Eidgenössische Volksabstimmung über die neue Finanzordnung 2021

Obligatorisches Referendum

Die eidgenössische Volksabstimmung über die neue Finanzordnung 2021 war eine Abstimmung in der Schweiz über den Bundesbeschluss vom 16. Juni 2017 zur Änderung der Bundesverfassung. Wie bei allen obligatorischen Referenden war sowohl das Stände- als auch das Volksmehr für die Annahme notwendig. Gegenstand der Abstimmung war die Erlaubnis für den Bund, die direkten Bundessteuern (DBST) und die Mehrwertsteuer (MWST) befristet bis zum 31. Dezember 2035 auch weiterhin erheben zu können.[1] Die Erhebung von Steuern durch den Bund erfolgte seit ihrer Einführung (direkte Bundessteuer: Volksabstimmung vom 6. Juni 1915; Mehrwertsteuer: Volksabstimmung vom 28. November 1993) immer mit befristeten Regelungen und musste daher periodisch von Volk und Ständen wieder genehmigt werden. Bei einem Nein hätte der Bund die DBST und die MWST ab Anfang 2021 nicht mehr erheben dürfen.[2] Die Vorlage wurde am 4. März 2018 von allen Ständen und von 84,1 % der Volksstimmen angenommen.[3]

Behandlung des Bundesbeschlusses

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Der Nationalrat trat als Erstrat einstimmig auf die Vorlage ein. Zwei Anträge von Kommissionsminderheiten, die die Befristung betrafen, wurden im Nationalrat behandelt und schliesslich verworfen. Der erste Antrag kam von den Mitgliedern der SVP-Fraktion, die die Befristung von 15 Jahren auf zehn Jahren reduzieren wollten; denn die Wirtschaftsentwicklung könne nicht auf 15 Jahre vorausgesehen werden. Dagegen wurde vorgebracht, dass zehn Jahre zu kurz seien und man sich nach der Volksabstimmung direkt wieder mit der Ausarbeitung einer neuen Finanzordnung beschäftigen müsse. Der zweite Antrag kam von einer Kommissionsminderheit aus der SP- und Grünen-Fraktion. Er forderte die Abschaffung der Befristung. Eine Befristung schaffte eine Asymmetrie in der Finanzpolitik, da langfristige Ausgaben (Zweckbindung der MWST) befristeten Einnahmen gegenüberstünden. Zudem profitierten auch die Kantone von der Erhebung der Bundessteuer. Der Nationalrat folgte schliesslich der Kommissionsmehrheit und verwarf den ersten Minderheitsantrag mit 120 zu 64 Stimmen und den zweiten Minderheitsantrag mit 134 zu 50 Stimmen. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 178 zu 9 Stimmen angenommen. Im Ständerat gab es keine Anträge; er stimmte der Vorlage in der Gesamtabstimmung einstimmig zu.

In den Schlussabstimmungen nahmen National- und Ständerat die Vorlage jeweils einstimmig an.[4]

Abstimmungstext

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Art. 196 Ziff. 13, 14 Abs. 1 und 15

13. Übergangsbestimmung zu Art. 128 (Dauer der Steuererhebung)

Die Befugnis zur Erhebung der direkten Bundessteuer ist bis Ende 2035 befristet.

14. Übergangsbestimmung zu Art. 130 (Mehrwertsteuer)

1 Die Befugnis zur Erhebung der Mehrwertsteuer ist bis Ende 2035 befristet.

15. Übergangsbestimmung zu Art. 131 (Biersteuer) Aufgehoben

II

1 Dieser Beschluss wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten[5]

Volksabstimmung

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Abstimmungsfrage

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«Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 16. Juni 2017 über die neue Finanzordnung 2021 annehmen?»[6]

Haltungen

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Die neue Finanzordnung 2021 wurde von allen Parteien ausser der Autopartei und der Katholischen Volkspartei unterstützt.[7]

