Eisenbahngesetz vom 20. März 1918
Das dänische Eisenbahngesetz vom 20. März 1918, Gesetz Nr. 185 über verschiedene Privatbahnbauten (dänisch Jernbaneloven af 20. marts 1918 - Lov nr. 185 om forskellige privatbaneanlæg), war eines der drei großen Eisenbahngesetze Dänemarks von 1894, 1908 und 1918, mit denen Bau und Betrieb der meisten dänischen Privatbahnen genehmigt wurden. Des Weiteren wurde 1924 ein Gesetz erlassen, welches die Bahnstrecken in dem bis zur Volksabstimmung in Schleswig 1920 zu Deutschland gehörenden Teil Sønderjyllands – Nordschleswig – betraf.
Bestimmungen
BearbeitenFür den Bau von Privatbahnen konnten die im Gesetz genannten Strecken bis zum 1. April 1925 für den Bau und den Betrieb reserviert werden. Die gleiche Frist galt für die noch ausstehenden Projekte aus dem Eisenbahngesetz vom 27. Mai 1908. Der Staat würde die Hälfte und im Einzelfall bis zu zwei Drittel der jeweiligen Baukosten für die Strecken übernehmen.
Nur neun der im Gesetze aufgeführten 42 Projekte wurden abgeschlossen. In den 1920er Jahren begannen Autos die Konkurrenten der Eisenbahnen zu werden, sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr. Eine Eisenbahnkommission, die am 12. Mai 1923 gegründet wurde, um die Projekte zu bewerten, stellte in ihrem Bericht von 1925 fest, dass die meisten von ihnen mit Blick auf die aussichtslose Wirtschaftslage aufgegeben werden sollten.[1]
Projekte
Bearbeiten- Schmalspurbahn von Nexø über Ibsker und Svaneke nach Østermarie - nicht gebaut
- Schmalspurbahn von Gudhjem nach Rø - nicht gebaut
- Bahnstrecke Rudkøbing–Lohals von Lohals zu einem Punkt der Bahnstrecke zwischen Rudkøbing und Spodsbjerg - nicht gebaut
- von Holbæk nach Vedde, östlich von Åmosen - nicht gebaut
- von Nakskov nach Rødby
- von Maribo nach Torrig
- Bahnstrecke Rødby–Nysted von Rødby nach Nysted - nicht gebaut
- von Haslev über Orup nach Faxe Ladeplads - nicht gebaut
- von Tappernøje über Orup und Faxe nach Tokkerup - nicht gebaut
- von Stubbekøbing über Nørre Alslev nach Guldborg - nicht gebaut
- von Næsby über Søndersø nach Farstrup - nicht gebaut
- von Otterup nach Krogsbølle - nicht gebaut
- Bahnstrecke Frederikshavn–Østervraa von Østervrå nach Frederikshavn - nicht gebaut
- Bahnstrecke Aars–Arden von Års nach Arden - nicht gebaut
- Bahnstrecke Arden–Øster Hurup von Arden zu einem Punkt an der Bahnstrecke Aalborg–Hadsund, eventuell nach Øster Hurup - nicht gebaut
- Bahnstrecke Skelund–Als–Øster Hurup von Skelund nach Als, eventuell nach Øster Hurup - nicht gebaut
- von Lemvig nach Struer - nicht gebaut
- von Nørre Omme nach Holstebro
- von Viborg nach Fårup
- von Vejle nach Uldum, eventuell mit Übernahme und Umbau der Strecke von Uldum nach Tørring - nicht gebaut
- von Branden (Anlegestelle) am Fursund über Sundsøre nach Lyby oder Jebjerg - nicht gebaut
- von Hobro nach Ørum, eventuell nach Rødkærsbro - nicht gebaut
- von Ørting nach Gylling - nicht gebaut
- von Esbjerg nach Agerbæk - nicht gebaut
- von Esbjerg nach Oksbøl - nicht gebaut
- von Sønder Omme über Ølgod nach Lunde oder Nørre Nebel - nicht gebaut
- von Sjørring nach Vorupør - nicht gebaut
- von Holsted nach Donslund - nicht gebaut
- Bahnstrecke Sebbersund–Løgstør–Overlade von Overlade über Løgstør nach Sebbersund, eventuell nach Nibe - nicht gebaut
- Bahnstrecke Brønderslev–Blokhus von Brønderslev nach Blokhus - nicht gebaut
- Bahnstrecke Aalborg–Nørager von Aalborg nach Nørager - nicht gebaut
- von Gandrup nach Hals, eventuell nach Hou - nicht gebaut
- von Møns Klint nach Stege, eventuell nach Hårbølle mit eventuell einer Nebenbahn nach Koster - Übertrag aus dem Eisenbahngesetz vom 27. Mai 1908, in dem die Nebenbahn nicht enthalten war - nicht gebaut
- von Bryrup nach Silkeborg mit dem zugehörigen Umbau der Bahnstrecke Horsens–Bryrup auf Normalspur – Übertrag aus dem Eisenbahngesetz vom 27. Mai 1908, wo die Strecke an einem Punkt an der Funder–Bramming banen enden sollte
- von Rask Mølle über Åle, Klovborg und Nørre Snede nach Ejstrup mit dem zugehörigen Umbau der Horsens–Tørring Banen in Normalspur
- Verlängerung der Kjellerup–Rødkærsbro Jernbane über Hindbjerg–Hinge–Lysbro nach Silkeborg
- von Nykøbing Mors nach Karby, eventuell Næssund, mit Nebenbahn nach Øster Assels - Übertrag aus dem Eisenbahngesetz vom 27. Mai 1908, dort führte die Strecke nach Næssund; - nicht gebaut
- von Skive über Vestsalling nach Rødding - Übertrag aus dem Eisenbahngesetz vom 27. Mai 1908, wo sie als Elektrische Bahn geplant war
- von Allingåbro über Ørsted nach Vivild, eventuell Fortsetzung über Nørager zu einer Station an der Ryomgård–Gjerrild Banen - nicht gebaut
- von Torup über Kalø Vig nach Hornslet, eventuell zur geplanten Staatsbahn Aarhus–Randers - nicht gebaut
- Umbau der Bahnstrecke Frederikshavn–Skagen von Schmalspur nach Normalspur
- von Egtved nach Bindeballe mit Umbau der Kolding–Egtved Jernbane in Normalspur - nicht gebaut
Siehe auch
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Mogens Duus: Med toget til Glyngøre og Nykøbing Mors. 2009, ISBN 978-87-91434-21-1, S. 30 (dänisch).
Weblinks
Bearbeiten- Gesetzestext. Lov om forskellige privatbaneanlæg. In: retsinformation.dk. Abgerufen am 2. Februar 2015 (dänisch).