Bundesministerium der Verteidigung

Ministerium der Bundesrepublik Deutschland
(Weitergeleitet von Einzelplan 14)

Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg,[2] bis 1972 BMVtg[3][4]) ist eine oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland.

Bundesministerium der Verteidigung
— BMVg —

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Staatliche Ebene Bund
Stellung Oberste Bundesbehörde
Gründung 7. Juni 1955 als Bundesministerium für Verteidigung
Vorgänger Amt Blank
Hauptsitz Bonn
Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius (SPD)
Bedienstete 2.859,9[1] (1. Oktober 2023)
Haushaltsvolumen 51,95 Mrd. EUR[1] (2024)
Netzauftritt bmvg.de
Boris Pistorius (SPD)
Bundesminister der Verteidigung

Das Bundesministerium ist innerhalb der Bundesregierung das Fachressort für die militärische Verteidigung und alle Angelegenheiten der Bundeswehr. Es ist höchste militärische Kommandobehörde für die Streitkräfte und oberste Dienstbehörde für die Bundeswehrverwaltung, ohne selbst Teil von beiden zu sein.[5] Das Verteidigungsministerium wird seit dem 19. Januar 2023 von Boris Pistorius (SPD) geleitet.

Neben der politischen Verantwortung hat er im Frieden die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte. Er ist der höchste Vorgesetzte aller Soldaten seines Geschäftsbereichs und deren oberster Disziplinarvorgesetzter.[6]

Geschichte

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Bereits 1950 übertrug der damalige Bundeskanzler, Konrad Adenauer, die Leitung der Planungen für einen Verteidigungsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland an Theodor Blank. Im Dezember 1950 begannen etwa 20 Mitarbeiter mit intensiven Vorarbeiten in Blanks Dienststelle mit der Bezeichnung „Der Beauftragte des Bundeskanzlers für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen“. Bis Juni 1955 wuchs dieses sogenannte Amt Blank auf über 1300 Beschäftigte an. Es wurde am 7. Juni 1955 in Bundesministerium für Verteidigung umbenannt und die Bezeichnung auch so im kurz darauf geänderten Grundgesetz übernommen. Am 30. Dezember 1961 wurde die Bezeichnung (jedoch nicht im Grundgesetz) – als eines der klassischen Ressorts wie Auswärtiges, Finanzen, Inneres und Justiz – in Bundesministerium der Verteidigung geändert.

Dienstsitze

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Erster Dienstsitz des BMVg auf der Hardthöhe in Bonn, im Vordergrund die „Pyramide“ (Kantine)
 
Zweiter Dienstsitz im Bendlerblock Berlin

Der erste Dienstsitz des Ministeriums befindet sich auf der Hardthöhe in Bonn, ein zweiter Dienstsitz seit 1993 im Bendlerblock in Berlin.[7] An beiden Dienstsitzen sind insgesamt etwa 2500 Mitarbeiter tätig.[6] Bei seiner Gründung war das Ministerium in der Bonner Ermekeilkaserne untergebracht. Der Umzug auf die Hardthöhe erfolgte ab 1960.

Organisation

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Die Bundeswehrverwaltung wird in bundeseigener Verwaltung mit eigenem Verwaltungsunterbau geführt (Art. 87b Abs. 1 Satz 1 GG). Die Organisation der Verteidigung, insbesondere die Spitzengliederung der Bundeswehr und die endgültige Organisation des Bundesministeriums der Verteidigung, bleiben besonderer gesetzlicher Regelung vorbehalten (§ 90 SG).

