Eberhard von Manderscheid-Blankenheim
Eberhard von Manderscheid-Blankenheim (* 1485; † 1559) war ein römisch-katholischer Geistlicher, Domherr in Trier und Archidiakon.
Leben
BearbeitenEberhard von Manderscheid-Blankenheim entstammte dem Grafengeschlecht Manderscheid und war ein Sohn des Johann von Manderscheid-Blankenheim und dessen Gemahlin Margarethe von der Marck zu Arenberg. Er absolvierte ein Studium an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und wurde im Jahr 1500 Domherr am Dom zu Trier, 1519 Domkapitular und 1528 erzbischöflicher Kaplan. In diesem Jahr erhielt er das Archidiakonat Lüttich und wurde 1533 Archidakon im saarländischen Tholey. In dieser Funktion nahm er als Vertreter des Bischofs wesentliche Verwaltungsaufgaben wahr. Kurz vor dem Weihnachtsfest 1547 verzichtete er und erhielt im März 1548 das Archidiakonat in Dietkirchen, wo er nach dreijähriger Tätigkeit auf das Amt verzichtete. In den Jahren von 1538 bis 1556/1559 bekleidete er das Amt des Propstes in der Stiftskirche St. Paulin in Trier.
Quellen
Bearbeiten- Wolf-Heino Struck: Neue Folge 22; Die Bistümer der Kirchenprovinz Trier; Das Erzbistum Trier 4, Das Stift St. Lubentius in Dietkirchen, Verlag Walter de Gruyter 1986, ISBN 3-11-010829-1
- Franz-Josef Heyen: NF 6; Das Erzbistum Trier 1: Das Stift St. Paulin vor Trier, Verlag de Gruyter 1972
Weblinks
Bearbeiten- „Eberhard von Manderscheid-Blankenheim“ (GSN: 014-01728-001). In: Germania Sacra, abgerufen am 11. November 2024.
Personendaten | |
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NAME | Manderscheid-Blankenheim, Eberhard von |
KURZBESCHREIBUNG | Domherr in Trier |
GEBURTSDATUM | 15. Jahrhundert |
STERBEDATUM | 16. Jahrhundert |