Eidgenössische Abstimmung über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge

schweizerisches Referendum

Die Eidgenössische Abstimmung über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge war ein schweizerisches Referendum. Gegen den Bundesbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge vom 20. Dezember 2019 war das Referendum ergriffen worden. Hauptträger des Referendums waren die GSoA, die SP Schweiz und die Grünen Schweiz. Die dafür nötigen 50'000 Unterschriften von Stimmberechtigten waren fristgerecht eingereicht worden. Der Souverän hat am 27. September 2020 nach der negativ gefällten Eidgenössischen Abstimmung über die Beschaffung des Gripen erneut über die Beschaffung von Kampfflugzeugen und die Zukunft der Schweizer Luftwaffe entschieden und die Vorlage mit 50,1 % knapp angenommen.[1]

Abstimmungsfrage

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«Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge annehmen?»

Abstimmungstext

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Bundesbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge vom 20. Dezember 2019.

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 28 Absätze 1bis Buchstabe c und 3 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 26. Juni 2019, beschliesst:

Art. 1
1 Der Bundesrat wird beauftragt, die Mittel zum Schutz des Luftraums mit der Beschaffung neuer Kampfflugzeuge zu erneuern.
2 Die Einführung der neuen Kampfflugzeuge soll bis Ende 2030 abgeschlossen sein.

Art. 2
1 Bei der Beschaffung neuer Kampfflugzeuge sind folgende Eckwerte einzuhalten:

a. Das Finanzvolumen beträgt höchstens 6 Milliarden Franken (Stand Landesindex der Konsumentenpreise Jan. 2018).
b. Ausländische Unternehmen, die im Rahmen der Beschaffung Aufträge erhalten, müssen 60 Prozent des Vertragswertes durch die Vergabe von Aufträgen in der Schweiz (Offsets) kompensieren, nämlich 20 Prozent durch direkte Offsets und 40 Prozent durch indirekte Offsets im Bereich der sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis wie bei folgenden Bereichen:
1. Maschinenindustrie;
2. Metallindustrie;
3. elektronische und elektrotechnische Industrie;
4. optische Industrie;
5. Uhrenindustrie;
6. Fahrzeugbau- und Waggonbau-Industrie;
7. Gummi- und Plastikerzeugnisse;
8. chemische Erzeugnisse;
9. Luft- und Raumfahrt;
10. Informatikindustrie und Software-Engineering;
11. Kooperationen mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
c. Der Bundesrat stellt bei den Kompensationsgeschäften sicher, dass folgender Verteilschlüssel zwischen den Regionen so weit als möglich eingehalten wird: 65 Prozent entfallen auf die Deutschschweiz, 30 Prozent auf die Westschweiz und 5 Prozent auf die italienischsprachige Schweiz.

2 Die Beschaffung wird der Bundesversammlung in einem Rüstungsprogramm beantragt.

Art. 3
Die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge wird mit der parallel laufenden Beschaffung eines Systems der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite zeitlich und technisch koordiniert.

Art. 4

Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.

Meinungsumfragen

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Institut Auftraggeber Datum Ja Eher Ja Unentschieden
Keine Antwort
Eher Nein Nein
LeeWas GmbH Tamedia 11. September 2020 58 7 1 3 31
gfs.Bern SRG SSR 6. September 2020 37 19 4 13 27
LeeWas GmbH Tamedia 28. August 2020 48 10 2 7 33
LeeWas GmbH Tamedia 11. August 2020 40 10 3 10 37
gfs.Bern SRG SSR 9. August 2020 36 22 3 15 24

Bemerkungen: Angaben in Prozent. Das Datum bezeichnet den mittleren Zeitpunkt der Umfrage, nicht den Zeitpunkt der Publikation der Umfrage.

Abstimmungsresultate

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Abstimmungsergebnisse nach Kantonen
vorläufige amtliche Endergebnisse[2]
Kanton Ja (%) Nein (%) Beteiligung (%)
Kanton Aargau  Aargau 56,88 % 43,12 % 56,93 %
Kanton Appenzell Ausserrhoden  Appenzell Ausserrhoden} 51,68 % 48,32 % 63,26 %
Kanton Appenzell Innerrhoden  Appenzell Innerrhoden 57,53 % 42,47 % 56,51 %
Kanton Basel-Landschaft  Basel-Landschaft 49,73 % 50,27 % 57,46 %
Kanton Basel-Stadt  Basel-Stadt 36,66 % 63,34 % 59,82 %
Kanton Bern  Bern 51,41 % 48,59 % 60,27 %
Kanton Freiburg  Freiburg 45,65 % 54,35 % 59,25 %
Kanton Genf  Genf 37,23 % 62,77 % 54,13 %
Kanton Glarus  Glarus 60,25 % 39,75 % 54,51 %
Kanton Graubünden  Graubünden 53,03 % 46,97 % 61,39 %
Kanton Jura  Jura 31,41 % 68,59 % 59,28 %
Kanton Luzern  Luzern 54,86 % 45,14 % 61,11 %
Kanton Neuenburg  Neuenburg 38,41 % 61,59 % 54,47 %
Kanton Nidwalden  Nidwalden 65,72 % 34,28 % 65,52 %
Kanton Obwalden  Obwalden 62,34 % 37,66 % 67,67 %
Kanton Schaffhausen  Schaffhausen 51,19 % 48,81 % 70,38 %
Kanton Schwyz  Schwyz 62,70 % 37,30 % 63,27 %
Kanton Solothurn  Solothurn 53,77 % 46,23 % 57,20 %
Kanton St. Gallen  St. Gallen 53,35 % 46,65 % 59,24 %
Kanton Tessin  Tessin 47,18 % 52,82 % 60,33 %
Kanton Thurgau  Thurgau 55,64 % 44,36 % 57,14 %
Kanton Uri  Uri 62,00 % 38,00 % 59,42 %
Kanton Waadt  Waadt 41,06 % 58,94 % 58,86 %
Kanton Wallis  Wallis 52,02 % 47,98 % 63,68 %
Kanton Zug  Zug 59,93 % 40,07 % 65,08 %
Kanton Zürich  Zürich 50,26 % 49,74 % 59,62 %
  ÜÜÜSchweizerische Eidgenossenschaft 50,14 % 49,86 % 59,42 %
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Einzelnachweise

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  1. Bundeskanzlei BK: Provisorisches amtliches Ergebnis. Abgerufen am 27. September 2020.
  2. Vorlage Nr. 635 – Provisorisches amtliches Ergebnis. Bundeskanzlei, 27. September 2020, abgerufen am 5. November 2020.