Ministerium

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Blankeneser Erlass vom 21. März 1970
 
Kfz-Stander des Bundesministers der Verteidigung
 
Verbandsabzeichen für Heeresuniformträger im BMVg

Gesetzentwürfe über die Organisation der militärischen Landesverteidigung blieben in den 1950er- und 1960er-Jahren erfolglos.[8][9] Im Hinblick auf die im Grundgesetz selbst enthaltenen Organisationsgrundsätze, vor allem das parlamentarische Budgetrecht (Art. 87a Abs. 1 Satz 2 GG), wurde die Spitzengliederung der Bundeswehr, insbesondere das Verhältnisses zwischen der militärischen und der zivilen Führung der Streitkräfte, durch Erlasse in den Jahren 1970 (Blankeneser Erlass), 2005 (Berliner Erlass), 2012 (Dresdner Erlass) und 2024 geregelt.[10][11][12][13] Aktuell gültig ist der Osnabrücker Erlass vom 30. April 2024, der seit dem 1. Mai 2024 in Kraft ist.[5]

Das BMVg ist oberste Bundesbehörde und höchste Kommandobehörde der Streitkräfte. An der Spitze stehen der Minister, zwei Parlamentarische Staatssekretäre, zwei (beamtete) Staatssekretäre, der Generalinspekteur der Bundeswehr sowie der Leitungsbereich. Die Parlamentarischen Staatssekretäre Siemtje Möller und Thomas Hitschler (beide SPD, seit 2021) vertreten den Minister im politisch-parlamentarischen Bereich. Die beiden (beamteten) Staatssekretäre, Nils Hilmer (seit 2023) und Benedikt Zimmer (seit 2018), unterstützen ihn in der fachlichen Leitung des Ministeriums und in der Ausübung der Befehls- und Kommandogewalt. Der Generalinspekteur, Carsten Breuer, berät den Minister militärisch. Er ist der ranghöchste Soldat und für die Gesamtkonzeption der Streitkräfte verantwortlich. Das Ministerium ist in zehn Abteilungen gegliedert, die aktuelle Struktur wurde zum 1. Februar 2024 eingenommen.[14]

Der Leitungsstab und der Planungs- und Führungsstab bilden den Leitungsbereich. Der Leitungsstab organisiert die tägliche Arbeit des Ministers. Er bereitet Sitzungen und Termine vor und koordiniert die Zusammenarbeit mit der Regierung und dem Parlament. Ihm gehören das Büro des Ministers, seine Adjutantur, das „Parlament- und Kabinettreferat“ sowie das Protokoll an. Zudem koordiniert er die Medienarbeit des Ministeriums. Er unterrichtet die Presse und die Öffentlichkeit über die Bundeswehr und die Verteidigungs- und Sicherheitspolitik Deutschlands. Der Stab Organisation und Revision, der die Leitung bei der Gestaltung der Bundeswehr unterstützte, wurde 2023 in die Abteilung Recht integriert. Als zentrale Anlaufstelle führte er alle organisatorischen und strukturellen Angelegenheiten der militärischen und zivilen Ebenen zusammen.[6]

Das BMVg gliedert sich in zehn Abteilungen:[15]

Staatssekretär Benedikt Zimmer sind die Abteilungen Rü und CIT unmittelbar unterstellt. Staatssekretär Nils Hilmer sind die Abteilung Pol, H, Ro, P und IUD unterstellt. Dem Generalinspekteur der Bundeswehr sind die Abteilung Plg, EBU und MEO unterstellt.

Die Parlamentarischen Staatssekretäre unterstützen den Verteidigungsminister bei der parlamentarischen und politischen Vertretung der Aufgaben aus allen Abteilungen.

Das Stabselement „Chancengerechtigkeit, Vielfalt und Inklusion“[16] mit der Ansprechstelle „Diskriminierung und Gewalt in der Bundeswehr“ ist Teil der Abteilung Personal und richtet sich an „alle aktiven und ehemaligen, zivilen und militärischen Bundeswehrangehörigen, die Mobbing, Diskriminierung, körperliche oder seelische Gewalt innerhalb der Bundeswehr erfahren oder erfahren haben. Das gilt auch im Zusammenhang mit Benachteiligungen aufgrund der sexuellen Orientierung oder Identität“.[17]

Nachgeordneter Bereich

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Dem Ministerium nachgeordnet sind die Streitkräfte, die Wehrverwaltung (Bundeswehrverwaltung), die Militärseelsorge und die Rechtspflege.[5]

Die Streitkräfte bestehen aus den militärischen Organisationsbereichen[5]

Dem Ministerium unmittelbar unterstellt sind:[18]

Die zivilen Organisationsbereiche sind:[5]

Bis 2012 gliederte sich die Bundeswehrverwaltung sich in Territoriale Wehrverwaltung (TerrWV) und Rüstungsbereich.