Ergebnisse

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«Neue Finanzordnung 2021» – amtliche Endergebnisse[8]
Kanton Ja Nein Beteiligung
Kanton Zürich  Zürich 86,8 % 13,2 % 54,43 %
Kanton Bern  Bern 84,2 % 15,8 % 53,15 %
Kanton Luzern  Luzern 84,0 % 16,0 % 45,55 %
Kanton Uri  Uri 81,5 % 18,5 % 46,12 %
Kanton Schwyz  Schwyz 79,0 % 21,0 % 55,25 %
Kanton Obwalden  Obwalden 84,3 % 15,7 % 60,43 %
Kanton Nidwalden  Nidwalden 85,3 % 14,7 % 61,11 %
Kanton Glarus  Glarus 82,5 % 17,5 % 48,60 %
Kanton Zug  Zug 86,0 % 14,0 % 60,03 %
Kanton Freiburg  Freiburg 81,9 % 18,1 % 50,64 %
Kanton Solothurn  Solothurn 80,6 % 19,4 % 51,97 %
Kanton Basel-Stadt  Basel-Stadt 84,5 % 15,5 % 58,58 %
Kanton Basel-Landschaft  Basel-Landschaft 83,5 % 16,5 % 51,21 %
Kanton Schaffhausen  Schaffhausen 78,5 % 21,5 % 68,44 %
Kanton Appenzell Ausserrhoden  Appenzell Ausserrhoden 82,7 % 17,3 % 51,36 %
Kanton Appenzell Innerrhoden  Appenzell Innerrhoden 84,9 % 15,1 % 45,66 %
Kanton St. Gallen  St. Gallen 81,5 % 18,5 % 52,54 %
Kanton Graubünden  Graubünden 85,9 % 14,1 % 51,36 %
Kanton Aargau  Aargau 81,7 % 18,3 % 50,38 %
Kanton Thurgau  Thurgau 81,8 % 18,2 % 49,56 %
Kanton Tessin  Tessin 84,2 % 15,8 % 64,73 %
Kanton Waadt  Waadt 88,2 % 11,8 % 54,95 %
Kanton Wallis  Wallis 78,8 % 21,2 % 55,92 %
Kanton Neuenburg  Neuenburg 84,2 % 15,8 % 50,78 %
Kanton Genf  Genf 87,0 % 13,0 % 53,64 %
Kanton Jura  Jura 79,4 % 20,6 % 45,68 %
  ÜÜÜSchweizerische Eidgenossenschaft 84,1 % 15,9 % 53,87 %

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Neue Finanzordnung 2021 (BRG 16.053). In: Année politique suisse. Institut für Politikwissenschaft der Universität Bern, abgerufen am 12. Januar 2022 (Schweizer Hochdeutsch).
  2. Volksabstimmung vom 4. März 2018 Erläuterungen des Bundesrates. In: Abstimmungsbüchlein. Bundeskanzlei, abgerufen am 13. Januar 2022 (Schweizer Hochdeutsch).
  3. Neue Finanzordnung 2021. In: swissvotes.ch. Institut für Politikwissenschaft der Universität Bern, abgerufen am 13. Januar 2022 (Schweizer Hochdeutsch).
  4. 16.053 Neue Finanzordnung 2021. In: Geschäftsdatenbank Curia Vista (mit Links zur Botschaft des Bundesrates, zu den Verhandlungen der Räte und zu weiteren Parlamentsunterlagen). Parlamentsdienste, abgerufen am 14. Januar 2022.
  5. Bundesbeschluss über die neue Finanzordnung 2021. Bundeskanzlei, 17. Juni 2017, abgerufen am 7. Januar 2022.
  6. Bundesbeschluss über die neue Finanzordnung 2021. In: Abstimmungsbüchlein. Bundeskanzlei, abgerufen am 7. Januar 2022.
  7. Neue Finanzordnung 2021. In: swissvotes.ch. Institut für Politikwissenschaft der Universität Bern, abgerufen am 7. Januar 2022.
  8. Vorlage Nr. 616 Resultate in den Kantonen. Bundeskanzlei, abgerufen am 7. Januar 2022 (Schweizer Hochdeutsch).