Edith Kindermann

deutsche Rechtsanwältin und Notarin

Edith Kindermann (* 16. Mai 1962 in Halle/Westfalen) ist eine deutsche Rechtsanwältin und Notarin. Sie ist seit März 2019 Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins.

Kindermann absolvierte die einstufige Juristenausbildung an der Universität Bielefeld von 1981 bis 1988. Von 1988 bis 1992 arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Handelsrecht und Steuerrecht nebst Institut für Anwalts- und Notarrecht der Universität Bielefeld. Am 19. April 2024 wurde ihr von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bielefeld die Ehrendoktorwürde verliehen. Im April 1992 wurde sie als Rechtsanwältin zugelassen. Sie arbeitete zunächst in Ostwestfalen als Anwältin im Agrarrecht, bevor sie als Einzelanwältin[1] nach Bremen zog und ihre Kanzlei sich auf Familien-, Bau- und Vergaberecht spezialisierte.[2] Seit 1999 ist sie Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Notarin.

Positionen

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Seit 1998 ist Kindermann Mitglied des Vorstandes des Bremischen Anwaltsvereins. Sie ist seit der 2. Legislaturperiode Mitglied der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer sowie Vorstandsmitglied der Juristischen Gesellschaft Bremen. Im DAV ist sie Vorsitzende des Ausschusses RVG- und Gerichtskosten, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Allgemeinanwalt sowie Mitglied im Ausschuss Versicherungsrecht. Als Vorstandsmitglied ist sie entsandtes Mitglied in den Geschäftsführenden Ausschüssen der Arbeitsgemeinschaften Agrarrecht und Anwältinnen im DAV. Für eine Internetseite ihrer Kanzlei sieht sie keine Notwendigkeit.[1]

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  • Lebenslauf auf der Seite des Deutschen Anwaltvereins

Einzelnachweise

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  1. a b Katja Gelinsky, Mit Karatetechnik für die Anwaltschaft, In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 15. Juni 2023
  2. Marcus Jung: Bodenständige Anwältin mit Faible für Tom Wolfe. In: FAZ. Abgerufen am 20. Juni 2020.