Streitkräfte und zivile Organisationsbereiche bilden zusammen die Bundeswehr. Das Bundesministerium ist als oberste Bundesbehörde weder Teil der Streitkräfte noch der Bundeswehrverwaltung.[5]

Von 1970 bis 2000 gab es die beiden dem Ministerium unterstellten militärischen Organisationsbereiche Zentrale Militärische Dienststellen und Zentrale Sanitätsdienststellen.

Haushalt

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Der Haushalt des Bundesministeriums der Verteidigung sowie der Bundeswehr als nachgeordnetem Bereich ergeben sich aus dem Einzelplan 14 des jeweiligen Bundeshaushaltsgesetzes. Gemäß Art. 87a Abs. 1 Grundgesetz müssen sich auch die „zahlenmäßige Stärke [der Streitkräfte] und die Grundzüge ihrer Organisation […] aus dem Haushaltsplan ergeben“.

Beschaffungsaufträge des Verteidigungsministeriums mit einem Wert über 25 Mio. Euro müssen, zusätzlich zur Veranschlagung und Bewilligung im Haushalt und zur Beratung im Verteidigungsausschuss des Bundestages, vor dem Vertragsabschluss gesondert durch den Haushaltsausschuss freigegeben werden. Diese sogenannte „25-Millionen-Euro-Vorlage“, ehemals „50-Millionen-DM-Vorlage“, führte der Haushaltsausschuss 1981 per Grundsatzbeschluss ein.[19]

Der Haushalt für 2024 umfasst 51,95 Milliarden Euro. Im Einzelnen:

  • Personalausgaben (22,47 Milliarden Euro)
  • Sächliche Verwaltungsausgaben (11,18 Milliarden Euro)
  • Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. (15,20 Milliarden Euro)
  • Zuweisungen und Zuschüsse (2,65 Milliarden Euro)
  • Ausgaben für Investitionen (0,44 Milliarden Euro)

Im Vergleich zu 2023 stieg der Verteidigungshaushalt um 3,7 Prozent.[1] Im Bundeshaushalt 2024 ist die Verteilung der 2984,5 Stellen wie folgt vorgesehen (in Klammern Ist-Besetzung zum 1. Oktober 2023):[1]:176 f.

  • 1088,0 Soldaten (1090,9)
  • 1564,5 Beamte (1357)
  • 0332,0 Arbeitnehmer (412)

Der Haushalt für 2023 umfasst 50,12 Milliarden Euro. Im Einzelnen:

  • Personalausgaben (20,63 Milliarden Euro)
  • Sächliche Verwaltungsausgaben (8,84 Milliarden Euro)
  • Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. (18,44 Milliarden Euro)
  • Zuweisungen und Zuschüsse (2,40 Milliarden Euro)
  • Ausgaben für Investitionen (0,40 Milliarden Euro)
  • Besondere Finanzierungsausgaben (−0,60 Milliarden Euro)

Im Vergleich zu 2022 fiel der Verteidigungshaushalt um 0,6 Prozent.[20] Im Bundeshaushalt 2023 ist die Verteilung der 3007,5 Stellen wie folgt vorgesehen (in Klammern Ist-Besetzung zum 1. Oktober 2022):[20]:3214 f.

