015/2424 wurden mit Wirkung vom 23. März 2016 die Behörde in Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und die Gemeinschaftsmarke in Unionsmarke umbenannt.[6] Hinsichtlich des Designschutzes bleibt es vorerst bei dem Begriff Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Die Verordnung (EU) 2017/1001 von 2017 ersetzte und konsolidierte die vorherigen Verordnungen.[7]

Rechtsgrundlagen

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Siehe auch

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Literatur

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  • Marc Bienert: Europäische Regulierungsagenturen. Demokratische Legitimation und rechtsstaatliche Kontrolle am Beispiel des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum und des Sortenamtes. Nomos, Baden-Baden 2018, ISBN 978-3-8487-4582-1 (zugl. Diss., Universität des Saarlandes, 2017).
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Einzelnachweise

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  1. HABM Jahresbericht 2007. In: euipo.europa.eu. Abgerufen am 20. Februar 2023.
  2. Konsolidierter Jährlicher Tätigkeitsbericht 2021. In: euipo.europa.eu. S. 41, abgerufen am 4. März 2023.
  3. Jahresabschlussbericht 2021. In: euipo.europa.eu. 4. März 2023, S. 8, abgerufen am 4. März 2023.
  4. Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke, abgerufen am 21. Mai 2013
  5. Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12. Dezember 2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster, abgerufen am 21. Mai 2013
  6. Verordnung (EU) 2015/2424, abgerufen am 18. März 2016
  7. EUR-Lex - 32017R1001 - EN - EUR-Lex. Abgerufen am 17. November 2023 (englisch).

Koordinaten: 38° 18′ 51,8″ N, 0° 31′ 5,5″ W