Eidgenössische Volksinitiative «Rückkehr zur direkten Demokratie»

eidgenössische Volksinitiative

Die Volksinitiative Rückkehr zur direkten Demokratie wurde in der Schweiz nach dem Zweiten Weltkrieg lanciert, nachdem sich abgezeichnet hatte, dass der Bundesrat vom sogenannten Vollmachtenregime, das er und das Parlament kriegs- und wirtschaftskrisenbedingt beansprucht hatten, zu weiten Teilen nicht mehr abrücken wollte. Sie wurde in der Volksabstimmung am 11. September 1949 knapp gutgeheissen. Diese Volksinitiative sorgte indirekt dafür, dass die Bundesversammlung bis Ende 1952 die letzten Vollmachtenerlasse aufhob.[1]

Geschichte der Volksinitiative

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Das Vollmachtenregime für den Bundesrat war in den Vorkriegs- und vor allem dann den Kriegsjahren aufgrund des Ausnahmezustandes, den ein kriegerisches Ereignis in der näheren Umgebung des betroffenen Staates jeweils darstellt (beispielsweise bezügl. Nahrungsversorgung und aufgrund des beeinträchtigten Aussenhandels, aber auch in politischer Hinsicht), beschlossen worden. Es bedeutete eine relativ weitgehende Ausschaltung der Instrumente der in der Schweiz traditionell praktizierten direkten Demokratie zugunsten einer straffen, auf Parlament und Regierung fokussierten Staatsführung. Als Beispiel sei ein Auszug aus dem Vorwort von Dr. W. Stauffacher zur ersten Orell Füssli-Taschenausgabe von 1937 des Obligationenrechts aufgeführt: «… Der Art. 218 ist durch Bundesratsbeschluss bis auf weiteres durch eine vorübergehende Bestimmung ersetzt und gibt damit das Schwankende der Zeit wieder, welches ermöglicht, dass die Exekutive alleine ein grundlegendes Gesetz ändert. …»

In der Folge glaubten dann Bundesrat und Bundesversammlung, das Vollmachten-System auch nach Kriegsende 1945 teils beibehalten zu können. Eine Rolle spielten dabei die in der Tat nach wie vor – auch in der kriegsverschonten Schweiz – erschwerten unmittelbaren Nachkriegsverhältnisse, aber auch eine machtpolitisch motivierte Gewöhnung der Bundesrats- und Parlaments-Mitglieder an ein Regieren teils ohne Kontrolle durch Volksabstimmungen. Deshalb wurden ab 1946 durch unterschiedliche politische Interessengruppen Unterschriften für die genannte Initiative gesammelt. Der Text der Initiative forderte folgende Ergänzungs-Abschnitte der Dringlichkeits-Bestimmungen in der Verfassung:

Wird von 30'000 Stimmberechtigten eine Volksabstimmung verlangt, so treten die sofort in Kraft gesetzten Beschlüsse ein Jahr nach ihrer Annahme durch die Bundesversammlung ausser Kraft, soweit sie nicht innerhalb dieser Frist vom Volk gutgeheissen wurden. Die sofort in Kraft gesetzten Bundesbeschlüsse, welche sich nicht auf die Verfassung stützen, müssen innert Jahresfrist nach Annahme durch die Bundesversammlung von Volk und Ständen genehmigt werden; andernfalls treten sie nach Ablauf dieses Jahres ausser Kraft und können nicht erneuert werden.[2]

Die von Paul Chaudet und Marcel Regamey lancierte Initiative wurde am 11. September 1949 mit 50,7 % Ja-Stimmenanteil und einer Mehrheit von 12.5 der 23 Stände angenommen, bei einer Stimmbeteiligung von 42,52 %.[3]

Für die Annahme hatten sich nur kleine Parteien, wie der Landesring der Unabhängigen, die Schweizerische Demokratische Partei und die Liberalsozialistische Partei ausgesprochen, dagegen hatten sich alle im Bundesrat vertretenen Parteien CVP, FDP, SPS und SVP, sowie Partei der Arbeit gewandt.

Literatur

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  • Geschichte der Schweiz – und der Schweizer (Handbuch), Basel 1982 f.
  • Erich Gruner, Beat Junker: Bürger, Staat und Politik in der Schweiz, 1972
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Einzelnachweise

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  1. Andreas Kley: Vollmachtenregime. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 26. August 2013, abgerufen am 26. April 2020.
  2. Bundeskanzlei BK: Volksinitiative Rückkehr zur direkten Demokratie. Abgerufen am 26. April 2020.
  3. Bundeskanzlei BK: Volksinitiative Rückkehr zur direkten Demokratie. Abgerufen am 30. September 2023.