  • 1110,0 Soldaten (1095,5)
  • 1539,5 Beamte (1309)
  • 0358,0 Arbeitnehmer (401)

Der Haushalt für 2022 umfasst 50,4 Milliarden Euro. Im Einzelnen:

  • Personalausgaben (19,88 Milliarden Euro)
  • Sächliche Verwaltungsausgaben (8,40 Milliarden Euro)
  • Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. (20,42 Milliarden Euro)
  • Zuweisungen und Zuschüsse (2,10 Milliarden Euro)
  • Ausgaben für Investitionen (0,36 Milliarden Euro)
  • Besondere Finanzierungsausgaben (−0,73 Milliarden Euro)

Im Vergleich zu 2021 stieg der Verteidigungshaushalt um 7,4 Prozent.[21] Im Bundeshaushalt 2022 ist die Verteilung der 2972,5 Stellen wie folgt vorgesehen (in Klammern Ist-Besetzung zum 1. Juni 2021):[21]:2313 f.

  • 1097,0 Soldaten (1082)
  • 1500,5 Beamte (1205)
  • 0375,0 Arbeitnehmer (402)

Der Haushalt für 2021 umfasst 46,93 Milliarden Euro. Im Einzelnen:

  • Personalausgaben (19,30 Milliarden Euro)
  • Sächliche Verwaltungsausgaben (7,62 Milliarden Euro)
  • Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. (18,15 Milliarden Euro)
  • Zuweisungen und Zuschüsse (1,93 Milliarden Euro)
  • Ausgaben für Investitionen (0,57 Milliarden Euro)
  • Besondere Finanzierungsausgaben (−0,63 Milliarden Euro)

Im Vergleich zu 2020 stieg der Verteidigungshaushalt um 4,2 Prozent.[22] Im Bundeshaushalt 2021 ist die Verteilung der 2876,5 Stellen wie folgt vorgesehen (in Klammern Ist-Besetzung zum 1. Juni 2020):[22]

  • 1092,0 Soldaten (1068)
  • 1411,5 Beamte (1137)
  • 0373,0 Arbeitnehmer (420)

Der Haushalt für 2020 umfasst 45,05 Milliarden Euro. Im Einzelnen:

  • Personalausgaben (19,25 Milliarden Euro)
  • Sächliche Verwaltungsausgaben (7,21 Milliarden Euro)
  • Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. (16,59 Milliarden Euro)
  • Zuweisungen und Zuschüsse (1,84 Milliarden Euro)
  • Ausgaben für Investitionen (0,35 Milliarden Euro)
  • Besondere Finanzierungsausgaben (−0,18 Milliarden Euro)

Im Vergleich zu 2019 stieg der Verteidigungshaushalt um 4,2 Prozent.[23] Im Bundeshaushalt 2020 ist die Verteilung der 2764,5 Stellen wie folgt vorgesehen (in Klammern Ist-Besetzung zum 1. Juni 2019):[23]

  • 1083,0 Soldaten (1062)
  • 1308,5 Beamte (1054)
  • 0373,0 Arbeitnehmer (425)

Bundesminister seit 1955

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Nach Art. 65a Abs. 1 GG hat der Bundesminister der Verteidigung die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland. Er steht an der Spitze des Ministeriums und führt gemäß Ressortprinzip (Art. 65, Satz 2 GG) seinen Geschäftsbereich selbstständig und in eigener Verantwortung und besitzt damit Weisungsbefugnis gegenüber allen Angehörigen der Bundeswehr einschließlich der zivilen Mitarbeiter.

Wird das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen oder steht ein solches Ereignis unmittelbar bevor, können Bundestag und Bundesrat den Verteidigungsfall gem. Art. 115a GG feststellen, wodurch die Befehls- und Kommandogewalt gem. Art. 115b GG auf den Bundeskanzler übergeht.

Mit Christine Lambrecht leitete von Dezember 2021 bis Januar 2023 nach Ursula von der Leyen und Annegret Kramp-Karrenbauer zum dritten Mal in Folge eine Frau das Ministerium. Ihre Nachfolge trat am 19. Januar 2023 Boris Pistorius (SPD) an. Er gehört dem Kabinett Scholz an, das nach der Bundestagswahl 2021 gebildet wurde.

Boris PistoriusChristine LambrechtAnnegret Kramp-KarrenbauerUrsula von der LeyenThomas de MaizièreKarl-Theodor zu GuttenbergFranz Josef JungPeter StruckRudolf ScharpingVolker RüheGerhard StoltenbergRupert ScholzManfred WörnerHans ApelGeorg LeberHelmut SchmidtGerhard Schröder (Politiker, 1910)Kai-Uwe von HasselFranz Josef StraußTheodor Blank
Name Bild Partei Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit Kabinett(e)
Bundesminister für Verteidigung
Theodor Blank
(1905–1972)
  CDU 7. Juni 1955 16. Oktober 1956 Adenauer II
Franz Josef Strauß
(1915–1988)
  CSU 16. Oktober 1956 29. Dezember 1961 Adenauer III
Adenauer IV
Bundesminister der Verteidigung
Franz Josef Strauß
(1915–1988)
  CSU 30. Dezember 1961 9. Januar 1963 Adenauer IV
Kai-Uwe von Hassel
(1913–1997)
  CDU 9. Januar 1963 1. Dezember 1966 Adenauer V
Erhard I
Erhard II
Gerhard Schröder
(1910–1989)
  CDU 1. Dezember 1966 21. Oktober 1969 Kiesinger
Helmut Schmidt
(1918–2015)
  SPD 22. Oktober 1969 7. Juli 1972 Brandt I
Georg Leber
(1920–2012)
  SPD 7. Juli 1972 16. Februar 1978 Brandt I
Brandt II
Schmidt I
Schmidt II
Hans Apel
(1932–2011)
  SPD 17. Februar 1978 1. Oktober 1982 Schmidt II
Schmidt III
Manfred Wörner
(1934–1994)
  CDU 4. Oktober 1982 18. Mai 1988 Kohl I
Kohl II
Kohl III
Rupert Scholz
(* 1937)
  CDU 18. Mai 1988 21. April 1989 Kohl III
Gerhard Stoltenberg
(1928–2001)
  CDU 21. April 1989 31. März 1992 Kohl III
Kohl IV
Volker Rühe
(* 1942)
  CDU 1. April 1992 26. Oktober 1998 Kohl IV
Kohl V
Rudolf Scharping
(* 1947)
  SPD 27. Oktober 1998 19. Juli 2002 Schröder I
Peter Struck
(1943–2012)
  SPD 19. Juli 2002 22. November 2005 Schröder I
Schröder II
Franz Josef Jung
(* 1949)
  CDU 22. November 2005 28. Oktober 2009 Merkel I
Karl-Theodor zu Guttenberg
(* 1971)
  CSU 28. Oktober 2009 3. März 2011 Merkel II
Thomas de Maizière
(* 1954)
  CDU 3. März 2011 17. Dezember 2013 Merkel II
Ursula von der Leyen
(* 1958)
  CDU 17. Dezember 2013 17. Juli 2019 Merkel III
Merkel IV
Annegret Kramp-Karrenbauer
(* 1962)
  CDU 17. Juli 2019 8. Dezember 2021 Merkel IV
Christine Lambrecht
(* 1965)
  SPD 8. Dezember 2021 19. Januar 2023 Scholz
Boris Pistorius
(* 1960)
  SPD 19. Januar 2023 amtierend Scholz

Wehrdienst der Bundesverteidigungsminister und Staatssekretäre

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Von den achtzehn Bundesministern der Verteidigung haben zwölf Wehrdienst (bzw. Kriegsdienst) geleistet. Davon bekleideten sechs einen Reserveoffizier- und vier einen Reserveunteroffizier-Dienstgrad. Von den neunzehn Parlamentarischen Staatssekretären haben neun gedient; fünf als Reserveoffiziere und einer als Reserveunteroffizier.

Hans Apel war der erste Bundesminister der Verteidigung, der keinen Kriegsdienst geleistet hatte und gehörte – wie auch seine Amtsnachfolger Manfred Wörner und Rupert Scholz – zu den sogenannten Weißen Jahrgängen, die keinen Grundwehrdienst leisten mussten. Manfred Wörner wurde während Wehrübungen bis zum Rang eines Obersts der Reserve der Luftwaffe befördert. Gerhard Stoltenberg musste aufgrund seines Geburtsjahrs zwar ebenfalls keinen Wehrdienst in der Bundesrepublik leisten, wurde aber 1944 als Marinehelfer eingezogen.

Volker Rühe und Peter Struck wurden aufgrund ihres Studiums vom Wehrdienst zurückgestellt, und danach altersbedingt nicht mehr herangezogen.

Helmut Schmidt war der erste Bundesminister der Verteidigung, der Wehrdienst im Rahmen einer Wehrübung in der Bundeswehr geleistet hat. Auch Rudolf Scharping, Franz Josef Jung, Karl-Theodor zu Guttenberg, Thomas de Maizière und Boris Pistorius leisteten Wehrdienst.

Die Bundesministerinnen der Verteidigung Ursula von der Leyen, Annegret Kramp-Karrenbauer und Christine Lambrecht waren als Frauen nicht von der allgemeinen Wehrpflicht betroffen und haben auch keinen freiwilligen Wehrdienst geleistet. Diesen hätten sie zu ihrer Zeit ausschließlich als Sanitätsoffizier leisten können.

Siehe auch

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Ehemalige Ministerien

Literatur

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  • Zweiter Beratungsgegenstand: Führung und Organisation der Streitkräfte im demokratisch-parlamentarischen Staat. In: Die Kirchen unter dem Grundgesetz. Führung und Organisation der Streitkräfte im demokratisch-parlamentarischen Staat. Aussprache zu den Berichten in den Verhandlungen der Tagung der Deutschen Staatsrechtslehrer zu Frankfurt am Main vom 4. bis 7. Oktober 1967. Mit Beiträgen von Martin Heckel, Alexander Hollerbach, Georg-Christoph von Unruh und Helmut Quaritsch. Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer, 1968. De Gruyter, Reprint 2013, doi:10.1515/9783110876376.157, PDF zum Download.
  • Siegfried Mann: Das Bundesministerium der Verteidigung. Boldt, Bonn 1971, ISBN 3-87086-009-X.
  • Heinz Hoffmann (Bearbeiter): Die Bundesministerien 1949–1999. Bezeichnungen, amtliche Abkürzungen, Zuständigkeiten, Aufbauorganisation, Leitungspersonen (= Materialien aus dem Bundesarchiv. Heft 8). Wirtschaftsverlag NW GmbH, Bremerhaven 2003, ISBN 3-86509-075-3, S. 312–335 (596 S., einschließlich CD-ROM mit dem Buchinhalt).
  • Christoph Reifferscheid, Ulf Bednarz: The Federal Ministry of Defence. In: Ina Wiesner (Hrsg.) German Defence Politics (= Schriften der Akademie der Bundeswehr für Information und Kommunikation. Bd. 30). Nomos, Baden-Baden 2013, ISBN 978-3-8487-0824-6, S. 103–126.
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Einzelnachweise

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  1. a b c d Bundeshaushaltsplan 2024 – Einzelplan 14 – Bundesministerium der Verteidigung. (PDF; 3,4 MB) In: Die Struktur des Bundeshaushaltes. Bundesministerium der Finanzen, 10. Februar 2024, abgerufen am 12. März 2024 (Einzelplan 14).
  2. Abkürzungsverzeichnis. (PDF; 49 kB) Abkürzungen für die Verfassungsorgane, die obersten Bundesbehörden und die obersten Gerichtshöfe des Bundes. In: bund.de. Bundesverwaltungsamt (BVA), abgerufen am 14. August 2016.
  3. Kabinettsprotokolle bis 1972. In: bundesarchiv.de. Abgerufen am 13. November 2019.
  4. Kabinettsprotokolle ab 1973. In: bundesarchiv.de. Abgerufen am 13. November 2019.
  5. a b c d e f Osnabrücker Erlass. In: bmvg.de. 30. April 2024, abgerufen am 1. Mai 2024.
  6. a b c Struktur und Organisation. In: bmvg.de. Abgerufen am 30. August 2020.
  7. Andreas Baumann: Ministerin Ursula von der Leyen stoppt Abzug aus Bonn. In: General-Anzeiger (Bonn). 10. März 2014, abgerufen am 21. März 2014.
  8. vgl. Klaus Eichen, Philipp-Sebastian Metzger, Stefan Sohm: Soldatengesetz. 4., neu bearbeitete Auflage. C.F. Müller, 2021, S. 90 ff. ISBN 978-3-8114-0745-9.
  9. Entwurf eines Gesetzes über die Organisation der militärischen Landesverteidigung BT-Drs. IV/3603 vom 18. Juni 1965.
  10. Blankeneser Erlass vom 21. März 1970.
  11. Berliner Erlass vom 21. Januar 2005.
  12. Grundsätze für die Spitzengliederung, Unterstellungsverhältnisse und Führungsorganisation im Bundesministerium der Verteidigung und der Bundeswehr. (PDF; 2,7 MB) Der Bundesminister der Verteidigung, 21. März 2012, abgerufen am 4. Februar 2021 (Dresdner Erlass (2012)).
  13. Die Erlasse zur Spitzengliederung der Bundeswehr. Bundesministerium der Verteidigung, abgerufen am 8. September 2022.
  14. cpm Defence Network: BMVg nimmt die neue Struktur ein. Abgerufen am 1. Februar 2024.
  15. Neue Abteilungsleiterin, neuer Amtschef fürs Personalwesen der Bundeswehr. 17. April 2024, abgerufen am 22. April 2024.
  16. Thorsten Jungholt: Let’s talk about sex, Soldat. WeltN24, 31. Januar 2017, abgerufen am 26. Mai 2017.
  17. Neue Ansprechstelle für Betroffene von Diskriminierung, Mobbing sowie körperlicher und seelischer Gewalt. Bundesministerium der Verteidigung, 4. Februar 2017, abgerufen am 26. Mai 2017.
  18. Dem BMVgBundesministerium der Verteidigung unmittelbar unterstellte Dienststellen. In: bmvg.de. Abgerufen am 8. Oktober 2024.
  19. Ulf von Krause: Die Bundeswehr als Instrument deutscher Außenpolitik. Springer, Wiesbaden 2013, ISBN 978-3-658-00184-1, S. 53 (google.de).
  20. a b Haushaltsgesetz 2023. (PDF; 35,61 MB) In: Die Struktur des Bundeshaushaltes. Bundesministerium der Finanzen, 19. Dezember 2022, abgerufen am 28. Februar 2023 (Einzelplan 14 ab S. 2095).
  21. a b Haushaltsgesetz 2022. (PDF; 30,83 MB) In: Die Struktur des Bundeshaushaltes. Bundesministerium der Finanzen, 19. Juni 2022, abgerufen am 28. Februar 2023 (Einzelplan 14 ab S. 2155).
  22. a b Haushaltsgesetz 2021. (PDF; 32,5 MB) In: Die Struktur des Bundeshaushaltes. Bundesministerium der Finanzen, 23. Dezember 2020, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 9. Januar 2021; abgerufen am 6. April 2021 (Einzelplan 14 ab S. 2161).
  23. a b Haushaltsgesetz 2020. (PDF; 31,5 MB) In: Die Struktur des Bundeshaushaltes. Bundesministerium der Finanzen, 27. Dezember 2019, abgerufen am 6. April 2021 (Einzelplan 14 ab S. 2096).

Koordinaten: 50° 41′ 57″ N, 7° 2′ 25″ O